Nur zwei Stellungnahmen aus den letzten Tagen: Kardinal Coccopalmerio ist der Auffassung, Amoris laetitia öffnet die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene. Kardinal Ruini (der nicht gerade zum konservativen Flügel gehört) ist der Auffassung, AL öffnet NICHT die Kommunion für die WVG. Offensichtlich besteht Klärungsbedarf in dieser Hinsicht. Das ist das Anliegen der Dubia-Kardinäle. Währenddessen schaffen manche Bischöfe oder gar Bischofskonferenzen (wie etwa die Deutsche) Fakten. Diese Klärung kann nur von Papst Franziskus selbst kommen. Die Stoßrichtung dieses Manifests ist mir deshalb unklar, die Schärfe der Kritik halte ich für unangemessen.
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Samstag, 18. Februar 2017
Dienstag, 7. Februar 2017
FAZ: Nach DBK-Papier zu WVG werden Frauenpriestertum und Ende des Zölibats gefordert
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| Deutschland braucht einen neuen Hl. Bonifatius. Foto: Jorge Saidl |
So auch nach der Veröffentlichung des Wortes der deutschen Bischöfe „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“. Laut diesem sollen wiederverheiratete Geschiedene unter gewissen Bedingungen zur Kommunion zugelassen werden.
Dass das dem Progressismus nicht reichen würde, war aber von vornherein klar. Die Kirchenzeitung des Bistums Limburg hat wenige Tage nach der Veröffentlichung des DBK-Papiers die Frage aufgeworfen, ob nun nicht auch Ausnahmen für homosexuelle Paare und wilde Ehen gemacht werden müssten.
Aber das ist noch längst nicht alles in der "reformkatholischen" Agenda.
Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ ist nun der Auffassung, Diakonat und Priesteramt müsse für Frauen geöffnet und das Zölibat abgeschafft werden.
Es wäre nämlich an der Zeit, „die Siebenmeilenstiefel zu schnüren, falls die Kirche wieder in Kontakt zu den Gläubigen treten will. Sonst sind nämlich bald keine mehr da“, prophezeit die FAS.
Das klingt zwar überheblich und anmaßend, doch so deutsche progressistische Kirchenleute selber argumentiert: Man müsse die Lehre mit der Realität in Harmonie bringen. Manche Bischöfe, katholische Medien, wie etwa katholisches.de (Internetportal von der Bischofskonferenz) und Organisationen wie auch das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ haben gebetsmühlenartig diese These wiederholt.
Kann man sich dann wundern, dass auch viele im Kirchenvolk – oder eben die FAZ – nicht mehr die christliche Wahrheit, sondern die abweichende Praxis in den Mittelpunkt stellen?
Jene deutschen Bischöfe, denen noch die Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland am Herzen liegt, müssen jetzt handeln und zwar energisch.
Die Geschichte zeigt ganz klar: Wenn man hinsichtlich der Lehre kleine Zugeständnisse gewährt, kommt man nicht umhin, immer mehr und größere zu machen. Irgendwann ist vom katholischen Glauben nichts mehr übrig und es hat sich eine andere Denomination gebildet. Historische Beispiele gibt es genügend, gerade in Deutschland.
Es ist dringend nötig, dass in dieser Krisensituation glaubenstreue Bischöfe ihre Stimme gegen die rasante Zerstörung der katholischen Kirche und des katholischen Glaubens erheben.
Donnerstag, 2. Februar 2017
Ist weltweit nur die Deutsche Bischofskonferenz papsttreu?
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| Kardinal Kasper triumphiert zurzeit (Foto: Mathias von Gersdorff) |
Ganz neue Zeiten: ausgerechnet die deutschen Bischöfe als Modell der Papsttreue!
Klingt zwar unglaublich - fast grotesk - ist aber die logische Konsequenz aus der Debatte um die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, die seit Anfang 2014 die innnerkirchliche Diskussion dominiert.
Der Autor des obigen Artikels, Daniel Deckers, beschreibt in geradezu pathetischen Worten, wie die deutschen Bischöfe kämpfen und welches Unverständnis sie erleiden mussten, um den wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion erteilen zu dürfen:
„Dreimal wurden die drei (gemeint sind die Bischöfe von Mainz, Freiburg und Rottenburg-Stuttgart Karl Lehman, Oskar Saier und Walter Kasper) vor die vatikanische Glaubenskongregation zitiert und am Ende von deren Chef Kardinal Ratzinger implizit der Häresie geziehen: Ihre Position sei „mit der Lehre der Kirche unvereinbar“.“
Und nun: „Im vergangenen Jahr machte sich Papst Franziskus in seinem Schreiben Amoris laetitia die Einsichten der drei Bischöfe zu eigen.“
Nach einem Leidensweg von nahezu 25 Jahren stellt sich also nun heraus: Die eigentlich Papstreuen sind doch die Deutschen! Sobald Kardinal Walter stirbt, wird sich Daniel Deckers wohl für seine Heiligsprechung einsetzen.
Was wie eine Vorlage für einen Spielfilm à la >Walter Kasper: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen“< klingt, ist in Wahrheit ein bizarres Spektakel, das den „normalen“ Gläubigen ratlos hinterlässt. Dieser stellt sich zunehmend folgende Fragen:
* Was gilt noch von dem, was immer gegolten hat?
* Wie kann es sein, dass eine Lehre, die drei Sakramente betrifft (Eucharistie, Buße und Ehe), einfach so geändert wird?
* Hatten die deutschen Bischöfe tatsächlich die ganze Zeit recht und wurden sie verfolgt? Sind Bischöfe wie Kardinal Marx oder Kardinal Kasper jetzt das Modell für die ganze Kirche?
* Warum gibt es so viele widersprüchliche Interpretationen zu einem Papstschreiben?
Diese und weitere Fragen bzw. dieser Zweifel verbreiten sich beim Kirchenvolk immer mehr. Sie dürfen sich nicht in der Hoffnung wiegen, dass sie bald klare Antworten erhalten werden.
Man kann auch nicht voraussehen, wie sich diese Sache entwickeln wird. Kardinal Gerhard Müller, Präfekt der Glaubenskongregation, hat vor wenigen Tagen in der italienischen Zeitschrift „Il Timone“ die traditionelle Lehre bekräftigt. Hört aber noch jemand auf ihn? Haben seine Worte praktische Wirkung, wenn Bischöfe sowieso dabei sind, ihre eigenen Fakten zu schaffen?
Klarheit würde etwa die Beantwortung der Zweifel seitens der vier „Dubia-Kardinäle“ ermöglichen. Doch nur Papst Franziskus kann diese Fragen beantworten und somit dafür sorgen, dass die Gläubigen von ihren Zweifel und Sorgen befreit werden. Doch es sieht nicht danach aus, dass es so kommt.
Donnerstag, 19. Januar 2017
Greift "Katholisch.de" jetzt zur Dauerpolemik gegen lehramtstreue Katholiken?
Von einem Informationsportal der deutschen Bischofskonferenz – gemeint ist katholisch.de - würde man normalerweise eine objektive und einigermaßen neutrale Berichterstattung des katholischen Lebens ins Deutschland und auf der Welt erwarten.
Doch in Wahrheit ist dieses mit Kirchensteuergeldern finanzierte Internetportal häufig ein Stimmungsmacher für die progressistische Agenda in Deutschland. So verging beispielsweise im Vorfeld der Familiensynode im Herbst 2015 kaum ein Tag, in welchem nicht ein wichtigster Punkt der Lehre der Kirche über die Ehe oder die Sexualmoral nicht angegriffen wurde (Link: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.it/2015/09/betreibt-katholischde-dekonstruktion.html)
Inzwischen ist katholisch.de ein Schritt weiter gegangen und hat es sich offenbar zur Aufgabe gemacht, jeden, der eine liberale Auslegung von Amoris Laetitia kritisiert, mit Schmähkritik zu überschütten.
So wurden die vier Dubia-Kardinäle Burke, Brandmüller, Meisner und Caffarra mit den Mördern Brutus und Cassius verglichen. So wertet man bei katholisch.de eine Anfrage beim Papst, er möge zu gewissen Punkten in seinem Schreiben Amoris Laetitia Stellung nehmen. Fragen zu stellen (in Form von Dubia) wird mit einem Cäsarenmord in Zusammenhang gebracht.
