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Montag, 11. April 2016

Amoris Laetitia, die „wiederverheirateten Geschiedenen“ und die Laien

Ob und unter welchen Bedingungen wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen dürfen, war die am meisten diskutierte Frage im Vorfeld der Synoden in den Jahren 2014 und 2015. Mit Spannung erwartete die interessierte Öffentlichkeit, was das nachsynodale Dokument des Papstes dazu schreiben würde.

Dieses wurde am 8. April 2016 veröffentlicht und trägt die Überschrift „Amoris Laetitia“. Es handelt sich um ein Apostolisches Schreiben, also ein Dokument mit lehramtlichem Charakter (wenngleich ohne Anspruch der Unfehlbarkeit, da nicht dogmatisch).

Die wiederverheirateten Geschiedenen werden ausführlich im Kapitel 8 des Apostolischen Schreibens behandelt. Für die Frage der Kommunion sind die Paragraphen 300 bis 306 entscheidend. Dort heißt es: „Und da »der Grad der Verantwortung […] nicht in allen Fällen gleich [ist]« 335, müsste diese Unterscheidung anerkennen, dass die Konsequenzen oder Wirkungen einer Norm nicht notwendig immer dieselben sein müssen.“

Dieser Satz aus § 300 wird in der Fußnote 336 erläutert: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“

In § 305 heißt es: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“

Diese Passage wird in der Fußnote 351 erläutert (die Quellenangaben wurden hier weggelassen, um die Lektüre zu erleichtern): „Deshalb » erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn «. Gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie »nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen« ist.“

Aus diesen Passagen lässt sich herauslesen, dass es Fälle von „wiederverheirateten Geschiedenen“ gibt, die die Kommunion empfangen dürfen.

So hat das auch die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme gedeutet: „Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“

Dass es nun Ausnahmen bei „wiederverheirateten Geschiedenen“ geben soll, wurde von Kardinal Walter Brandmüller kritisiert: „Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall“, so Kardinal Brandmüller laut Kathpress, der österreichischen katholischen Presseagentur.

Die meisten Kommentatoren fügten sich dieser Lesart des Dokuments, vor allem diejenigen, aus dem sog. progressistischen Lager. Sie waren zwar nicht darüber begeistert, dass es nun keine allgemeine Zulassung zur Kommunion gibt, doch immerhin gab es Bewegung, eine Tür hätte sich einen Spalt weit geöffnet.

Doch manche Theologen aus dem progressistischen Lager zeigten Begeisterung, wie etwa Stephan Goertz, Professor für Moraltheologie an der Universität Mainz. Er lobte, dass das „Schreiben weitgehend auf eine naturrechtliche Argumentation verzichte“, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. April 2016.

In der Tat betont das Dokument, man müsse „unterscheiden“ und auf die konkreten Lebensumstände achten. Die Empfehlung an die Seelsorger: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft.“

Im sog. „konservativen Lager“ gab es Versuche, das Dokument so zu deuten, als ob sich nichts verändert hätte, inklusive der Frage der Kommunion für die wiederverheirateten Geschieden. Diese Lesart ließe sich möglicherweise so begründen: Rein hypothetisch besteht die Möglichkeit, dass jemand Ehebruch begeht (also eine schwere Sünde, die vom Empfang der Kommunion ausschließt), doch subjektiv befindet sich die Person trotzdem im Stand der heiligmachenden Gnade.

Man muss aber sehr stark die Kasuistik bemühen, um einen solchen Fall zu finden, zumal „Amoris Laetita“ ausdrücklich vorschreibt, die Fälle müssten mit den Seelsorgern im Beichtstuhl besprochen werden.

Wenn man nun behauptet, die Lehre hätte sich nicht geändert und die wiederverheirateten Geschiedenen seien nicht zur Kommunion zugelassen, so behauptet man im Grunde, die entsprechenden Vorgaben von „Amoris Laetitia“ sind tote Normen oder Nullaussagen und Kardinal Brandmüller hätte gegen Bestimmungen protestiert, die es in der Realität [praktisch] nicht gibt.

