Am 18. Juli 2016 stellte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ihr neuestes Konzept für ein Familiengeld vor, dass wie kein anderer zuvor den Anspruch besitzt, das Leben der Familien gestalten zu wollen.
Konkret wird ein Familiengeld von 300 Euro monatlich für einen Zeitraum von 24 Monaten vorgesehen, falls sich Vater und Mutter die Arbeitszeit bzw. die Familienzeit gleichmäßig (jeweils auf 80 – 90 Prozent der Vollzeit) aufteilen.
Schwesig will also im bislang ungekannten Maße auf die Lebensgestaltung der Familien Einfluss nehmen.
„Ich möchte die Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, und ich möchte die Mütter ermutigen, im Beruf zu bleiben“, so ein Zitat Schwesigs in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 19. Juli 2016.
Schwesig wählt ihre Worte durchaus geschickt. Welcher Vater will nicht mehr Zeit mit seiner Familie verbringen wollen.
Der Haken aber ist, dass Manuela Schwesig mit diesem Familiengeld massiv in das Leben der Familien eingreifen will und damit grob das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Nicht mehr Vater und Mutter würden dann bestimmen, wie sie sich die Erwerbs- und die Haushaltsarbeit aufteilen, sondern der Staat.
Das steht ihm aber nicht zu. Die Rolle des Staates ist es, Bedingungen zu schaffen, damit die Familien gut leben können. Der Staat darf sich aber nicht anmaßen, das Familienleben in dieser massiven Art und Weise bestimmen zu wollen. Das Ehepaar selbst muss definieren, wie sie ihr Leben organisieren.
Darüber hinaus müsste der Staat kontrollieren, ob Vater und Mutter sich die Arbeitszeit tatsächlich gleichmäßig aufteilen, was ein klarer Eingriff in die Privatsphäre der Familie wäre.
An diesem Projekt wird deutlich, wie stark Manuela Schwesig sich am Kommunismus orientiert. Für den Kommunismus hatte die Familie keine eigentliche Existenzberechtigung. Der Staat konnte und sollte völlig bestimmen, wie die Ehepaare zu leben hatten und wie die Kinder erzogen werden sollten.
Manuela Schwesig bekennt sich zwar nicht öffentlich zum Kommunismus, doch die Skrupellosigkeit, mit der sie staatliche Instrumente verwenden will, um das Familienleben zu modellieren, ist frappierend.
Schwesigs neues Familiengeld wird nicht gedeckt mit den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD und kann schon aus Haushaltsgründen nicht eingeführt werden. Das Projekt ist bestenfalls für die nächste Legislaturperiode relevant. Deshalb warf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Bundesfamilienministerin vor, sie verwende ihr Ministerium um einen vorgezogenen Wahlkampf für die Bundestagswahl zu führen.
Konkret wird ein Familiengeld von 300 Euro monatlich für einen Zeitraum von 24 Monaten vorgesehen, falls sich Vater und Mutter die Arbeitszeit bzw. die Familienzeit gleichmäßig (jeweils auf 80 – 90 Prozent der Vollzeit) aufteilen.
Schwesig will also im bislang ungekannten Maße auf die Lebensgestaltung der Familien Einfluss nehmen.
„Ich möchte die Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, und ich möchte die Mütter ermutigen, im Beruf zu bleiben“, so ein Zitat Schwesigs in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 19. Juli 2016.
Schwesig wählt ihre Worte durchaus geschickt. Welcher Vater will nicht mehr Zeit mit seiner Familie verbringen wollen.
Der Haken aber ist, dass Manuela Schwesig mit diesem Familiengeld massiv in das Leben der Familien eingreifen will und damit grob das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Nicht mehr Vater und Mutter würden dann bestimmen, wie sie sich die Erwerbs- und die Haushaltsarbeit aufteilen, sondern der Staat.
Das steht ihm aber nicht zu. Die Rolle des Staates ist es, Bedingungen zu schaffen, damit die Familien gut leben können. Der Staat darf sich aber nicht anmaßen, das Familienleben in dieser massiven Art und Weise bestimmen zu wollen. Das Ehepaar selbst muss definieren, wie sie ihr Leben organisieren.
Darüber hinaus müsste der Staat kontrollieren, ob Vater und Mutter sich die Arbeitszeit tatsächlich gleichmäßig aufteilen, was ein klarer Eingriff in die Privatsphäre der Familie wäre.
An diesem Projekt wird deutlich, wie stark Manuela Schwesig sich am Kommunismus orientiert. Für den Kommunismus hatte die Familie keine eigentliche Existenzberechtigung. Der Staat konnte und sollte völlig bestimmen, wie die Ehepaare zu leben hatten und wie die Kinder erzogen werden sollten.
Manuela Schwesig bekennt sich zwar nicht öffentlich zum Kommunismus, doch die Skrupellosigkeit, mit der sie staatliche Instrumente verwenden will, um das Familienleben zu modellieren, ist frappierend.
Schwesigs neues Familiengeld wird nicht gedeckt mit den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD und kann schon aus Haushaltsgründen nicht eingeführt werden. Das Projekt ist bestenfalls für die nächste Legislaturperiode relevant. Deshalb warf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Bundesfamilienministerin vor, sie verwende ihr Ministerium um einen vorgezogenen Wahlkampf für die Bundestagswahl zu führen.