Freitag, 21. Mai 2021

Nach Interkommunion beim ÖKT: Lässt sich Kirchensteuer noch rechtfertigen?

 

Steve Buissinne

Das Thema Kirchensteuer wird seit langem kontrovers diskutiert. Jedes Mal, wenn deutsche Bischöfe nationalkirchliche Sonderwege beschreiten, stellen sich viele die Frage, ob die Zahlung der Kirchensteuer noch angebracht ist.

Diesen Text gibt es auch als Video unter: https://youtu.be/qWN8A6zd4to

Aktuell ist es vor allem die Interkommunion beim Ökumenischen Kirchentag während der Heiligen Messe am 15. Mai 2021. Der zelebrierende Priester gab die Kommunion in einem öffentlichen Akt an die evangelische Präsidentin des Ökumenischen Kirchentages, Bettina Limperg. Bischof Georg Bätzing hatte zuvor eine Einladung an Nicht-Katholiken ausgesprochen.

Die Frage drängt sich geradezu auf: Wenn Nicht-Katholiken (die keine Kirchensteuer an die katholische Kirche zahlen) die Kommunion empfangen dürfen, so dürfen dann alle weiteren Sakramente auch empfangen. Es gibt nämlich keinen Grund für eine Unterscheidung in der Zulässigkeit des Empfangs des Sakramentes.

Wieso soll man dann aber noch Kirchensteuer zahlen?

Die Pflicht der Katholiken, Kirchensteuer zu zahlen, ist sogar eine Diskriminierung gegenüber Christen, die keine Kirchensteuer zahlen müssen.

Aber es gibt neben den Monetären noch einen tieferen Grund:

Die Eucharistie ist schlechthin das Sakrament der Einheit. Dieses Sakrament darf nur empfangen, wer tatsächlich katholisch ist. Das bedeutet, er muss zur katholischen Kirche gehören und zum katholischen Glauben und Lehramt treu sein.

Doch genau das scheint nach dem Ökumenischen Kirchentag nicht mehr für etliche deutsche Bischöfe zu gelten.

Das ist keine rein rhetorische Frage. Denn vor dem Ökumenischen Kirchentag hat Rom ausdrücklich vor der Interkommunion gewarnt!

Doch die Stellungnahme aus dem Vatikan wurde bloß als eine weitere Meinung zum Thema angesehen.

Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, orientiert sich nämlich lieber an einem eigenen Gremium von Theologen – der „Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“, welches das Papier „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ verfasst hat - als an den Stellungnahmen des Vatikans, die lediglich die Lehre der Kirche zur Eucharistie wiederholen.

Der „normale“ katholische Gläubige muss mit Ernüchterung feststellen, dass sich wichtige deutsche Bischöfe nicht mehr am katholischen Glauben, am römischen Lehramt und nicht mehr an Rom generell orientieren.

Diese Gläubige fragen sich berechtigterweise: An wen zahle ich eigentlich dann diese Steuer?

Diese Frage hat auch eine sehr wichtige kirchenpolitische Bedeutung: 

Wenn der Glaube, die Sakramente, die Einheit mit Rom und der Weltkirche nicht mehr wichtig sind, dann verwandelt sich die katholische Kirche immer mehr in eine bloße „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“. Ihr wesentliches Merkmal aus der Sicht der Gläubigen ist, dass der Staat für sie die Steuern eintreibt. 

Man stelle sich folgendes vor: Was würde passieren, wenn der Staat sich weigert - aus welchen Gründen auch immer - die Kirchensteuer einzutreiben und kein Register mehr führt, wer Kirchensteuer zahlt und wer nicht?

Die einzige Bindung der Gläubigen zur Kirche würde dann entfallen. 

Hier sieht man: Die deutsche Kirchenkrise, die den katholischen Glauben in Deutschland zunehmend auflöst, führt automatisch dazu, dass sich in Deutschland die Kirche mehr und mehr von Staat abhängig macht.

Foto: Steve Buissinne, Pixabay