Was soll der normale Laie vom Ganzen nun halten, wenn er an der traditionellen Lehre festhalten will, nach welcher der Empfang der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ausgeschlossen ist? 


Der normale Laie bleibt ratlos und perplex gegenüber einer Kakophonie von widersprüchlichen Stellungnahmen. Man kann auch nicht verlangen, dass er sich selber eine Meinung bildet, denn es ist Aufgabe der lehrenden Kirche, eine klare Orientierung zu geben. Es ist Aufgabe der Kardinäle und Bischöfe, nun zu erklären, welche Konsequenzen – auch ekklesiologische – „Amoris Laetitia“ nach sich zieht.

Donnerstag, 5. November 2015

US-Bischöfe für Interkommunion

In einer gemeinsamen Erklärung der katholischen Kommission für Ökumene und Interreligion der US-amerikanischen Bischofskonferenz und Vertretern der „Evangelical Lutheran Church in America“ (in den Vereinigten Staaten gibt es mehrere lutherische Kirchen) wird die Interkommunion gefordert, berichten Aleteia und Catholic Culture.

Die Erklärung erscheint im Hinblick auf die 500 Jahre "Thesenanschlag" Luthers in Wittenberg. Der Wunsch nach einer Zulassung der Interkommunion wird unbeachtet der vielen und klaren lehramtlichen Dokumente zu diesem Thema in den letzten Jahren geäußert.

Die Interkommunion ist eine alte Forderung des Modernismus, denn mit ihr ist die Dekonstruktion der katholischen Ekklesiologie, also des Verständnisses dessen, was Kirche überhaupt bedeutet, verbunden. Nach Auffassung des Progressismus gibt es keine Kirchengrenzen und deshalb sollte es keine Beschränkung für die Austeilung der Sakramente geben.

Während des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. sind entsprechende Stimmen in Deutschland leiser geworden. Es ist aber anzunehmen, dass die entsprechenden Gruppen, die gegenwärtige Stimmung ausnutzend, auch zu diesem Thema wieder entschlossener ihre Forderungen stellen.


Montag, 2. November 2015

Kardinal Kasper stößt Debatte um Kommunion für Geschiedene erneut an

Wie zu erwarten war, gab es in der vergangenen Woche viele Stellungnahmen und Kommentare zur Familiensynode, die am 25. Oktober 2015 endete. Die meisten beschäftigten sich mit dem Schlussbericht, der Relatio finalis, die am 24. Oktober der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Die größte Aufmerksamkeit erhielten die Paragraphen 84, 85 und 86. In diesen geht es um die „wiederverheirateten Geschiedenen“, wohl das wichtigste Reizthema vor und während der Synode.

In der Diskussion um diese Paragraphen geht es vor allem um die Frage, ob laut Schlussbericht die wiederverheirateten Geschiedenen in gewissen Fällen die Kommunion empfangen dürfen. Die „Relatio finalis“ ist wohlgemerkt kein lehramtliches Dokument mit irgendeiner Verbindlichkeit. Der Bericht ist ein Schreiben mit Empfehlungen an den Papst. Dieser kann den Text in der Art und Weise verwenden, wie er es für richtig hält. Der Papst ist in keiner Weise an das Dokument gebunden.

Die Stellungnahmen zu den umstrittenen Paragraphen 84, 85 und 86 fielen recht unterschiedlich aus. 

Kardinal George Pell meinte in einem Interview mit dem Vatikanisten Edward Pentin, aus dem Schlussbericht ließe sich keine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ableiten. Das Dokument müsse im Rahmen der katholischen Ehe- und Sexuallehre gelesen werden, weshalb die Kommunion für diese Fälle ausgeschlossen ist. 

