Erzbischof H. Koch Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0 |
Als Vertreter des „Kirchenvolkes“ sprach Tim-Oliver Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln und gleichzeitig SPD-Oberbürgermeister von Solingen. (Diese Ämterhäufung ist typisch für die Sprecher des sog. Reformkatholizismus. Eigentlich müsste jeder erkennen, dass zwischen dem politischen und dem kirchlichen Amt ein Konflikt besteht, doch das ist den ZdK-Katholiken offenbar egal.)
Kurzbach zeigte sich ungeduldig und forderte sofortige Liberalisierungen in jeglicher Art: „Es ist an der Zeit, Klartext zu sprechen und zu konkreten Handlungen zu schreiten“. Endlich müsse sich was hinsichtlich Homosexueller und wiederverheirateter Geschiedener ändern. An die Bischöfe appellierte er: „Ihr habt die Option, zu handeln, dann handelt auch“, so Kurzbach laut Domradio. Aus seiner Sicht müssten die Bischöfe für Klarheit sorgen.
Einen ganz anderen Ton schlug Erzbischof Heiner Koch von Berlin ein und gab sich recht vorsichtig. Erzbischof Koch kündigte auf dem Katholikentag an, dass es möglicherweise gar nicht zu einer rechtlichen Regelung bezüglich der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene kommen werde. Das macht hellhörig, denn eine erste Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz gab zu verstehen, dass ganz konkrete Richtlinien folgen würden.
Erzbischof Koch war neben Kardinal Marx und Bischof Bode einer der Delegierten der Bischofskonferenz für die Familiensynode im Vatikan im Herbst 2015. Von den dreien war er der gemäßigste, was Forderungen nach Pseudo-Reformen anbelangt.
Kochs Einschätzung ist beachtenswert und zeigt, dass die Reformkatholiken möglicherweise realisiert haben, dass sich aus „Amoris Laetitia“ keine konkrete pastorale Maßnahmen für Personen in sogenannten „irregulären Situationen“ direkt ableiten lassen. Und sollte das die Bischofskonferenz trotzdem versuchen, so müsste sie sich auf einen langen Argumentationskampf einlassen. Zu viele Stellungnahmen erschienen, die der Auffassung sind, „Amoris Laetitia“ ließe eine Änderung in der Handhabe der wiederverheirateten Geschiedenen nicht zu.
Die Vertreterin des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“ bei der Podiumsdiskussion, die Münsteraner Theologie-Professorin Dorothea Sattler, forderte die Errichtung von Expertenkommissionen auf diözesaner Eben. In diesen soll die Lebenssituation der Betroffenen untersucht werden. De facto wären das Gerichtsinstanzen, die, um wirksam arbeiten und entscheiden zu können, eine Art Gerichtsgewalt erhalten müssten. Die konkrete Ausgestaltung dürfte sehr kompliziert werden.
Man darf eine einzelne Podiumsdiskussion natürlich nicht überbewerten. Doch möglicherweise setzt sich die Einsicht durch, dass „Amoris Laetitia“ doch nicht das Dokument ist, welches das Lehramt im Sinne des Progressismus verändern wird, wie das am Anfang viele progressistische Theologen angekündigt haben.
Wir beobachten weiter.