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Samstag, 25. Juni 2022
Ampel-MdBs: Werbung für Abtreibung gut (219a) - Werbung für Sterbehilfe böse: Groteske Widersprüche in Bundestagsdebatten zu Themen des Lebensschutzes
Freitag, 1. April 2022
Freitag, 6. November 2015
Bundestag erlaubt private Sterbehilfe und ebnet Weg zur völligen Freigabe
Der Bundestag hat am heutigen Freitag die assistierte Sterbehilfe durch Angehörige oder nahestehenden Personen gesetzlich erlaubt. Dadurch ist von nun an Euthanasie in Deutschland legal.
Etliche Medien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter Bischof Stephan Ackermann von Trier, feierten die Entscheidung, weil die gewerbliche Sterbehilfe, also auf Wiederholung angelegte, so genannte „geschäftsmäßige Suizidbeihilfe“ verboten wurde. Ein Arzt, der im Einzelfall einem Kranken zum Freitod verhilft, soll nicht bestraft werden.
Doch die Personen, die das neue Gesetz aus diesem Grund loben, erkennen nicht, dass sich die gesetzliche Lage hinsichtlich des Lebensschutzes trotzdem verschlechtert hat, denn bislang war de facto jegliche Sterbehilfe verboten.
Außerdem: Aus ähnlichen Abstimmungen in der Vergangenheit weiß man, dass die neue Gesetzeslage von kurzer Zeitdauer sein wird. Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung usw.: In all diesen Fällen wurden die Gesetze mit der Zeit immer weiter liberalisiert.
Es gibt keinen Grund, wieso das nicht auch mit der Sterbehilfe passieren wird: Wenn nun Verwandte und Angehörige „privat“ Sterbehilfe durchführen dürfen, ist sogar naheliegend, dass sie sich „professionelle“ Hilfe holen von Ärzten, die sich in diesem neuen Geschäftsfeld spezialisieren, es regelmäßig ausüben und demenstprechend "sicher" töten können.
Bald wird man das Argument hören: Um eine „sichere“ Sterbehilfe zu gewährleisten, müssen sich Verwandte an Euthanasieanbieter wenden dürfen, die diese Tätigkeit regelmäßig (und damit gewerblich betreiben) werden.
Dass es so kommt, kann man schon heute erahnen, denn viele Ärzte haben jetzt schon ihre Weigerung, Sterbehilfe durchzuführen, angekündigt. Mit der Zeit werden sich manche Ärzte auf das Töten spezialisieren, es regelmäßig ausführen und dafür auch entlohnt werden wollen. Spätestens dann wird man auch gewerbliche Sterbehilfe einführen, zunächst wohl in „nur ganz speziellen Fällen“, wie das üblicherweise in Deutschland passiert.
Etliche Medien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter Bischof Stephan Ackermann von Trier, feierten die Entscheidung, weil die gewerbliche Sterbehilfe, also auf Wiederholung angelegte, so genannte „geschäftsmäßige Suizidbeihilfe“ verboten wurde. Ein Arzt, der im Einzelfall einem Kranken zum Freitod verhilft, soll nicht bestraft werden.
Doch die Personen, die das neue Gesetz aus diesem Grund loben, erkennen nicht, dass sich die gesetzliche Lage hinsichtlich des Lebensschutzes trotzdem verschlechtert hat, denn bislang war de facto jegliche Sterbehilfe verboten.
Außerdem: Aus ähnlichen Abstimmungen in der Vergangenheit weiß man, dass die neue Gesetzeslage von kurzer Zeitdauer sein wird. Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung usw.: In all diesen Fällen wurden die Gesetze mit der Zeit immer weiter liberalisiert.
Es gibt keinen Grund, wieso das nicht auch mit der Sterbehilfe passieren wird: Wenn nun Verwandte und Angehörige „privat“ Sterbehilfe durchführen dürfen, ist sogar naheliegend, dass sie sich „professionelle“ Hilfe holen von Ärzten, die sich in diesem neuen Geschäftsfeld spezialisieren, es regelmäßig ausüben und demenstprechend "sicher" töten können.
Bald wird man das Argument hören: Um eine „sichere“ Sterbehilfe zu gewährleisten, müssen sich Verwandte an Euthanasieanbieter wenden dürfen, die diese Tätigkeit regelmäßig (und damit gewerblich betreiben) werden.
Dass es so kommt, kann man schon heute erahnen, denn viele Ärzte haben jetzt schon ihre Weigerung, Sterbehilfe durchzuführen, angekündigt. Mit der Zeit werden sich manche Ärzte auf das Töten spezialisieren, es regelmäßig ausführen und dafür auch entlohnt werden wollen. Spätestens dann wird man auch gewerbliche Sterbehilfe einführen, zunächst wohl in „nur ganz speziellen Fällen“, wie das üblicherweise in Deutschland passiert.
Dienstag, 30. Juni 2015
Nicht gut: ZdK unterstützt Brand-Entwurf zu Sterbehilfe
ZdK unterstützt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Förderung der #Selbsttötung: http://t.co/pgkIFeZMtn pic.twitter.com/JhdujX9GSM
— ZdK (@zdkonline) 30. Juni 2015
Das ist nicht gut! Nur der Entwurf Sensburg/Dörflinger schützt konsequent das Leben!
Link zur ZdK-PM: http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/pressemeldungen/detail/ZdK-unterstuetzt-Gesetzentwurf-zur-Strafbarkeit-der-geschaeftsmaessigen-Foerderung-der-Selbsttoetung-964P/
Kommentar zu den diversen Entwürfen: https://charismatismus.wordpress.com/2015/05/22/sterbehilfe-cdu-parlamentarier-fur-komplettes-verbot-der-suizid-mitwirkung/
Mittwoch, 29. April 2015
Steigende Akzeptanz von Euthanasie bei niederländischen Ärzten
Laut
Informationen von Lifesitenews, würden 52 Prozent der niederländischen Ärzte,
die auf Euthanasie spezialisiert sind, auch Patienten mit Demenz töten.
Das ergab
eine Umfrage bei 547 Ärzten, die Mitglieder des sog. „Support Consultation
Euthanasia Network Netherlands (SCEN)“ (Deutsch: Beratungsnetzwerk für
Euthanasie) sind. Diese Ärzte werden angefragt, wenn der Hausarzt nicht weiß,
ob Euthanasie nach dem Gesetz angewandt werden darf. SCEN-Ärzte sind also eine
Art „zweite Instanz“ im Entscheidungsprozess. Im Zweifelsfall ist die Mehrheit
bereit, einer Euthanasie zuzustimmen, wie die Umfrage zeigt.
Weitere
Fragen zeigen, wie groß die Akzeptanz von Euthanasie bei den SCEN-Ärzten ist. So
haben 11 Prozent eine Euthanasie genehmigt, weil der Patient lebensmüde gewesen
sei. 75 Prozent befürworten Euthanasie, wenn der Patient jegliche Behandlung
ablehnt.
Die Umfrage
zeigt, was Gegner von Euthanasie von vornherein befürchtet haben: Sollte
Euthanasie gesetzlich auch nur geringfügig erlaubt werden, würde dies zu einem raschen
Kultur- und Mentalitätswandel führen.
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