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Samstag, 25. Juni 2022

Ampel-MdBs: Werbung für Abtreibung gut (219a) - Werbung für Sterbehilfe böse: Groteske Widersprüche in Bundestagsdebatten zu Themen des Lebensschutzes


 

Freitag, 1. April 2022

Dammbruch: Totalverbot von Sterbehilfe wird von Bischöfen Niedersachsens Bode und Wilmer aufgeweicht

 


Freitag, 6. November 2015

Bundestag erlaubt private Sterbehilfe und ebnet Weg zur völligen Freigabe

Der Bundestag hat am heutigen Freitag die assistierte Sterbehilfe durch Angehörige oder nahestehenden Personen gesetzlich erlaubt. Dadurch ist von nun an Euthanasie in Deutschland legal.

Etliche Medien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter Bischof Stephan Ackermann von Trier, feierten die Entscheidung, weil die gewerbliche Sterbehilfe, also auf Wiederholung angelegte, so genannte „geschäftsmäßige Suizidbeihilfe“ verboten wurde. Ein Arzt, der im Einzelfall einem Kranken zum Freitod verhilft, soll nicht bestraft werden.

Doch die Personen, die das neue Gesetz aus diesem Grund loben, erkennen nicht, dass sich die gesetzliche Lage hinsichtlich des Lebensschutzes trotzdem verschlechtert hat, denn bislang war de facto jegliche Sterbehilfe verboten.

Außerdem: Aus ähnlichen Abstimmungen in der Vergangenheit weiß man, dass die neue Gesetzeslage von kurzer Zeitdauer sein wird. Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung usw.: In all diesen Fällen wurden die Gesetze mit der Zeit immer weiter liberalisiert.

Es gibt keinen Grund, wieso das nicht auch mit der Sterbehilfe passieren wird: Wenn nun Verwandte und Angehörige „privat“ Sterbehilfe durchführen dürfen, ist sogar naheliegend, dass sie sich „professionelle“ Hilfe holen von Ärzten, die sich in diesem neuen Geschäftsfeld spezialisieren, es regelmäßig ausüben und demenstprechend "sicher" töten können.

Bald wird man das Argument hören: Um eine „sichere“ Sterbehilfe zu gewährleisten, müssen sich Verwandte an Euthanasieanbieter wenden dürfen, die diese Tätigkeit regelmäßig (und damit gewerblich betreiben) werden.


Dass es so kommt, kann man schon heute erahnen, denn viele Ärzte haben jetzt schon ihre Weigerung, Sterbehilfe durchzuführen, angekündigt. Mit der Zeit werden sich manche Ärzte auf das Töten spezialisieren, es regelmäßig ausführen und dafür auch entlohnt werden wollen. Spätestens dann wird man auch gewerbliche Sterbehilfe einführen, zunächst wohl in „nur ganz speziellen Fällen“, wie das üblicherweise in Deutschland passiert.




Mittwoch, 29. April 2015

Steigende Akzeptanz von Euthanasie bei niederländischen Ärzten

Laut Informationen von Lifesitenews, würden 52 Prozent der niederländischen Ärzte, die auf Euthanasie spezialisiert sind, auch Patienten mit Demenz töten.

Das ergab eine Umfrage bei 547 Ärzten, die Mitglieder des sog. „Support Consultation Euthanasia Network Netherlands (SCEN)“ (Deutsch: Beratungsnetzwerk für Euthanasie) sind. Diese Ärzte werden angefragt, wenn der Hausarzt nicht weiß, ob Euthanasie nach dem Gesetz angewandt werden darf. SCEN-Ärzte sind also eine Art „zweite Instanz“ im Entscheidungsprozess. Im Zweifelsfall ist die Mehrheit bereit, einer Euthanasie zuzustimmen, wie die Umfrage zeigt.

Weitere Fragen zeigen, wie groß die Akzeptanz von Euthanasie bei den SCEN-Ärzten ist. So haben 11 Prozent eine Euthanasie genehmigt, weil der Patient lebensmüde gewesen sei. 75 Prozent befürworten Euthanasie, wenn der Patient jegliche Behandlung ablehnt.

Die Umfrage zeigt, was Gegner von Euthanasie von vornherein befürchtet haben: Sollte Euthanasie gesetzlich auch nur geringfügig erlaubt werden, würde dies zu einem raschen Kultur- und Mentalitätswandel führen.