In den letzten Tagen ist die Zahl der skeptischen Stimmen angewachsen und katholisch.de sinniert, was diese Kritiker antreibt.
Die Antwort ist schnell gefunden: Der Hass.
Weil man sowas im Zeitalter von Fake-News nicht für möglich hält, hier ein Zitat: „Es sind die selbsternannten Bewahrer der Lehre, die vor allem mit "Amoris laetitia" und der Zulassung Wiederverheirateter zur Eucharistie überfordert zu sein scheinen. Innerlich zerrissen zwischen Papst- und scheinbarer Lehramtstreue nehmen ihre Äußerungen – vom US-Kardinal bis hin zum deutschen Blogger – immer absurdere Züge an. Man spricht dem Lehrschreiben die Verbindlichkeit ab, fordert eine Klarstellung, will Franziskus formal korrigieren oder plädiert dafür, doch erst einmal auf den eigenen Bischof statt auf den Papst zu hören. Ab und zu fallen sogar Worte wie "Häretiker" oder "Schisma". Doch woher kommt all der Hass? Wovor haben die konservativen Katholiken eigentlich Angst?“
Die abfälligen Bemerkungen richten sich nicht gegen eine unbenannte Gruppe. Nein, es sind die „konservativen Katholiken“, die angeblich von Hass angetrieben werden, die sich für „selbsternannte Bewahrer der Lehre“ halten, die eine Haltung einnehmen, die „immer absurdere Züge“ trage.
Wohlgemerkt: Unter diesen Personen befindet sich selbst jemand wie Kardinal Carlo Caffarra, einer der anerkanntesten Moraltheologen der Gegenwart. Auch der päpstliche Ehrenprälat, Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, Träger des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse, Kardinal Walter Brandmüller, ist demzufolge lediglich von Hass angetrieben.
Dass diese beiden und viele andere, die Amoris Laetitia kritisiert haben, wie etwa der Philosoph Robert Spaemann, zahlreiche Bücher veröffentlicht haben, muss nicht eigens erwähnt werden.
Für katholisch.de spielt das alles keine Rolle. Das alles sind Personen, die aus der Zeit gefallen sind und eben aus Hass handeln.
An dieser Stelle fragt man sich, was im Kopf der Verantwortlichen dieses Informationsportals der deutschen Bischofskonferenz vorgeht. Sind sie dermaßen von Narzissmus befallen, dass sie nicht merken, wie abfällig und überheblich sie über andere urteilen? Ist das etwa die Art und Weise, wie die katholische Kirche in Deutschland das Herz der Menschen für den Glauben gewinnen will? Offensichtlich nicht.
Die hier erwähnten Artikel in katholisch.de sind nichts anderes als Symptome der Krise der Kirche in Deutschland. Eine Krise, die verstärkt wird, weil Personen und Organisationen, die ihre eigene progressistische Agenda voranbringen wollen (und dazu gehört auch der Kampf gegen die lehramtstreuen Katholiken) wichtige Positionen im Kirchenapparat okkupiert haben.
Doch in Wahrheit ist dieses mit Kirchensteuergeldern finanzierte Internetportal häufig ein Stimmungsmacher für die progressistische Agenda in Deutschland. So verging beispielsweise im Vorfeld der Familiensynode im Herbst 2015 kaum ein Tag, in welchem nicht ein wichtigster Punkt der Lehre der Kirche über die Ehe oder die Sexualmoral nicht angegriffen wurde (Link: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.it/2015/09/betreibt-katholischde-dekonstruktion.html)
Inzwischen ist katholisch.de ein Schritt weiter gegangen und hat es sich offenbar zur Aufgabe gemacht, jeden, der eine liberale Auslegung von Amoris Laetitia kritisiert, mit Schmähkritik zu überschütten.
So wurden die vier Dubia-Kardinäle Burke, Brandmüller, Meisner und Caffarra mit den Mördern Brutus und Cassius verglichen. So wertet man bei katholisch.de eine Anfrage beim Papst, er möge zu gewissen Punkten in seinem Schreiben Amoris Laetitia Stellung nehmen. Fragen zu stellen (in Form von Dubia) wird mit einem Cäsarenmord in Zusammenhang gebracht.
In den letzten Tagen ist die Zahl der skeptischen Stimmen angewachsen und katholisch.de sinniert, was diese Kritiker antreibt.
Die Antwort ist schnell gefunden: Der Hass.
Weil man sowas im Zeitalter von Fake-News nicht für möglich hält, hier ein Zitat: „Es sind die selbsternannten Bewahrer der Lehre, die vor allem mit "Amoris laetitia" und der Zulassung Wiederverheirateter zur Eucharistie überfordert zu sein scheinen. Innerlich zerrissen zwischen Papst- und scheinbarer Lehramtstreue nehmen ihre Äußerungen – vom US-Kardinal bis hin zum deutschen Blogger – immer absurdere Züge an. Man spricht dem Lehrschreiben die Verbindlichkeit ab, fordert eine Klarstellung, will Franziskus formal korrigieren oder plädiert dafür, doch erst einmal auf den eigenen Bischof statt auf den Papst zu hören. Ab und zu fallen sogar Worte wie "Häretiker" oder "Schisma". Doch woher kommt all der Hass? Wovor haben die konservativen Katholiken eigentlich Angst?“
Die abfälligen Bemerkungen richten sich nicht gegen eine unbenannte Gruppe. Nein, es sind die „konservativen Katholiken“, die angeblich von Hass angetrieben werden, die sich für „selbsternannte Bewahrer der Lehre“ halten, die eine Haltung einnehmen, die „immer absurdere Züge“ trage.
Wohlgemerkt: Unter diesen Personen befindet sich selbst jemand wie Kardinal Carlo Caffarra, einer der anerkanntesten Moraltheologen der Gegenwart. Auch der päpstliche Ehrenprälat, Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, Träger des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse, Kardinal Walter Brandmüller, ist demzufolge lediglich von Hass angetrieben.
Dass diese beiden und viele andere, die Amoris Laetitia kritisiert haben, wie etwa der Philosoph Robert Spaemann, zahlreiche Bücher veröffentlicht haben, muss nicht eigens erwähnt werden.
Für katholisch.de spielt das alles keine Rolle. Das alles sind Personen, die aus der Zeit gefallen sind und eben aus Hass handeln.
An dieser Stelle fragt man sich, was im Kopf der Verantwortlichen dieses Informationsportals der deutschen Bischofskonferenz vorgeht. Sind sie dermaßen von Narzissmus befallen, dass sie nicht merken, wie abfällig und überheblich sie über andere urteilen? Ist das etwa die Art und Weise, wie die katholische Kirche in Deutschland das Herz der Menschen für den Glauben gewinnen will? Offensichtlich nicht.
Die hier erwähnten Artikel in katholisch.de sind nichts anderes als Symptome der Krise der Kirche in Deutschland. Eine Krise, die verstärkt wird, weil Personen und Organisationen, die ihre eigene progressistische Agenda voranbringen wollen (und dazu gehört auch der Kampf gegen die lehramtstreuen Katholiken) wichtige Positionen im Kirchenapparat okkupiert haben.
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Sonntag, 29. Mai 2016
Progressisten streiten über Nutzen von Amoris Laetitia
Auf dem Katholikentag in Leipzig zeigte sich der Reformkatholizismus unsicher über den praktischen Nutzen des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ für ihre Zwecke. Wie „Domradio“ berichtet, wurde auf einer Podiumsdiskussion darüber diskutiert, was nun folgen sollte. Die einzelnen Stellungnahmen sind recht disparat.
Als Vertreter des „Kirchenvolkes“ sprach Tim-Oliver Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln und gleichzeitig SPD-Oberbürgermeister von Solingen. (Diese Ämterhäufung ist typisch für die Sprecher des sog. Reformkatholizismus. Eigentlich müsste jeder erkennen, dass zwischen dem politischen und dem kirchlichen Amt ein Konflikt besteht, doch das ist den ZdK-Katholiken offenbar egal.)
Kurzbach zeigte sich ungeduldig und forderte sofortige Liberalisierungen in jeglicher Art: „Es ist an der Zeit, Klartext zu sprechen und zu konkreten Handlungen zu schreiten“. Endlich müsse sich was hinsichtlich Homosexueller und wiederverheirateter Geschiedener ändern. An die Bischöfe appellierte er: „Ihr habt die Option, zu handeln, dann handelt auch“, so Kurzbach laut Domradio. Aus seiner Sicht müssten die Bischöfe für Klarheit sorgen.
