Montag, 2. Oktober 2023

Dubia vom 10. Juli 2023 an Seine Heiligkeit Papst Franziskus

 1 Dubium über die Behauptung, dass die göttliche Offenbarung entsprechend den aktuellen kulturellen und anthropologischen Veränderungen neu interpretiert werden sollte.

Nach den Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, stellt sich die Frage, ob die göttliche Offenbarung in der Kirche gemäß den kulturellen Veränderungen unserer Zeit und gemäß der neuen anthropologischen Sichtweise, die diese Veränderungen fördern, neu interpretiert werden sollte; oder ob die göttliche Offenbarung für immer verbindlich, unveränderlich und ihr daher nicht zu widersprechen ist, gemäß dem Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (Dei Verbum 5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt des Verstehens keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal weitergegeben“ wurde (8), und das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern nur lehrt, was weitergegeben wurde (10).

 

 

2 Dubium über die Behauptung, dass die weit verbreitete Praxis der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Offenbarung und dem Lehramt übereinstimmt (KKK 2357).

 

Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum 10): „Im Anfang“ schuf Gott den Menschen zu seinem Bilde, männlich und weiblich schuf er sie und segnete sie, damit sie fruchtbar seien (vgl. Gen 1,27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit die Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm 1,24-32). Es stellt sich die Frage: Kann die Kirche von diesem „Grundsatz“ abweichen, indem sie ihn im Gegensatz zu dem, was Veritatis splendor 103 lehrt, als bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?

 

3 Dubium über die Behauptung, Synodalität sei eine „konstitutive Dimension der Kirche“ (Const.Ap. Episcopalis Communio 6), so dass die Kirche von Natur aus synodal sei.

Da die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis zur Wahrheit nicht delegieren können, stellt sich die Frage, ob die Synodalität das oberste regulative Kriterium für die ständige Leitung der Kirche sein kann, ohne die von ihrem Gründer gewollte konstitutive Ordnung zu verfälschen, wonach die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (Lumen gentium 22).

 

4 Dubium über die Unterstützung von Seelsorgern und Theologen für die These, dass „die Theologie der Kirche sich geändert hat“ und daher die Priesterweihe an Frauen verliehen werden kann.

Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage, ob das Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils noch gültig ist, wonach „das gemeinsame Priestertum der Gläubigen… und das Priestertum des Dienstes… [sich] unterscheiden (…) dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ (Lumen Gentium 10) und die Priester die „heilige Weihevollmacht zur Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der Sünden“ besitzen (Presbyterorum Ordinis 2), und im Namen und in der Person Christi, des Mittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vollendet wird? Es stellt sich auch die Frage, ob die Lehre des apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis des hl. Johannes Paul II., die als endgültig festzuhaltende Wahrheit lehrt, dass es unmöglich ist, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültig ist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder einer freien Diskussion durch die Hirten oder die Theologen unterliegt.

 

5 Dubium über die Aussage „Vergebung ist ein Menschenrecht“ und das Beharren des Heiligen Vaters auf der Pflicht, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Absolution wäre.

 

Es stellt sich die Frage, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, wonach für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Pönitenten erforderlich ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Absolution aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.