Obwohl die Beflaggungsvorschriften öffentlicher Gebäude es ausdrücklich verbieten, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 12. Juli 2016 die Fahne der LSBTIQ-Bewegung – die Regenbogenfahne - vor dem Ministeriumsgebäude gehisst.
Auf diese Weise will Manuela Schwesig ihre Identifikation mit den politischen Zielen der Homo-Bewegung signalisieren.
Diese demagogische Maßnahme verstößt nicht nur gegen die Beflaggungsvorschriften des Bundes, sondern auch gegen die Grundregeln des Rechtsstaates: Es ist widersinnig, dass ein Bundesminister, also ein Mitglied der exekutiven Gewalt, so offen und dezidiert für die politischen Ansichten einer bestimmten politischen Gruppierung Stellung bezieht und dazu noch sein eigenes Ministerium verwendet, als ob es sein Privatbesitz wäre.
Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet. Ein Kabinettsmitglied, das systematisch gegen diese Neutralität verstößt, wie es Manuela Schwesig tut, ist für das Amt nicht geeignet. Offensichtlich hat eine solche Person ihre öffentliche Funktion und die mit ihr verbundenen Verantwortungen nicht verinnerlicht.
Konkreter Anlass für die Beflaggung des Bundesfamilienministeriums mit der Regenbogenfahne ist der gerade stattfindende „Christopher Street Day“ in Berlin, eine Art Homosexuellen-Parade, anhand welcher die Homo-Lobby ihre politischen Forderungen in der Öffentlichkeit artikuliert.
Nun, solche Art Veranstaltungen finden in der Bundeshauptstadt täglich statt. Es lässt sich nicht begründen, wieso der Staat Propaganda für bestimmte Lobbygruppen unternimmt und für andere nicht.
Das ist der Grund, wieso die Beflaggungsvorschriften die Beflaggung mit nichthoheitlichen Flaggen verbietet.
Das Verhalten Manuela Schwesigs zeigt ein gestörtes Verhältnis zum freiheitlichen Rechtsstaat. Die Grundidee des Rechtsstaates ist, dass alle Menschen dieselben Rechte besitzen, auch im politischen Leben. Schwesig privilegiert aber bestimmte Gruppen und scheint gar nicht zu begreifen, dass sie damit die Neutralität des Staates verletzt und damit zur Bildung eines weltanschaulichen Staates beiträgt.
Auf diese Weise will Manuela Schwesig ihre Identifikation mit den politischen Zielen der Homo-Bewegung signalisieren.
Diese demagogische Maßnahme verstößt nicht nur gegen die Beflaggungsvorschriften des Bundes, sondern auch gegen die Grundregeln des Rechtsstaates: Es ist widersinnig, dass ein Bundesminister, also ein Mitglied der exekutiven Gewalt, so offen und dezidiert für die politischen Ansichten einer bestimmten politischen Gruppierung Stellung bezieht und dazu noch sein eigenes Ministerium verwendet, als ob es sein Privatbesitz wäre.
Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet. Ein Kabinettsmitglied, das systematisch gegen diese Neutralität verstößt, wie es Manuela Schwesig tut, ist für das Amt nicht geeignet. Offensichtlich hat eine solche Person ihre öffentliche Funktion und die mit ihr verbundenen Verantwortungen nicht verinnerlicht.
Konkreter Anlass für die Beflaggung des Bundesfamilienministeriums mit der Regenbogenfahne ist der gerade stattfindende „Christopher Street Day“ in Berlin, eine Art Homosexuellen-Parade, anhand welcher die Homo-Lobby ihre politischen Forderungen in der Öffentlichkeit artikuliert.
Nun, solche Art Veranstaltungen finden in der Bundeshauptstadt täglich statt. Es lässt sich nicht begründen, wieso der Staat Propaganda für bestimmte Lobbygruppen unternimmt und für andere nicht.
Das ist der Grund, wieso die Beflaggungsvorschriften die Beflaggung mit nichthoheitlichen Flaggen verbietet.
Das Verhalten Manuela Schwesigs zeigt ein gestörtes Verhältnis zum freiheitlichen Rechtsstaat. Die Grundidee des Rechtsstaates ist, dass alle Menschen dieselben Rechte besitzen, auch im politischen Leben. Schwesig privilegiert aber bestimmte Gruppen und scheint gar nicht zu begreifen, dass sie damit die Neutralität des Staates verletzt und damit zur Bildung eines weltanschaulichen Staates beiträgt.