Einen ganz anderen Ton schlug Erzbischof Heiner Koch von Berlin ein und gab sich recht vorsichtig. Erzbischof Koch kündigte auf dem Katholikentag an, dass es möglicherweise gar nicht zu einer rechtlichen Regelung bezüglich der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene kommen werde. Das macht hellhörig, denn eine erste Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz gab zu verstehen, dass ganz konkrete Richtlinien folgen würden.
Erzbischof Koch war neben Kardinal Marx und Bischof Bode einer der Delegierten der Bischofskonferenz für die Familiensynode im Vatikan im Herbst 2015. Von den dreien war er der gemäßigste, was Forderungen nach Pseudo-Reformen anbelangt.
Kochs Einschätzung ist beachtenswert und zeigt, dass die Reformkatholiken möglicherweise realisiert haben, dass sich aus „Amoris Laetitia“ keine konkrete pastorale Maßnahmen für Personen in sogenannten „irregulären Situationen“ direkt ableiten lassen. Und sollte das die Bischofskonferenz trotzdem versuchen, so müsste sie sich auf einen langen Argumentationskampf einlassen. Zu viele Stellungnahmen erschienen, die der Auffassung sind, „Amoris Laetitia“ ließe eine Änderung in der Handhabe der wiederverheirateten Geschiedenen nicht zu.
Die Vertreterin des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“ bei der Podiumsdiskussion, die Münsteraner Theologie-Professorin Dorothea Sattler, forderte die Errichtung von Expertenkommissionen auf diözesaner Eben. In diesen soll die Lebenssituation der Betroffenen untersucht werden. De facto wären das Gerichtsinstanzen, die, um wirksam arbeiten und entscheiden zu können, eine Art Gerichtsgewalt erhalten müssten. Die konkrete Ausgestaltung dürfte sehr kompliziert werden.
Man darf eine einzelne Podiumsdiskussion natürlich nicht überbewerten. Doch möglicherweise setzt sich die Einsicht durch, dass „Amoris Laetitia“ doch nicht das Dokument ist, welches das Lehramt im Sinne des Progressismus verändern wird, wie das am Anfang viele progressistische Theologen angekündigt haben.
Wir beobachten weiter.
Als Vertreter des „Kirchenvolkes“ sprach Tim-Oliver Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln und gleichzeitig SPD-Oberbürgermeister von Solingen. (Diese Ämterhäufung ist typisch für die Sprecher des sog. Reformkatholizismus. Eigentlich müsste jeder erkennen, dass zwischen dem politischen und dem kirchlichen Amt ein Konflikt besteht, doch das ist den ZdK-Katholiken offenbar egal.)
Kurzbach zeigte sich ungeduldig und forderte sofortige Liberalisierungen in jeglicher Art: „Es ist an der Zeit, Klartext zu sprechen und zu konkreten Handlungen zu schreiten“. Endlich müsse sich was hinsichtlich Homosexueller und wiederverheirateter Geschiedener ändern. An die Bischöfe appellierte er: „Ihr habt die Option, zu handeln, dann handelt auch“, so Kurzbach laut Domradio. Aus seiner Sicht müssten die Bischöfe für Klarheit sorgen.
Einen ganz anderen Ton schlug Erzbischof Heiner Koch von Berlin ein und gab sich recht vorsichtig. Erzbischof Koch kündigte auf dem Katholikentag an, dass es möglicherweise gar nicht zu einer rechtlichen Regelung bezüglich der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene kommen werde. Das macht hellhörig, denn eine erste Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz gab zu verstehen, dass ganz konkrete Richtlinien folgen würden.
Erzbischof Koch war neben Kardinal Marx und Bischof Bode einer der Delegierten der Bischofskonferenz für die Familiensynode im Vatikan im Herbst 2015. Von den dreien war er der gemäßigste, was Forderungen nach Pseudo-Reformen anbelangt.
Kochs Einschätzung ist beachtenswert und zeigt, dass die Reformkatholiken möglicherweise realisiert haben, dass sich aus „Amoris Laetitia“ keine konkrete pastorale Maßnahmen für Personen in sogenannten „irregulären Situationen“ direkt ableiten lassen. Und sollte das die Bischofskonferenz trotzdem versuchen, so müsste sie sich auf einen langen Argumentationskampf einlassen. Zu viele Stellungnahmen erschienen, die der Auffassung sind, „Amoris Laetitia“ ließe eine Änderung in der Handhabe der wiederverheirateten Geschiedenen nicht zu.
Die Vertreterin des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“ bei der Podiumsdiskussion, die Münsteraner Theologie-Professorin Dorothea Sattler, forderte die Errichtung von Expertenkommissionen auf diözesaner Eben. In diesen soll die Lebenssituation der Betroffenen untersucht werden. De facto wären das Gerichtsinstanzen, die, um wirksam arbeiten und entscheiden zu können, eine Art Gerichtsgewalt erhalten müssten. Die konkrete Ausgestaltung dürfte sehr kompliziert werden.
Man darf eine einzelne Podiumsdiskussion natürlich nicht überbewerten. Doch möglicherweise setzt sich die Einsicht durch, dass „Amoris Laetitia“ doch nicht das Dokument ist, welches das Lehramt im Sinne des Progressismus verändern wird, wie das am Anfang viele progressistische Theologen angekündigt haben.
Wir beobachten weiter.
Montag, 16. Mai 2016
Nach Amoris Laetitia steht der Progressismus vor einem Dilemma
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| Kardinal Walter Kasper Foto: Mathias v. Gersdorff |
Die von Kardinal Lehmann beschriebene Stimmung in Deutschland ist Folge von unterschiedlichen Erwartungen und Perspektiven, die im Progressismus von Anfang an bestanden.
Was alle Linkskatholiken eint, ist ihr Wunsch, dass sich die katholische Kirche der modernen Welt anpasst oder zumindest stark annähert. Wobei diese Annäherung zur Welt nicht irgendeine sein soll. Nein, die Kirche soll sich den egalitären ideologischen Strömungen anpassen. Die Kirche soll sich entsprechend der vorherrschenden gleichmacherischen Gesinnung umwandeln.
Um die Anpassung an die Welt zu erreichen, müsste sich dementsprechend die Kirche von allem entledigen, das dieser gleichmacherischen Gesinnung widerspricht:
Unterschied zwischen Laien und Priestern, Hierarchie innerhalb des Klerus, Unterschiede zwischen natürlicher und übernatürlicher Ordnung (durch Banalisierung der Liturgie, durch Abschaffung der Volksfrömmigkeit, durch Abschaffung von Devotionalien wie Rosenkränze, durch entsakralisierte Architektur und Kunst etc.), durch Ablehnung einer autoritären Sprache und eines selbstbewussten Auftretens (Stichwort „Barocke Prachtentfaltung“) etc.
Unnötig zu sagen, dass es hier unterschiedliche Intensitäten gibt. Nicht alle wollen so weit wie Hans Küng oder Eugen Drewermann gehen.
Trotz dieser Einheit unter den Progressisten in der Zielrichtung gab es einen wichtigen und grundsätzlichen Unterschied.
1. Für eine Fraktion ging es vor allem darum, dass sich die Kirche kulturell ändert, um auf Augenhöhe mit der „Welt von heute“ in Kontakt treten zu können. Die Vertreter dieser Auffassung meinten, die Kirche müsse anders auftreten, anders kommunizieren, damit sie von modernen Menschen verstanden werden kann. Zu diesem Zweck sollte sie sich weniger mit doktrinären Themen beschäftigen, sondern mit den pastoralen Schwierigkeiten der real existierenden Welt. Aus demselben Grund sollte sich die Kirche mit den Herausforderungen der Welt von heute beschäftigen: soziale Probleme, Hunger in der Welt, Umweltzerstörung etc. Was eben gerade (medial) aktuell ist.
Diese Auffassung führte in der Vergangenheit zu Ansichten, die man heute kaum noch für möglich hält. So gab es beispielsweise Priester, die offen mit sozialistischen oder gar kommunistischen Ideen sympathisierten (ohne unbedingt die Ideologien gutzuheißen). Sie meinten, Sozialismus oder gar Kommunismus seien imstande, den Armen zu helfen. Gleichzeitig verteidigten einige dieser Priester aber entschlossen die katholische Sexualmoral.