Kardinal Raymond Leo Burke dagegen meinte, der Text sei undeutlich und sogar missverständlich. Insbesondere was die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, also ein wesentliches Element der katholischen Lehre, sei das Dokument defizitär. Der Ausschluss der wiederverheirateten Geschiedenen von der Kommunion ist eng mit der Unauflöslichkeit der Ehe verbunden.

Die Delegierten der Deutschen Bischofskonferenzen, Kardinal Marx, Erzbischof Koch und Bischof Bode, äußerten sich in recht vorsichtiger Form. Sie sagten, die Tür für die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen wäre durch die Synode nicht völlig geschlossen worden.

Die Stellungnahmen bewegen sich im Allgemeinen zwischen diesen drei Positionen.

Wenn man zu den Theologen kommt, wird es deutlicher. 

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die umfangreiche Stellungnahme der kanadischen Kirchenrechtlerin Aline Lizotte des „Instituts Karol Wojtyla“ in Paris. 

Stark zusammengefasst ihre beiden wichtigsten Kritikpunkte: 1. Die §§ 84 bis 86 verwenden zwar nicht das Wort „Kommunion“, doch sie beschreiben die Situation und die Rechte der wiederverheirateten Geschiedenen in einer Weise, die einen Zugang zur Kommunion nicht mehr ausschließt und auch nicht mehr ausschließen darf. 2. Eigentlich noch schlimmer ist laut Lizotte die Tatsache, dass das Dokument, zumindest in den Paragraphen 84 bis 86, der subjektiven Situation den Vorrang vor der objektiven Situation der Betroffenen gibt (aufgrund der entscheidenden Rolle, die man dem forum internum gibt). Sollte sich die Kirche für eine solche Herangehensweise entscheiden, so hätte man es mit einer historischen theologischen Wende zu tun, meint Frau Lizotte.

Inmitten dieser Debatte, die durchaus Sprengstoff besitzt, gibt der deutsche Kardinal Walter Kasper - seit bald zwei Jahren die Ikone des Progressismus in dieser theologischen Auseinandersetzung - eine Stellungnahme ab, die aufhorchen lässt:

„(Die Synode) öffnete sozusagen die Tür für die Zulassung in Einzelfällen der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten; sie durchschreitet diese Tür jedoch nicht“. (Rede zum 75. Geburtstag von Bischoff Mussinghoff)

Unwillkürlich stellt man sich die Frage, wieso diese Tür offen ist und wieso man sie nicht durchschreiten darf?

Falls der deutsche Kardinal es ernst meinte, ist die einzig mögliche Antwort auf diese Frage, dass er in etwa die Sicht der Kanadierin Aline Lizotte teilt: Der Schlussbericht verlegt die Entscheidung über die Zulassung zur Kommunion zum forum internum, also dem Gesprächen des Betroffenen mit dem Beichtvater. Der objektive Zustand (also die Tatsache, dass man nach der Scheidung wieder geheiratet hat), erscheint nebensächlich. Der einzige Grund, wieso diese Tür noch nicht durchschritten werden darf, wäre die mangelnde Verbindlichkeit des Schlussberichtes.

Was Kaspers Intention betrifft, so kann seine Stellungnahme als Einladung an die progressistischen Theologen gedeutet werden, aktiv zu werden. Sie sollen nun in die Debatte einsteigen und diese Interpretation der Relation finalis argumentativ verteidigen. 

Die Stimme der Theologen wird vor allem im Falle einer „Dezentralisierung“ dieser Frage wichtig werden, also falls dieses Thema auf diözesaner Ebene diskutiert wird und dort entschieden werden soll. 

Papst Franziskus hat in jüngster Zeit mehrmals den Wunsch einer Dezentralisierung geäußert. Diese könnte von manchen Bischöfen als Vorwand missbraucht werden, auch in Fragen, die Lehre und Moral betreffen, „lokale Lösungen“ zu suchen. 

Aufgrund der besseren Organisationsstruktur der Linkskatholizismus auf diözesaner Ebene wäre eine so verlaufende Diskussion verheerend und könnte schnell zur Bildung von Nationalkirchen führen.

