Das neue Steuerkonzept von „Bündnis 90/Grüne“ sieht erhebliche Mehrbelastungen für Ehe und Familie vor.
Eine der wichtigsten Forderungen ist die Abschaffung des Ehegattensplittings. Durch diesen werden die Einkommen von Mann und Frau addiert und in gleichen Anteilen besteuert. Aufgrund der Steuerprogression entsteht ein Steuervorteil für das Ehepaar, falls die Einkommen der beiden unterschiedlich sind.
Der Vorteil ist am größten, wenn nur einer verdient. Dieser Zustand ist aber für die Grünen die allerschlimmste der Todsünden und muss mit allen staatlichen Mitteln bekämpft werden.
Die Grünen agitieren schon seit vielen Jahren gegen das Ehegattensplitting, weil dieser „eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit“ behindere.
Auch ein Familiensplitting lehnen die Grünen ab. Bestenfalls wollen sie Kinder gezielt fördern – im Grunde eine verdeckte Verstaatlichung der Kinder.
Die Grünen verheimlichen also gar nicht, dass sie via Steuerrecht das Familienleben beeinflussen wollen. Dass laut Grundgesetz (und gesunder Menschenverstand) das Ehepaar alleine entscheiden soll, wie es sein Leben organisiert, interessiert den Grünen nicht, denn sie hegen einen ideologisch motivierten Hass gegen Ehe und Familie.
Darüber hinaus wollen die Grünen die Einkommenssteuer erhöhen. Ehen würden also noch zusätzlich belastet werden.
Seit Jahren mahnt das Bundesverfassungsgericht an, die Familien müssten steuerlich entlastet werden. Auch das ist den Grünen egal. Ihr Ziel ist die finanzielle Schwächung der Familien und damit ihre höhere Abhängigkeit vom Staat. Dieser kann dann einfacher das Familienleben entsprechend seinen ideologischen Vorstellungen beeinflussen.
Auch die Erbschaftssteuer, die besonders für Familien wichtig ist, soll erhöht werden. Die Grünen halten es für ungerecht, dass Eltern ihren eigenen Kindern etwas überlassen, denn für sie gehören die Kinder dem Staat und nicht den Eltern.
Diese Steuerpläne sind ein Angriff auf die Familie und auf die Freiheit, aber auch auf die Wirtschaftskraft Deutschlands, denn sie leidet, wenn die Familien geschwächt werden.
Eine der wichtigsten Forderungen ist die Abschaffung des Ehegattensplittings. Durch diesen werden die Einkommen von Mann und Frau addiert und in gleichen Anteilen besteuert. Aufgrund der Steuerprogression entsteht ein Steuervorteil für das Ehepaar, falls die Einkommen der beiden unterschiedlich sind.
Der Vorteil ist am größten, wenn nur einer verdient. Dieser Zustand ist aber für die Grünen die allerschlimmste der Todsünden und muss mit allen staatlichen Mitteln bekämpft werden.
Die Grünen agitieren schon seit vielen Jahren gegen das Ehegattensplitting, weil dieser „eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit“ behindere.
Auch ein Familiensplitting lehnen die Grünen ab. Bestenfalls wollen sie Kinder gezielt fördern – im Grunde eine verdeckte Verstaatlichung der Kinder.
Die Grünen verheimlichen also gar nicht, dass sie via Steuerrecht das Familienleben beeinflussen wollen. Dass laut Grundgesetz (und gesunder Menschenverstand) das Ehepaar alleine entscheiden soll, wie es sein Leben organisiert, interessiert den Grünen nicht, denn sie hegen einen ideologisch motivierten Hass gegen Ehe und Familie.
Darüber hinaus wollen die Grünen die Einkommenssteuer erhöhen. Ehen würden also noch zusätzlich belastet werden.
Seit Jahren mahnt das Bundesverfassungsgericht an, die Familien müssten steuerlich entlastet werden. Auch das ist den Grünen egal. Ihr Ziel ist die finanzielle Schwächung der Familien und damit ihre höhere Abhängigkeit vom Staat. Dieser kann dann einfacher das Familienleben entsprechend seinen ideologischen Vorstellungen beeinflussen.
Auch die Erbschaftssteuer, die besonders für Familien wichtig ist, soll erhöht werden. Die Grünen halten es für ungerecht, dass Eltern ihren eigenen Kindern etwas überlassen, denn für sie gehören die Kinder dem Staat und nicht den Eltern.
Diese Steuerpläne sind ein Angriff auf die Familie und auf die Freiheit, aber auch auf die Wirtschaftskraft Deutschlands, denn sie leidet, wenn die Familien geschwächt werden.