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Samstag, 22. Dezember 2018

Hessen: Schwarz-Grün geht gegen Lebensrechtler vor

Am 20. Dezember 2018 präsentierten CDU und Grüne ihren Koalitionsvertrag für die nächsten fünf Regierungsjahre. Beide Parteien wollen nach der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 ihre Koalition fortsetzen.

Auch die Demonstrationen der Initiative „40 Tage für das Leben“ vor Beratungsstellen Pro Familia wurden in den Koalitionsgesprächen offenbar erörtert. 

Zur Erinnerung: In den Jahren 2017 und 2018 organisierte „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt am Main jeweils in der Fastenzeit und im Herbst 40-tägige Gebetsaktionen vor Beratungsstellen von Pro Familia. Auch in Wiesbaden fanden solche Aktionen statt. 

Diese Aktionen führten zu erhitzten Debatten im Stadtparlament. Vor Ort organisierten radikalfeministische Gruppen fast täglich Proteste gegen die Gebetsaktionen.

Wichtigste politische Forderung der Abtreibungsbefürworter war die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern. Dieses Ansinnen wurde von den Frankfurter Grünen unterstützt. Im Falle Frankfurts würde dies dazu führen, dass die Beter außer Sichtweite von der Beratungsstelle stehen müssten.

Die CDU lehnte die Forderung ab, nicht zuletzt aufgrund erheblicher juristischer Bedenken. Eine Bannmeile würde erheblich das Versammlungsrecht der Lebensrechtler einschränken. Ohnehin dürfe eine solche Regelung nicht für eine spezifische Gruppe gemacht werden, sondern müsse generell gelten. 

Entsprechende gerichtliche Aussagen gibt es schon. Beispielsweise liegt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das über einen identischen Fall in Pforzheim geurteilt hat. Die Richter erklärten: „Die Versammlung hat vielmehr das Recht unter den geltenden Auflagen vor der Beratungsstelle abgehalten zu werden.“ Aufgrund der Aussichtslosigkeit zog die dortige Niederlassung von Pro Familia ihren Antrag zur Schaffung einer Bannmeile schließlich zurück.

Das scheint den Koalitionären in Hessen egal zu sein. Im Koalitionsvertrag haben sie nun den Willen bekundet, eine Bannmeile von 150 Metern rund um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einzurichten.

Eine solche Maßnahme wäre ein direkter Angriff auf die Versammlungsfreiheit von Lebensrechtlern und eine klare Privilegierung von Abtreibungsaktivisten. 


Der entsprechende Text im Wortlaut:
Der Schutz ungeborenen Lebens ist uns eine besondere Verpflichtung. Deshalb sollen schwangere Frauen in Konfliktsituationen unbürokratische Beratung und Information über Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Wir wollen den Bereich Schwangerschaftskonfliktberatung stärken und die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dabei wollen wir dafür sorgen, dass Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen haben, Informationen zu Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern bekommen, wo ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser auf diese Informationen hinweisen dürfen. Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation brauchen Rat und Unterstützung statt Diskriminierung und Drangsalierung. Ihnen muss ein unbedrängter, diskriminierungsfreier und unbeeinflusster Zugang zur Beratung offenstehen. Auch beratende Ärztinnen und Ärzte sowie Institutionen dürfen nicht gegängelt werden. Wir werden deshalb die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diesen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten und dabei auch einen Schutz von Demonstrationen im Umkreis von 150 Metern um die Beratungsstellen einbeziehen.

Der Koalitionsvertrag: https://www.cduhessen.de/data/documents/2018/12/20/4-5c1b944e49923.pdf

Dienstag, 2. Oktober 2018

Mahnwachen vor Pro Familia in Frankfurt: Ordnungsamt lehnt Bannmeile ab

Der Frankfurter Ordnungsdezernent, Markus Frank (CDU), lehnt aus rechtlichen Gründen die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern um die Beratungsstelle von Pro Familia ab.