Es gab aber von vornherein ein zweites Lager innerhalb des Progressismus, welches sich nicht mit einer bloßen kulturellen Anpassung der Kirche zufrieden gab:
2. Diese zweite Strömung war der Auffassung, die Lehre der Kirche müsse geändert werden. Eine neue Pseudo-Lehre müsse kreiert werden, die den revolutionären Maximen der egalitären modernen Welt entspricht. Ein Nebenprodukt einer solchen „Reform“ wäre, dass die Kirche nicht mehr die Hüterin der Wahrheit sein würde. Für diese Fraktion entsteht die Wahrheit durch einen fortlaufenden theologischen Dialog.
Um beim Beispiel des Kommunismus zu bleiben: Die Befreiungstheologie, die eine Symbiose zwischen der Doktrin des Klassenkampfes und dem Christentum anstrebte, war eines dieser theologischen „Projekte“.
Was Deutschland anbelangt, ist die Kritik an einer Morallehre, die das Naturrecht zur Grundlage nimmt, seit langem stark verbreitet. Schon in den 1950er Jahren (um nicht noch weiter zurück zur Zeit des Modernismus zu gehen) war die Situationsethik [wonach moralische Sachverhalten müssen nach den konkreten individuellen Lebensumständen beurteilt werden müssen und nicht nach allgemeinen Normen] unter den modernen Theologen populär (wohl der wichtigste war damals der Redemptorist Bernhard Häring CSsR).
Diese Strömung innerhalb des deutschen Progressismus ist mit den Jahren immer stärker geworden und trat vor den letzten beiden Synoden publizistisch stark in Erscheinung. Sie hofften offenbar, dass die ordentliche (Familien-)Synode im Herbst 2015 nicht nur die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen erlauben würde, sondern auch die Verhütungsmittel und alle möglichen Formen von Partnerschaften – inklusive der gleichgeschlechtlichen – absegnen würde.
Amoris Laetitia, das postynodale Schreiben, greift diese Themen zwar auf, ist aber bestenfalls unklar, was Änderungen der Lehre angeht. Die herrschende Meinung unter den Theologen ist, dass die Lehre dadurch nicht geändert wurde, trotz mancher Passagen, die das Gegenteil andeuten. Es bleibt also alles beim Alten - was das Lehramt anbelangt.
Die Enttäuschung darüber würde möglicherweise erklären, wieso in Deutschland das Echo unter den progressistischen Theologen so schwach war, wie Kardinal Lehmann behauptet.
Ganz anders aber war die Aufnahme von Amoris Laetitia in Ländern, in denen Progressisten, die keine neue Lehre anstreben, sondern eine weitere kulturelle Anpassung der Kirche an die moderne Welt, die Mehrheit bilden.
Insbesondere in Italien ist diese Partei stark. Viele Theologen dort wollen gar kein klares Lehramt, sondern sind durchaus mit undeutlichen oder gar widersprüchlichen Aussagen zufrieden und hoffen, dass sich die Realität, also die real existierende Kirche ändert, ohne sich auf langwierige und anstrengende theologische Dispute einzulassen. Für sie ist das Chaos in der Kirche ein durchaus erstrebenswerter Zustand. „Die Gläubigen“, so die Überlegung dieser Progressisten, „würden in einem Zustand des Chaos´ beginnen so zu leben, wie sie es für richtig halten. Das Lehramt würde im Alltag fast keine Rolle mehr spielen und das wäre gut so.“
Im Grunde können die oben beschriebenen Parteien als zwei unterschiedliche Strategien aufgefasst werden, die zum selben Ziel führen sollen, also der Zerstörung der katholischen Kirche: Eine katholische Kirche, die nicht mehr vorrangig dafür da ist, die Wahrheit zu verkünden, wäre keine wahre Kirche mehr.
Es ist wichtig für die Gläubigen, beide Strategien im Auge zu behalten. Beide Vorgehensweisen erfordern unterschiedliche Gegenstrategien. Jedenfalls ist eine rein theologische Auseinandersetzung mit den Irrtümern der Progressisten nicht ausreichend, wenn es darum geht, den katholischen Glauben zu verteidigen. Eine kulturelle Gegenreaktion ist mindestens genauso wichtig.
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Freitag, 13. Mai 2016
Kardinal Burkes Wort zu Amoris Laetitia begrenzt Deutungs-Wildwuchs
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| Raymond Kardinal Burke Foto: Jorge Saidl |
Es gab zwei Hauptkritikpunkte:
1. Kardinal Burke würde Amoris Laetitia nicht zum Lehramt zählen, obwohl der Text als Apostolisches Schreiben herausgegeben wurde. 2. Außerdem würde Kardinal Burke nicht kritisch genug mit dem hochpolemischen Kapitel 8 umgehen, in welchem die „irregulären“ Situationen behandelt werden.
Inzwischen sind vier Wochen vergangen, in denen die öffentliche Debatte um das Dokument weiterging. Eine Vielzahl neuer Stellungnahmen zu Amoris Laetitia wurden geschrieben.
Heute erscheinen Kardinal Burkes Worte in einem anderen Licht als kurz nach deren Erscheinen. Hier sollen einige Passagen näher beleuchtet werden, die in den ersten Beurteilungen kaum eine Rolle spielten, die aber heute ein anderes Gewicht einnehmen und geeignet sind, den Gläubigen Orientierung zu geben.
Ich verwende die Übersetzung ins Deutsche von Giuseppe Nardi, die in Katholisches.info veröffentlicht wurde.
Sorge um die Gläubigen
Gleich am Anfang seiner Stellungnahme weist Kardinal Burke darauf hin, dass manche Autoren Amoris Laetitia als „revolutionäres Dokument“ und als „eine radikale Abkehr von Lehre und Praxis der Kirche über die Ehe und die Familie“ bezeichnen.
Kardinal Burke stellt sogleich fest: „Eine solche Lesart des Dokuments ist Quelle der Sorge und der Verwirrung unter den Gläubigen und potentiell auch ein mögliches Ärgernis nicht nur für die Gläubigen, sondern auch für alle Menschen guten Willens, die auf Christus und auf seine Kirche schauen und darauf, was sie über die Wahrheit der Ehe und ihrer Früchte und des Familienlebens, der Grundzelle des Lebens der Kirche und jeder menschlichen Gesellschaft, lehrt und reflektiert.“
Diese Aussage ist besonders wichtig, denn sie ruft den Teilnehmern der Debatte in Erinnerung, dass stets das Wohl der Gläubigen und aller Menschen, die sich an der katholischen Kirche orientieren, im Auge behalten werden muss.
Indirekt wird hier Kritik an den Autoren von Stellungnahmen geübt, die Amoris Laetitia als Argumentationshilfe für ihre eigenen heterodoxen Ansichten zu missbrauchen versuchen, als ob Amoris Laetitia die 2000 Jahre alte Lehre der Kirche anhand einiger Fußnoten ändern könnte.
Diese im Grunde schismatische Lesart wird von Kardinal Burke scharf verurteilt: „Ein nachsynodales Apostolisches Schreiben vertritt aufgrund seiner Natur keine neue Lehre oder Disziplin, sondern wendet die immerwährende Lehre und Disziplin auf die aktuellen Situationen der heutigen Welt an.“
Autorität des Dokuments und päpstliche Unfehlbarkeit
Wie anfangs erwähnt, ist der Kardinal nicht der Auffassung, dass Amoris Laetitia ein lehramtliches Dokument ist. Ob diese Auffassung nun zutrifft oder nicht, müssen die Theologen beantworten.
Ungeachtet dessen ist der Kommentar Burkes wichtig in Bezug auf manch irrige Auffassungen über die päpstliche Unfehlbarkeit, die heute weit verbreitet sind:
„Die katholische Kirche … hat nie gelehrt, dass jede Aussage des Nachfolgers des Heiligen Petrus als Teil des unfehlbaren Lehramtes verstanden und angenommen werden muss. Die Kirche reagierte in ihrer Geschichte wachsam gegen solche irrigen Tendenzen, die jedes Wort des Papstes als verbindlich für das Gewissen ansahen, was natürlich absurd ist.“
Mit solchen Aussagen schließt Kardinal Burke nicht aus, dass Amoris Laetitia passagenweise durchaus verwirrend sein kann oder sogar Irrtümer enthält.