Mittwoch, 21. Oktober 2015

KNA: In Deutschland massenhaft unwürdiger Empfang der Kommunion

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion hat die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA) eine sachliche und genaue Erläuterung der Lehre der katholischen Kirche über Ehe und Sexualität veröffentlicht.

Ausdrücklich wird erklärt, dass Sexualität nach katholischer Auffassung nur in der Ehe praktiziert werden darf: „Nach katholischer Lehre ist Sex außerhalb der Ehe von Mann und Frau Sünde. Da die erste Ehe aus Sicht der Kirche unauflöslich ist, lebt jemand, der nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiratet und mit dem neuen Partner regelmäßig Geschlechtsverkehr hat, in permanentem Ehebruch. Wer nicht bereit ist, darauf in der neuen Verbindung zu verzichten, kann - anders als bei einem Seitensprung - keine sakramentale Vergebung finden, denn das Sakrament der Beichte setzt den Willen voraus, den Weg der Sünde zu verlassen. Es bleibt daher den dauerhaft in Ehebruch Lebenden verwehrt. Folglich sind sie auch nicht zur Kommunion zugelassen.“

Selten werden heutzutage in dieser Deutlichkeit Aspekte der katholischen Sexuallehre von den Kanzeln verkündet.

KNA weist auch auf eine Situation hin, die vor allem in Deutschland äußerst besorgniserregend ist: Der massenhafte unwürdige Empfang der heiligen Kommunion. 

„Im deutschsprachigen Raum beichten nur wenige Katholiken, aber fast alle Kirchgänger empfangen die Kommunion. Sie übertreten damit, oft geduldet von den Seelsorgern, die kirchlichen Regeln oder haben eine andere Auffassung von dem, was Sünde ist. Menschen in zweiter Zivilehe werden nicht selten von Priestern zur Kommunion zugelassen, da ihr Zustand nicht als sündhaft empfunden wird.“

Das fehlende Bewusstsein für die Sünde und damit verbunden der unwürdige – sakrilegische – Empfang der heiligen Kommunion gehören zu den größten Wunden der katholischen Kirche in Deutschland.

Im Apostolischen Schreiben „Reconciliatio et paenitentia“ (1984) sprach Papst Johannes Paul II. von einer regelrechten „Verdunkelung“ des Sündenbewusstseins: „Allzu viele Anzeichen deuten darauf hin, dass es in unserer Zeit tatsächlich eine solche Verdunkelung gibt, die um so beunruhigender ist, als dieses Gewissen, vom Konzil definiert als »die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen«, »eng an die Freiheit des Menschen gebunden ist... Deshalb ist das Gewissen die erste Grundlage der inneren Würde des Menschen und zugleich seiner Beziehung zu Gott«. Deshalb ist es unvermeidlich, dass in dieser Situation auch das Sendungsbewusstsein verdunkelt wird, welches eng mit dem moralischen Bewusstsein, mit der Suche nach der Wahrheit, mit dem Willen, die Freiheit verantwortlich zu gebrauchen, verbunden ist.“

Johannes Paul II. nannte mehrere Gründe für dieses bedauernswerte Phänomen. Besonders aktuell: „Das Sendungsbewusstsein schwindet auch leicht infolge einer Ethik, die sich aus einem gewissen Geschichtsrelativismus herleitet. Das geschieht auch durch eine Ethik, die die moralische Norm relativiert und ihren absoluten, unbedingten Wert leugnet und folglich bestreitet, dass es Akte geben könne, die in sich unerlaubt sind, unabhängig von den Umständen, unter denen der Handelnde sie setzt.“ 

Selbst hohe Prälaten sind davon betroffen. So treten manche auf der Familiensynode dafür ein, außereheliche und auch homosexuelle Partnerschaften moraltheologisch neu zu bewerten. Man solle diese „wilden Ehen“ positiv als Vorstufen der sakramentalen Ehe sehen.