Seit dem 26. September 2018 organisiert die international tätige Organisation „40 Days for Life“ (in Zusammenarbeit mit dem Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder“) eine Gebetsaktion vor der Beratungsstelle von Pro Familia im Frankfurter Westend. Die Aktion strebt einen Gesinnungswandel hinsichtlich der Wertschätzung des Lebens ungeborener Kinder und ein Ende der Abtreibung an.

Dagegen hat sich ein feministisches Bündnis gebildet, das eine Bannmeile von 150 Metern Abstand zur Beratungsstelle fordert. Das Ansinnen wurde im Stadtparlament von SPD, Grünen, LINKE und einigen Splitterparteien unterstützt.

So fand sich am vergangenen Freitag (28. September) eine Mehrheit, die die Schaffung einer solchen Bannmeile fordert. CDU, AfD und „Bürger für Frankfurt“ votierten gegen die Bannmeile.

Es war den Stadtverordneten allerdings von vornherein klar, dass die rechtlichen Bedingungen kaum vorhanden sind. Etliche Urteile höchster Gerichte verbieten ausdrücklich die Bildung von Bannmeilen in solchen Situationen. (Siehe: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.com/2018/09/trotz-klarer-rechtslage-frankfurter.html)

Dieser Argumentation schloss sich der Frankfurter Ordnungsdezernent, Markus Frank (CDU), an: Es gibt in diesem Fall keine Handhabe, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einzuschränken.

Inzwischen liegt sogar ein nagelneuer Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das über einen identischen Fall in Pforzheim geurteilt hat. Die Richter erklärten: „Die Versammlung hat vielmehr das Recht unter den geltenden Auflagen vor der Beratungsstelle abgehalten zu werden.“  Aufgrund der Aussichtslosigkeit zog die dortige Niederlassung von Pro Familia ihren Antrag zur Schaffung einer Bannmeile zurück.

Ein älteres Urteil aus Freiburg i. Br., in welchem eine Bannmeile beschlossen wurde, findet im Falle Frankfurts keine Anwendung: Die Beter von „40 Tage für das Leben“ haben laut Frank erklärt, auf ein Ansprechen der Besucher der Beratungsstelle und auf das Austeilen von Informationsmaterial zu verzichten. Sie wollen lediglich beten. Zudem hat sich „40 Tage für das Leben“ freiwillig bereit erklärt, in einem Abstand von 40 Metern zum Eingang der Beratungsstelle zu stehen.

Die Frankfurter Polizei bestätigte, dass die Beter von „40 Tage für das Leben“ die Besucher der Beratungsstelle nicht ansprechen.

Die Entscheidung des Ordnungsdezernenten wurde scharf von der FDP kritisiert. Die FDP hatte im Stadtverordnetenhaus den Antrag gestellt, eine Bannmeile zu errichten. Uwe Schulz, rechtspolitischer Sprecher der FDP, nannte die Entscheidung Franks ein Zeugnis einer „beispiellosen politischen Ignoranz“.

Die FDP steht allerdings für ihr Vorgehen gegen die Gebetsaktion in der Kritik. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt in der heutigen Ausgabe: „Handeln nach dem Motto, gesellschaftspolitischen Zielen dürften kleinliche rechtsstaatliche Bedenken nicht im Wege stehen, denn >Not kennt kein Gebot<, hat schon genug Unheil angerichtet. Gerade Liberale sollten das wissen, bei anderen kritisieren sie es auch.“

Auch die „Bürger für Frankfurt“ kritisierten die FDP scharf: „Aus Sicht der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer ist es  mehr als erstaunlich, dass ausgerechnet die FDP-Fraktion im Römer, deren Partei in ihrem Bundesprogramm Respekt vor den Grundrechten, dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen einfordert, mit ihrer Initiative einen offenkundig rechtswidrigen Beschluss des Stadtparlaments erwirkt.“

Nun könnte Frankfurts Oberbürgermeister, Peter Feldmann (SPD), seine „Richtlinienkompetenz“ anwenden und die Errichtung einer Bannmeile anbefehlen. Bislang hat er sich zum Fall nicht geäußert. Ob er sich aber angesichts der eindeutigen Rechtslage dazu bewegen lässt, ist zweifelhaft.