Es wirkt fast komisch, dass gerade liberale Kreise, die in der Regel das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit kritisieren, nun Amoris Laetitia so auslegen, als ob es ein unfehlbares Dokument sei.
Papst Franziskus – wie Kardinal Burke bemerkt – erhebt selbst diesen Anspruch nicht, wie er in Punkt 3 klarstellt: „Indem ich daran erinnere, dass die Zeit mehr wert ist als der Raum, möchte ich erneut darauf hinweisen, dass nicht alle doktrinellen, moralischen oder pastoralen Diskussionen durch ein lehramtliches Eingreifen entschieden werden müssen. Selbstverständlich ist in der Kirche eine Einheit der Lehre und der Praxis notwendig; das ist aber kein Hindernis dafür, dass verschiedene Interpretationen einiger Aspekte der Lehre oder einiger Schlussfolgerungen, die aus ihr gezogen werden, weiterbestehen.“
Unauflöslichkeit ist ein Gut, das gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann
Manche Autoren des sogenannten progressistischen Lagers suggerieren immer wieder, die katholische Sexualmoral und die Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe seien unerträgliche Bürden, die die Kirche den Gläubigen auferlege. Auf diese Weise werden die wiederverheirateten Geschiedenen quasi zu Opfern einer unbarmherzigen Kirche gemacht.
Wer so argumentiert, verkennt die Tatsache, dass die Ehe ein Sakrament ist, das Gott selbst gestiftet hat. Die Unauflöslichkeit ist also ein Gut, das gar nicht hoch genug geschätzt werden kann, weil es von Gott kommt.
Kardinal Burke: „Ihre [gemeint ist das Ehepaar] Schwierigkeit ist nicht irgendeine Idee, die ihnen die Kirche aufgezwungen hat. Ihr Ringen findet mit jenen Kräften statt, die sie dazu verführen wollen, die Wirklichkeit von Christi Leben in ihnen zu verraten.“
* * *
Allein anhand dieser drei Punkte erkennt man im Nachhinein, dass eines der Anliegen Kardinal Burkes war, einen Wildwuchs der Interpretationen zu verhindern. Wie anfangs erwähnt, scheint vor allem bei einigen progressistischen Autoren die Phantasie und das Wunschdenken völlig die Kontrolle übernommen zu haben. Diesen fehlerhaften Interpretationen, die darauf zielen, das Lehramt zu verfälschen, muss widersprochen werden. Auch indem man klar macht, dass Amoris Laetitia – trotz aller Undeutlichkeit in manchen Passagen – solche Interpretationen nicht zulässt.
Mittwoch, 11. Mai 2016
Bischof Schneiders Wort zu Amoris Laetitia gibt Orientierung im Chaos
| Weihbischof Athanasius Schneider Foto: Jorge Saidl |
Dieses Dokument ist das Ergebnis einer öffentlichen Debatte, die über zwei Jahre anhielt. Diese Debatte nahm ihren Anfang mit einer Rede von Kardinal Walter Kasper, in welcher er die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion unter gewissen Voraussetzungen empfahl. Ein solcher Schritt hätte entscheidende Konsequenzen für die Christologie, für die Gnadenlehre, für die Moraltheologie und für das Verständnis des römisch-katholischen Lehramtes. Aus diesem Grund entzündete sich eine heftige Debatte, an der viele Kardinäle, Bischöfe, Theologen und auch viele Laien teilnahmen. Eine Unterschriftensammlung mit dem Namen „Ergebene Bitte an Papst Franziskus“, die sich gegen die Reformvorschläge von Kardinal Kasper wandte, sammelte über 80.000 Unterschriften.
Die Kommentare zu „Amoris Laetitia“ lassen sich in drei Gruppen einteilen:
1. Die progressiven Kräfte, die sich seit langem eine Lockerung der Sexualmoral wünschten (als ob die Kirche diese zu ändern befugt sei), loben das Dokument, weil es angeblich die Sexualethik liberalisiert.
Wichtig zu beachten ist, dass diese Gruppen in Amoris Laetitia den Anfang eines Prozesses sehen. Dieses Spektrum ist der Auffassung, dass die Sprache und die Behandlung moralischer Sachverhalte sich nun völlig verändert hätte. Amoris Laetitia sei also so etwas wie der Beginn eines endlosen Dialogprozesses über moralisch relevante Themen.
2. Es gibt viele konservative Kleriker, die der Auffassung sind, Amoris Laetitia hätte nichts an der Lehre geändert. Das Dokument sei völlig im Einklang mit der Tradition der Kirche, insbesondere mit dem Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahre 1981. In diesem wurde die Lehre der katholischen Kirche zu Ehe und Familie bekräftigt. Ebenso wurde erneut die Nichtzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion erläutert (FC Nummer 84). Für diese Gruppe ist Amoris Laetitia also so etwas wie „Papstdokument as usual“.
Insbesondere von Publizisten im Laienstand kam sehr viel Kritik gegen diese Lesart des Dokuments. Sie werfen den Autoren vor, dass sie die Irrtümer im Dokument nicht sehen wollten, etwa nach dem Motto: "Es darf nicht sein, was nicht sein soll.“ So hat sich eine dritte Gruppe von Kommentatoren gebildet:
3. Manche Theologen, aber auch Laien, sind der Auffassung, dass Amoris Laetitia Irrtümer enthält. Amoris Laetitia würde eine Situationsethik [also die sagt, die Lebensumstände seien bei der Beurteilung von moralischen Verfehlungen entscheidend] vertreten, den Gradualismus [gemäß dem auch uneheliche Partnerschaften Gutes enthielten und eine Art Weg hin zur sakramentalen Ehe seien] absegnen usw.
Die zweite und die dritte Gruppe eint, dass sie im Grunde ein schnelles Ende der Diskussion erreichen möchten: Die einen meinen, Amoris Laetitia ist "o.k." und wir können zum Alltag übergehen. Die anderen sagen, Amoris Laetitia würde Irrtümer enthalten und gegen diese Irrtümer müsse Widerstand geleistet werden.
Unnötig zu sagen, dass für den normalen Gläubigen diese Situation regelrecht chaotisch und verwirrend aussieht. Er gewinnt den Eindruck, jeder interpretiert das Schreiben, wie es ihm gefällt.
Empfehlenswert für diese Gläubigen ist die Lektüre der Stellungnahme von Weihbischof Athanasius Schneider von Astana, Kasachstan.
Seine Hauptaussage: Amoris Laetitia ist verwirrend und solange diese Irritation durch eine Klärung des Papstes oder der Glaubenskongregation nicht beiseitegeschoben wird, wird diese Verwirrung fortdauern.
Weihbischof Schneider zeichnet also ein Szenario, das zwar nicht erfreulich, aber durchaus realistisch ist. Im Grunde befindet sich die Kirche – was die Sexualmoral und die Lehre der Kirche über die Ehe betrifft – in dieser Lage seit etwa zweieinhalb Jahren, also seit der oben erwähnten Rede von Kardinal Walter Kasper. Papst Franziskus wollte bislang kein klärendes Wort aussprechen und nichts spricht dafür, dass er seine Haltung ändert.
Weihbischof Schneider schildert im Detail die Krise des Arianismus in der Kirche des vierten Jahrhunderts. Diese Krise war auch eine Folge einer allgemeinen begrifflichen Verwirrung, die sehr lange anhielt. Die Partei, die sich eine Klärung wünschte, musste nicht nur recht lange darauf warten, sondern wurde auch verfolgt.
Der Katalog von Punkten in Amoris Laetitia, die laut Weihbischof Schneider geeignet sind, Verwirrung zu stiften, ist lang. Entsprechend lang kann also die Zeit dauern, die wir warten müssen, bis alle diese Punkte ausgeräumt sind.
Wieso lässt Gott eine solche Verwirrung in Seiner Kirche zu? Will er uns prüfen? Will Er unseren Glauben und unsere Treue auf die Probe stellen? Wir können es nicht wissen, denn die Wege des Herrn sind unergründlich.
Demut ist die Tugend, wie wir brauchen, um in dieser Situation zu bestehen. Und Geduld, denn es liegt nicht an uns zu entscheiden, wann diese Prüfung vorüber geht.
