Dienstag, 26. Februar 2019

Verbot von Konversionstherapien wäre Angriff auf Gewissensfreiheit

Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde/Lichtblick
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte ein Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien für Personen mit homosexueller Orientierung an, die heterosexuell empfinden möchten. Sein Ansinnen begründete er sogar religiös in einem Interview mit der linken „taz“ am 15. Februar 2019: „Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.“

Spahn will Konversionstherapien möglichst auch für Erwachsene verbieten. Diese Therapien seien wie „Körperverletzung“ einzustufen. Somit will er wohl den drastischen Einschnitt in die individuelle Freiheit rechtfertigen. Schließlich sollte jedem freigestellt sein, ob er sich auf diese Weise therapieren lässt oder nicht.

In der öffentlichen Diskussion werden normalerweise Therapien genannt, die von evangelikalen Gruppen angeboten werden und die angeblich keine medizinischen Standards einhalten sollen. Es ginge mehr oder weniger um Scharlatanerie.

Jens Spahn gibt allerdings nicht zu erkennen, dass es nur um Pseudo-Therapien geht, sondern um jegliche Handlung, die zu einer freiwilligen "Umorientierung" führen könnten. Dazu könnten womöglich auch schlichte Gespräche mit einem Psychologen oder mit einem Seelsorger, etwa im Beichtstuhl, gehören.

Möglicherweise lässt Spahn das bewusst offen, um ein Drohszenario aufzubauen: Selbst eine Predigt, die zur Bekehrung von homosexuellen Personen aufruft und in der theologische und moralische Argumente angeführt werden, könnte als eine Form der Therapie angesehen werden. Jedenfalls würde in einer solchen Predigt davon ausgegangen werden, dass sich Personen, die homosexuelle Praktiken ausüben, bekehren sollten und auf solche Handlungen verzichten.

Jemand könnte nach einer solchen Predigt oder nach einem solchen Beichtgespräch behaupten, er hätte ein schlechtes Gewissen bekommen, hätte sich unter Druck gesetzt gefühlt und hätte deshalb versucht, seine Homosexualität zu überwinden. Dies stürzte ihn in große seelische Not, weshalb er eine Entschädigung und die Bestrafung des Priesters fordert.

Von Spahn sind Bußgelder von bis zu 5.000 Euro angedacht.

Je nachdem, wie Spahns Vorstellungen am Ende in Gesetzesform gegossen werden, wird die Religions- und Gewissensfreiheit eingegrenzt werden.

Im Extremfall könnte jeder Aufruf in Wort oder Schrift zur Bekehrung bzw. Konversion als eine Hass-Botschaft aufgefasst werden, die entsprechend bestraft werden muss.

„Konversion“ (oder verdeutscht „Bekehrung“) ist ein Schlüsselbegriff der christlichen Moraltheologie und Askese.

Zu Aschermittwoch, also zu Beginn der Fastenzeit, wird den Katholiken das Aschenkreuz aufgelegt. Dabei hören sie vom Priester „„Bekehre dich und glaube an das Evangelium“.

Die gesamte Fastenzeit sollte genutzt werden, um sich zu bekehren, um sich von Fehlern, falschen Anhänglichkeiten und vor allem von der lässlichen und schweren Sünde zu befreien.

Die Fastenzeit ist sowas wie die Bekehrungs-Zeit im Jahr. Doch zur Bekehrung sind alle Menschen immer aufgerufen. Alle Menschen sollten stets bemüht sich, sich mit Hilfe Gottes zu bekehren und bessere Menschen zu werden.

Der Grund dafür ist sehr einfach: Alle Menschen sind Sünder. Alle Menschen sündigen, selbst Gerechte sündigen „sieben Mal am Tag“, wie es in der Hl. Schrift heißt. Wobei „sieben“ in diesem Fall einfach „viel“ bedeutet. Niemand ist von den Folgen der Erbsünde ausgenommen. Dementsprechend sollten alle Menschen versuchen, sich zu bekehren.

Das ist der einzige Weg zu Gott: Wer sich nicht bekehrt, gelangt nicht zum Heil.

Wie in diesem Blog schon mehrmals erläutert wurde, ist Geschlechtlichkeit nur im Rahmen einer gültig geschlossenen Ehe ethisch einwandfrei. Zudem müssen diese Akte der Fortpflanzung offenstehen. Alles andere ist Sünde.

Die praktizierte Homosexualität soll im Grunde eine Art Privileg erhalten: Sie soll stets als moralisch einwandfrei erklärt werden. Nicht einmal eine geschlossene Ehe wäre als Voraussetzung erforderlich. Eigentlich würden dadurch die heterosexuellen Paare moraltheologisch „diskriminiert“ werden, denn sie müssen sehr wohl heiraten.

Spätestens hier sieht man, dass die ethische Sonderbehandlung der Homosexualität lächerlich ist.

Die katholischen Bischöfe müssten scharf gegen das Verbot von Konversionstherapien protestieren.

Möglicherweise müssten aber auch manche Missverständnisse, die in der Öffentlichkeit herrschen, ausgeräumt werden. Eine Konversion (bzw. eine Bekehrung) ist immer eine völlig freiwillige Entscheidung. Der freie Wille ist also die entscheidende Instanz. Diese Entscheidung muss im Heilsplan Gottes für den Einzelnen eingebettet werden (Gott will die Bekehrung aller Sünder) und es muss auch betont werden, dass Gott eine zentrale Rolle in der Bekehrung jeden Menschen spielt, denn Gott schenkt die Gnade, die für einen solchen lebensverändernden Schritt notwendig ist. Eine Bekehrung ist im Grunde das Ergebnis des Zusammenspiels von menschlichem Willen und göttlicher Gnade.

Deshalb ist eine Bekehrung immer auch ein übernatürlicher Vorgang, der sich in der Seele des Menschen abspielt.