Die Abtreibungsaktivisten haben jedenfalls schon angekündigt, bis zum Ende der Mahnwachen am 4. November an den Werktagen in der Mittagszeit Gegendemonstrationen durchführen zu wollen.

Freitag, 28. September 2018

Trotz klarer Rechtslage: Frankfurter Stadtparlament verbannt Lebensrechtler


Stein des Anstoßes in der Bankenstadt: Die Beter vor pro familia

Ideologie vor Recht: Ein Antrag der FDP-Fraktion im Frankfurter Stadtverordnetenhaus, eine Bannmeile von 150 Metern Entfernung zur Beratungsstelle von pro familia zu errichten, wurde mehrheitlich im Frankfurter Stadtverordnetenhaus verabschiedet.

Der Sachverhalt: Zum vierten Mal organisiert die international tätige Organisation „40 Days for Life“ (in Zusammenarbeit mit dem Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder“) in diesem Herbst Mahnwachen vor der Beratungsstelle von pro familia im Frankfurter Westend. Die erste Gebetsaktion fand in der Fastenzeit 2017 statt.

Seit dem Frühjahr dieses Jahres streben FDP und Grüne im Frankfurter Stadtparlament die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern an. Bislang hatte sich der Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) aus rechtlichen Gründen dagegen ausgesprochen. 


Nun hat eine Mehrheit von SPD, Grünen, Linken und Splitterparteien eine solche Bannmeile beschlossen. Die Fraktionen von CDU, AfD und "Bürger für Frankfurt - BFF" haben dagegen gestimmt. 

Das Ordnungsamt kann, muss aber nicht die Entscheidung des Stadtparlamentes annehmen.

Die rechtliche Lage ist nämlich klar zugunsten von „40 Tage für das Leben“ und ihrer Gebetswachen: Ein Urteil des „Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte“ (EGMR (V. Sektion), Urteil vom 26.11.2015 – 3690/10): „Die von den deutschen Gerichten erlassene Unterlassungsverfügung war ein „Eingriff“ in das durch Art. 10 EMRK garantierte Recht des Beschwerdeführers auf freie Meinungsäußerung, der gesetzlich vorgesehen war und ein berechtigtes Ziel verfolgt hat, aber in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig war. Der Beschwerdeführer hat mit seiner Äußerung zu einer sehr kontroversen Debatte von öffentlichem Interesse beigetragen. Trotz des den Vertragsstaaten zustehenden Ermessensspielraums ist festzustellen, dass die deutschen Gerichte keinen gerechten Ausgleich zwischen seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und den nach Art. 8 EMRK geschützten Persönlichkeitsrechten der Ärzte hergestellt haben.“

Vom Verwaltungsgericht München gibt es ein noch jüngeres Urteil, welches nicht eindeutiger sein könnte: „Ein Totalverbot jeglicher Gehsteigberatung schwangerer Frauen vor einer Abtreibungsklinik ist grundsätzlich rechtswidrig. Es muss Raum bleiben für ein sensibles und die besondere Situation der Frau berücksichtigendes Ansprechen der Frau auf die Abtreibungsproblematik und ein Zeigen entsprechenden Informationsmaterials verbunden mit dem Angebot einer weitergehenden Beratung und Übergabe von Informationsmaterial einschließlich des Aufzeigens von Hilfen bei einer Entscheidung für das Leben des Ungeborenen (so genanntes sensibles Beratungsmodell). (VG München ( VG München, Urt. v. 12.5.2016 – M 22 K 15.4369 ).“