Diese Geduld bedeutet aber nicht, dass wir uns mit dem Vordringen von Irrtümern abfinden dürfen: Wir müssen entschlossenen Widerstand gegen diejenigen leisten, die die katholische Lehre zu verfälschen suchen.
Richten wir in dieser Stunde unsere Gebete zur Allerseligsten Jungfrau Maria, makelloses Beispiel an Demut und Geduld. Auch sie musste Situationen durchleben, die sie nicht verstand: Die Worte des Erzengels Gabriel bei der Verkündigung des Herrn, der Verlust des Jesus-Knaben im Tempel, das äußerlich wahrnehmbare Nichtbeachtetwerden durch ihren Sohn in Kafarnaum. Stets blieb sie ruhig, gehorsam und treu, ohne den leisesten Hauch von Auflehnung.
Trotz all dieser Verwirrung können wir zuversichtlich hoffen: Nichts lässt Gott zu, ohne dass es am Ende zur größeren Verherrlichung Seines Sohnes dient: Auch aus dieser Krise wird die Kirche in neuem Glanz und neuer Herrlichkeit hervortreten. Daran dürfen wir felsenfest glauben.
Freitag, 29. April 2016
Wird die Bischofskonferenz deutsche Priester zum Sakrileg zwingen?
Nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens „Amoris Laetitia“ hat sich die Mehrheit der Priester und Theologen, die dem sog. konservativen Lager zugeordnet werden, mit der Frage beschäftigt, ob das Schreiben ein Bruch mit der Tradition und dem römisch-katholischen Lehramt darstellt.
Die herrschende Meinung ist, dass sich nichts verändert hätte und dass Papst Franziskus nichts an der Lehre der Kirche hinsichtlich Ehe und Sexualmoral ändern wollte. Auch hinsichtlich der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion nun zugelassen seien, hätte es keine Änderungen gegeben.
Diese Einschätzung von „Amoris Laetitia“ steht in Kontrast mit Aussagen diverser Bischofskonferenzen sowie hoher Prälaten wie etwa Kardinal Walter Kasper. Dieser letzte – ein enger Vertrauter des Papstes – behauptete in einem Interview, Franziskus hätte den wiederverheirateten Geschiedenen die Tür zur Kommunion geöffnet.
Deshalb ist es erstaunlich, dass sich kein Vertreter des sog. „konservativen Lagers“ die Frage gestellt hat, was nun passiert, wenn sie von den deutschen Bischöfen gezwungen werden, gegen ihr vom katholischen Lehramt geprägtes Gewissen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen. (Im Falle der Beichte würde die Erteilung der Absolution eine Simulation des Sakramentes bedeuten, die zur Exkommunikation des Priesters führt.)
Diese Möglichkeit ist gar nicht so abwegig. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nämlich gleich nach Erscheinen von Amoris Laetitia erklärt:
„Diese prinzipielle Einsicht hat weitreichende Konsequenzen für den pastoralen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Es reicht eben nicht für ein Urteil, einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten. Angesichts dieser Überlegungen ist es nur konsequent, dass der Papst keine generelle Regelung zur Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur sakramentalen Kommunion gibt. Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“
Offensichtlich schließt die Deutsche Bischofskonferenz nicht aus, entsprechende Richtlinien zu erlassen, die verbindlich werden sollen. Auf den Umstand, dass sich die Seelsorger nach den Richtlinien der jeweiligen Bischöfe zu richten hätten, hat auch Kardinal Lorenzo Baldisseri auf der Präsentation des apostolischen Schreibens am 8. April 2016 in Rom hingewiesen.
„Amoris Laetitia“ sieht ebenfalls konkrete Schritte in der Pastoral vor: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft. Das ist der Fall der verschlossenen Herzen, die sich sogar hinter der Lehre der Kirche zu verstecken pflegen, » um sich auf den Stuhl des Mose zu setzen und – manchmal von oben herab und mit Oberflächlichkeit über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten.«“
Sollte die Deutsche Bischofskonferenz Pfarrer und sonstige Seelsorger anweisen, wiederverheirateten Geschiedenen (wenn auch in Einzelfällen) die Kommunion zu erteilen, stünden die konservativen Priester vor einer schweren Gewissensentscheidung. Im Grunde sähen sie sich gezwungen, ein Sakrileg, also eine besonders schwere Sünde, zu begehen.
Sie könnten sich natürlich nach Rom wenden, doch nichts deutet darauf hin, dass sie von dort Hilfe erhalten würden. Der Papst selbst hat nach der Veröffentlichung nicht verlauten lassen, dass er sich erneut zu dieser Frage äußern wird. In einem Interview erklärte er, Kardinal Schönborn hätte „Amoris Laetitia“ richtig interpretiert. Der Wiener Kardinal gehört aber zu der Partei, die sich am meisten für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion eingesetzt hat.
Den Seelsorgern, die in der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ein Sakrileg sehen, wird es nichts nützen, dass etliche Theologen in den letzten Wochen Stellungnahmen geschrieben haben, die eine Änderung in der Lehre der Kirche ausschließen.
Sie stünden vor der Alternative, ein Sakrileg zu begehen oder offenen Widerstand gegen ihren Bischof zu leisten.
Die herrschende Meinung ist, dass sich nichts verändert hätte und dass Papst Franziskus nichts an der Lehre der Kirche hinsichtlich Ehe und Sexualmoral ändern wollte. Auch hinsichtlich der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion nun zugelassen seien, hätte es keine Änderungen gegeben.
Diese Einschätzung von „Amoris Laetitia“ steht in Kontrast mit Aussagen diverser Bischofskonferenzen sowie hoher Prälaten wie etwa Kardinal Walter Kasper. Dieser letzte – ein enger Vertrauter des Papstes – behauptete in einem Interview, Franziskus hätte den wiederverheirateten Geschiedenen die Tür zur Kommunion geöffnet.
Deshalb ist es erstaunlich, dass sich kein Vertreter des sog. „konservativen Lagers“ die Frage gestellt hat, was nun passiert, wenn sie von den deutschen Bischöfen gezwungen werden, gegen ihr vom katholischen Lehramt geprägtes Gewissen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen. (Im Falle der Beichte würde die Erteilung der Absolution eine Simulation des Sakramentes bedeuten, die zur Exkommunikation des Priesters führt.)
Diese Möglichkeit ist gar nicht so abwegig. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nämlich gleich nach Erscheinen von Amoris Laetitia erklärt:
„Diese prinzipielle Einsicht hat weitreichende Konsequenzen für den pastoralen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Es reicht eben nicht für ein Urteil, einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten. Angesichts dieser Überlegungen ist es nur konsequent, dass der Papst keine generelle Regelung zur Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur sakramentalen Kommunion gibt. Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“
Offensichtlich schließt die Deutsche Bischofskonferenz nicht aus, entsprechende Richtlinien zu erlassen, die verbindlich werden sollen. Auf den Umstand, dass sich die Seelsorger nach den Richtlinien der jeweiligen Bischöfe zu richten hätten, hat auch Kardinal Lorenzo Baldisseri auf der Präsentation des apostolischen Schreibens am 8. April 2016 in Rom hingewiesen.
„Amoris Laetitia“ sieht ebenfalls konkrete Schritte in der Pastoral vor: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft. Das ist der Fall der verschlossenen Herzen, die sich sogar hinter der Lehre der Kirche zu verstecken pflegen, » um sich auf den Stuhl des Mose zu setzen und – manchmal von oben herab und mit Oberflächlichkeit über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten.«“
Sollte die Deutsche Bischofskonferenz Pfarrer und sonstige Seelsorger anweisen, wiederverheirateten Geschiedenen (wenn auch in Einzelfällen) die Kommunion zu erteilen, stünden die konservativen Priester vor einer schweren Gewissensentscheidung. Im Grunde sähen sie sich gezwungen, ein Sakrileg, also eine besonders schwere Sünde, zu begehen.
Sie könnten sich natürlich nach Rom wenden, doch nichts deutet darauf hin, dass sie von dort Hilfe erhalten würden. Der Papst selbst hat nach der Veröffentlichung nicht verlauten lassen, dass er sich erneut zu dieser Frage äußern wird. In einem Interview erklärte er, Kardinal Schönborn hätte „Amoris Laetitia“ richtig interpretiert. Der Wiener Kardinal gehört aber zu der Partei, die sich am meisten für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion eingesetzt hat.
