Mittwoch, 6. April 2022

Dokumentation: BDKJ begrüßt Streichung von § 219a StGB (Werbeverbot)

Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz April 2022 zum §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen

Wir begrüßen die geplante Abschaffung des §219a StGB durch die Bundesregierung, der bislang die öffentliche umfassende Information von Ärzt*innen oder Kliniken über Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Eingriffe weitgehend unter Strafe gestellt hat. Wir stellen uns entschieden gegen alle Argumente, die die Debatte um §219a1 und §2182 StGB vermischen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die bloße Information darüber, wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll, denn:

• Die Gleichsetzung von „Information“ mit „Werbung“ ist frauenfeindlich und feindlich gegenüber schwangeren Menschen. Sie unterstellt, dass Frauen und schwangere Menschen die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können, sondern sich durch eine Information, wie durch Produktwerbung, manipulieren lassen würden. Es war unter anderem der nationalsozialistische Gesetzgeber, der unterstellte, dass erst Annoncen für Abtreibungspraxen die schwangeren Menschen auf die Idee eines Schwangerschaftsabbruchs bringen würden (Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestages, 2017). Dieses faschistische Frauenbild lehnen wir entschieden ab.

• Manipulation und Unfreiheit gedeihen im Gegenteil gerade dort, wo verlässliche Informationen fehlen.

• Die Kriminalisierung von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch befördert frauenfeindliche und aggressive Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen.

• Der beste Schutz für ungeborenes Leben ist, wenn schwangere Menschen die Sicherheit haben, sich sicher informieren zu können. Verantwortung kann man am besten übernehmen, wenn man sich umfassend informieren kann.

• Das Informationsverbot verschleiert zudem ein Bewusstsein dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche in einigen Gegenden Deutschlands nicht mehr zugänglich sind. Somit geraten schwangere Menschen im Konflikt unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch erschwert.

In einem demokratischen Staat dürfen Informationen, die nicht gegen die Würde und Freiheit der Bürger*innen oder die freiheitliche Grundordnung verstoßen, nicht verboten sein. Wie sonst sollten wir staatliche Zensur in undemokratischen Staaten glaubwürdig kritisieren können?

 

Die Abschaffung des §219a StGB ist darum überfällig.