Den Seelsorgern, die in der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ein Sakrileg sehen, wird es nichts nützen, dass etliche Theologen in den letzten Wochen Stellungnahmen geschrieben haben, die eine Änderung in der Lehre der Kirche ausschließen.
Sie stünden vor der Alternative, ein Sakrileg zu begehen oder offenen Widerstand gegen ihren Bischof zu leisten.
Donnerstag, 14. April 2016
Der progressistische Durchmarsch im Deutungs-Krieg von Amoris Laetitia
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| Kardinal W. Kasper Foto: Mathias von Gersdorff |
Die drei wichtigsten Fronten sind:
a. Bezüglich der Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion wird das päpstliche Schreiben so interpretiert, dass Ausnahmen des generellen Verbots gestattet wurden. Eine solche Interpretation von Amoris Laetitia hätte schwerwiegende Konsequenzen für die Christologie, für die Gnadenlehre, für die Moraltheologie, die Sakramentenlehre und für das lehramtliche Verständnis von Ehe. Aus diesem Grund war in den vergangenen Jahren die Diskussion über diese Frage so intensiv.
b. Die starke Betonung der Notwendigkeit der „Unterscheidung“ in der Pastoral wird vom Progressismus zum Anlass genommen, eine Moraltheologie in die Praxis zu setzen, die in großen Zügen eine situationsbedingte Moraltheologie beinhaltet oder ihr zumindest sehr stark ähnelt. Ein solcher Schritt wäre wahrhaftig revolutionär, denn es wäre die Abkehr von einer Moral, die vom Naturgesetz und den göttlichen Geboten ausgeht, hin zu einer subjektivistischen Situationsethik.
c. Parallel dazu wird eine weitgehende Dezentralisierung der römisch-katholischen Kirche angestrebt, auch in der Beurteilung von moraltheologisch relevanten Fragen, wie eben in den Fällen der wiederverheirateten Geschiedenen. In diesen sollen die Seelsorger im Beichtstuhl den Sachverhalt prüfen und sich dabei an den Richtlinien der Ortsbischöfe orientieren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, wieso mit der Zeit diese Regelung nicht auf weitere moraltheologisch problematische Fälle ausgeweitet werden soll.
Für diesen Durchmarsch setzt der Progressismus seine schwersten Geschütze ein, wie etwa die Kardinäle Schönborn und Marx oder die weltweit anerkannte Jesuitenzeitschrift „Civiltà Cattolica“ und viele andere. Dass praktisch alle progressistischen Theologen dabei sind, diesen Durchmarsch voranzutreiben, muss kaum extra erwähnt werden.
Die Gläubigen reiben sich ungläubig die Augen, wenn sie sehen, wie dieses wahre Sperrfeuer auf das überlieferte Lehramt vom konservativen Lager nur ungenügend abgewehrt wird. Auf die Argumente der Progressisten wird kaum eingegangen. Stattdessen bemüht man sich zu zeigen, dass Amoris Laetitia keinen lehramtlichen Anspruch erhebt oder dass das Schreiben im Lichte des Lehramtes gelesen werden soll. In einigen Stellungnahmen flüchtet man geradezu in kirchenrechtliche Paragraphen oder Klarstellungen von Konzilien, um sich nicht inhaltlich mit dem neuen Apostolischen Schreiben auseinandersetzen zu müssen.
So löblich diese Stellungnahmen auch sein mögen: Gegenüber der oben beschriebenen weltweiten Kampagne gegen das traditionelle Lehramt sind sie ungenügend.
Wir haben es mit einer wahren theologischen Schlacht zu tun, die eine echte Verwüstung zu hinterlassen droht. Die Gläubigen sehnen sich nach Hirten, die diese historische Stunde erkennen und angemessen reagieren.
Dienstag, 12. April 2016
Amoris Laetitia und Allgemeine Gleichgewichtstheorie
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| Foto: Andreas Tille - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0 |
Kurz zusammengefasst geht es in der Gleichgewichtstheorie um die Frage: Existiert [mindestens] ein ökonomisches Gleichgewicht? Ein ökonomisches Gleichgewicht ist der Zustand, in dem es ein Preissystem gibt, bei welchem die Nachfragemenge gleich der Angebotsmenge ist. Die Gleichgewichtstheorie geht der Frage nach, ob es [mindestens] einen solchen Punkt gibt. In einer Tauschökonomie ist dies der Fall, wenn (grob vereinfacht) die Nachfrage- und die Angebotsmengen konvex sind. Dann gibt es laut dem Fixpunktsatz von Kakutani mindestens ein Preissystem, bei welchem sich die Nachfragemenge mit der Angebotsmenge schneidet.
Die Diskussion über die Konsequenzen von Amoris Laetitia für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen ähnelt der Suche nach den Bedingungen für die Existenz eines ökonomischen Gleichgewichts:
Was sind die Bedingungen, damit es solche Einzelfälle, wie sie im Apostolischen Schreiben unter Berücksichtigung der Fußnoten 336 und 351 vorgesehen sind, existieren? Gibt es überhaupt solche Bedingungen?
Hinsichtlich Amoris Laetitia und der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion hat sich rasch ein Zweiparteiensystem gebildet.
Partei A sagt: Amoris Laetitia hat nicht die Absicht, neue lehramtliche Inhalte zu definieren. Zudem müsse das Apostolische Schreiben im Kontext der traditionellen Lehre gelesen werden (Kardinäle Burke und Cordes). Diese schließt die wiederverheirateten Geschiedenen kategorisch aus, weil Ehebruch eine schwere Sünde ist. Wer sich einer solchen Sünde bewusst ist, darf nicht die Kommunion empfangen, ansonsten begeht er ein Sakrileg. Die Schlussfolgerung: Auch wenn in den oben genannten Fußnoten in der Tat eine Zulassung von Einzelfällen in Perspektive gestellt wird, so kann es diese Fälle in der realen Welt nicht geben.
Partei B sagt: Amoris Laetitia will DOCH die Lehre fortentwickeln (Kardinal Schönborn bei der Präsentation am 8. April in Rom). Fortentwickeln ist ein weicheres Wort für "ändern". In dieser Lesart existieren Fälle von Personen, die objektiv gesehen einen Ehebruch, also eine schwere Sünde, begangen haben, jedoch subjektiv, also aus ihrer persönlichen Warte heraus, keine schwere Sünde begangen haben. Wie solche Fälle aussehen könnten, lässt Amoris Laetitia offen. Es ist nun Sache der Seelsorger im Beichtstuhl festzustellen, ob es solche Fälle gibt.
Die praktische Durchführung ist alles andere als einfach: Falls die Anhänger der Partei B die traditionelle Lehre ernst nehmen, müssten sie eine Disziplin anwenden, die heutzutage wohl kaum jemand akzeptieren wird. Der Druck, der deshalb auf die Pfarrer ausgeübt werden wird, die Anweisungen lax anzuwenden (wenn überhaupt), dürfte enorm sein.
Ein wichtiger Teil der deutschen Bischöfe sind Anhänger der Partei B.
Man weiß, dass hierzulande die Sakramentendisziplin ohnehin katastrophal ist: Wer die Kommunion empfangen will, bekommt sie in der Regel auch. Die Fälle, die abgewiesen werden, sind sehr rar und meistens geht es um Leute, die sichtbar keine Kommunion empfangen dürfen, weil sie stockbetrunken sind oder Ähnliches.
Die Gefahr ist also groß (vorsichtig ausgedrückt), dass diese Partei B Amoris Laetitia schlichtweg missbraucht, um einer schon gängigen Praxis eine pseudo-lehramtliche Rechtfertigung zu geben.
Montag, 11. April 2016
Amoris Laetitia, die „wiederverheirateten Geschiedenen“ und die Laien
Ob und unter welchen Bedingungen wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen dürfen, war die am meisten diskutierte Frage im Vorfeld der Synoden in den Jahren 2014 und 2015. Mit Spannung erwartete die interessierte Öffentlichkeit, was das nachsynodale Dokument des Papstes dazu schreiben würde.
Dieses wurde am 8. April 2016 veröffentlicht und trägt die Überschrift „Amoris Laetitia“. Es handelt sich um ein Apostolisches Schreiben, also ein Dokument mit lehramtlichem Charakter (wenngleich ohne Anspruch der Unfehlbarkeit, da nicht dogmatisch).
Die wiederverheirateten Geschiedenen werden ausführlich im Kapitel 8 des Apostolischen Schreibens behandelt. Für die Frage der Kommunion sind die Paragraphen 300 bis 306 entscheidend. Dort heißt es: „Und da »der Grad der Verantwortung […] nicht in allen Fällen gleich [ist]« 335, müsste diese Unterscheidung anerkennen, dass die Konsequenzen oder Wirkungen einer Norm nicht notwendig immer dieselben sein müssen.“
Dieser Satz aus § 300 wird in der Fußnote 336 erläutert: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“
In § 305 heißt es: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“
Diese Passage wird in der Fußnote 351 erläutert (die Quellenangaben wurden hier weggelassen, um die Lektüre zu erleichtern): „Deshalb » erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn «. Gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie »nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen« ist.“
Aus diesen Passagen lässt sich herauslesen, dass es Fälle von „wiederverheirateten Geschiedenen“ gibt, die die Kommunion empfangen dürfen.
So hat das auch die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme gedeutet: „Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“
Dass es nun Ausnahmen bei „wiederverheirateten Geschiedenen“ geben soll, wurde von Kardinal Walter Brandmüller kritisiert: „Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall“, so Kardinal Brandmüller laut Kathpress, der österreichischen katholischen Presseagentur.
Die meisten Kommentatoren fügten sich dieser Lesart des Dokuments, vor allem diejenigen, aus dem sog. progressistischen Lager. Sie waren zwar nicht darüber begeistert, dass es nun keine allgemeine Zulassung zur Kommunion gibt, doch immerhin gab es Bewegung, eine Tür hätte sich einen Spalt weit geöffnet.
Doch manche Theologen aus dem progressistischen Lager zeigten Begeisterung, wie etwa Stephan Goertz, Professor für Moraltheologie an der Universität Mainz. Er lobte, dass das „Schreiben weitgehend auf eine naturrechtliche Argumentation verzichte“, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. April 2016.
In der Tat betont das Dokument, man müsse „unterscheiden“ und auf die konkreten Lebensumstände achten. Die Empfehlung an die Seelsorger: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft.“
Im sog. „konservativen Lager“ gab es Versuche, das Dokument so zu deuten, als ob sich nichts verändert hätte, inklusive der Frage der Kommunion für die wiederverheirateten Geschieden. Diese Lesart ließe sich möglicherweise so begründen: Rein hypothetisch besteht die Möglichkeit, dass jemand Ehebruch begeht (also eine schwere Sünde, die vom Empfang der Kommunion ausschließt), doch subjektiv befindet sich die Person trotzdem im Stand der heiligmachenden Gnade.
Man muss aber sehr stark die Kasuistik bemühen, um einen solchen Fall zu finden, zumal „Amoris Laetita“ ausdrücklich vorschreibt, die Fälle müssten mit den Seelsorgern im Beichtstuhl besprochen werden.
Wenn man nun behauptet, die Lehre hätte sich nicht geändert und die wiederverheirateten Geschiedenen seien nicht zur Kommunion zugelassen, so behauptet man im Grunde, die entsprechenden Vorgaben von „Amoris Laetitia“ sind tote Normen oder Nullaussagen und Kardinal Brandmüller hätte gegen Bestimmungen protestiert, die es in der Realität [praktisch] nicht gibt.
Was soll der normale Laie vom Ganzen nun halten, wenn er an der traditionellen Lehre festhalten will, nach welcher der Empfang der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ausgeschlossen ist?
Der normale Laie bleibt ratlos und perplex gegenüber einer Kakophonie von widersprüchlichen Stellungnahmen. Man kann auch nicht verlangen, dass er sich selber eine Meinung bildet, denn es ist Aufgabe der lehrenden Kirche, eine klare Orientierung zu geben. Es ist Aufgabe der Kardinäle und Bischöfe, nun zu erklären, welche Konsequenzen – auch ekklesiologische – „Amoris Laetitia“ nach sich zieht.
Dieses wurde am 8. April 2016 veröffentlicht und trägt die Überschrift „Amoris Laetitia“. Es handelt sich um ein Apostolisches Schreiben, also ein Dokument mit lehramtlichem Charakter (wenngleich ohne Anspruch der Unfehlbarkeit, da nicht dogmatisch).
Die wiederverheirateten Geschiedenen werden ausführlich im Kapitel 8 des Apostolischen Schreibens behandelt. Für die Frage der Kommunion sind die Paragraphen 300 bis 306 entscheidend. Dort heißt es: „Und da »der Grad der Verantwortung […] nicht in allen Fällen gleich [ist]« 335, müsste diese Unterscheidung anerkennen, dass die Konsequenzen oder Wirkungen einer Norm nicht notwendig immer dieselben sein müssen.“
Dieser Satz aus § 300 wird in der Fußnote 336 erläutert: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“
In § 305 heißt es: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“
Diese Passage wird in der Fußnote 351 erläutert (die Quellenangaben wurden hier weggelassen, um die Lektüre zu erleichtern): „Deshalb » erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn «. Gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie »nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen« ist.“
Aus diesen Passagen lässt sich herauslesen, dass es Fälle von „wiederverheirateten Geschiedenen“ gibt, die die Kommunion empfangen dürfen.
So hat das auch die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme gedeutet: „Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“
Dass es nun Ausnahmen bei „wiederverheirateten Geschiedenen“ geben soll, wurde von Kardinal Walter Brandmüller kritisiert: „Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall“, so Kardinal Brandmüller laut Kathpress, der österreichischen katholischen Presseagentur.
Die meisten Kommentatoren fügten sich dieser Lesart des Dokuments, vor allem diejenigen, aus dem sog. progressistischen Lager. Sie waren zwar nicht darüber begeistert, dass es nun keine allgemeine Zulassung zur Kommunion gibt, doch immerhin gab es Bewegung, eine Tür hätte sich einen Spalt weit geöffnet.
Doch manche Theologen aus dem progressistischen Lager zeigten Begeisterung, wie etwa Stephan Goertz, Professor für Moraltheologie an der Universität Mainz. Er lobte, dass das „Schreiben weitgehend auf eine naturrechtliche Argumentation verzichte“, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. April 2016.
In der Tat betont das Dokument, man müsse „unterscheiden“ und auf die konkreten Lebensumstände achten. Die Empfehlung an die Seelsorger: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft.“
Im sog. „konservativen Lager“ gab es Versuche, das Dokument so zu deuten, als ob sich nichts verändert hätte, inklusive der Frage der Kommunion für die wiederverheirateten Geschieden. Diese Lesart ließe sich möglicherweise so begründen: Rein hypothetisch besteht die Möglichkeit, dass jemand Ehebruch begeht (also eine schwere Sünde, die vom Empfang der Kommunion ausschließt), doch subjektiv befindet sich die Person trotzdem im Stand der heiligmachenden Gnade.
Man muss aber sehr stark die Kasuistik bemühen, um einen solchen Fall zu finden, zumal „Amoris Laetita“ ausdrücklich vorschreibt, die Fälle müssten mit den Seelsorgern im Beichtstuhl besprochen werden.
Wenn man nun behauptet, die Lehre hätte sich nicht geändert und die wiederverheirateten Geschiedenen seien nicht zur Kommunion zugelassen, so behauptet man im Grunde, die entsprechenden Vorgaben von „Amoris Laetitia“ sind tote Normen oder Nullaussagen und Kardinal Brandmüller hätte gegen Bestimmungen protestiert, die es in der Realität [praktisch] nicht gibt.
Was soll der normale Laie vom Ganzen nun halten, wenn er an der traditionellen Lehre festhalten will, nach welcher der Empfang der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ausgeschlossen ist?
Der normale Laie bleibt ratlos und perplex gegenüber einer Kakophonie von widersprüchlichen Stellungnahmen. Man kann auch nicht verlangen, dass er sich selber eine Meinung bildet, denn es ist Aufgabe der lehrenden Kirche, eine klare Orientierung zu geben. Es ist Aufgabe der Kardinäle und Bischöfe, nun zu erklären, welche Konsequenzen – auch ekklesiologische – „Amoris Laetitia“ nach sich zieht.
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