Samstag, 6. August 2016

Irisches Verfassungsgericht: Ungeborene haben Recht auf Leben

High Court in Ireland Rules an Unborn Baby Has a Right to Life

Kommentar: 

Eine erfreuliche Nachricht: Das Verfassungsgericht Irlands erklärt, ungeborene Kinder hätten ein Recht auf Leben.

Eine Nachricht, die aber auch nachdenklich macht: Heute kann man nicht mehr unbedingt davon ausgehen, dass Gerichte gerecht urteilen. Immer mehr verfallen sie einem regelrechten „Judikativen Aktivismus“, mit welchem sie im Grund Politik betreiben.

In Deutschland ist die Lage eigentlich nicht wesentlich anders: Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil von 1993 zwar das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder bestätigt, doch gleichzeitig durch die Billigung des Feigenblattes „Beratungsschein“ alle Hindernisse für die freie Abtreibung ausgeräumt.

So haben wir in Deutschland die bizarre Situation, dass Abtreibungen „rechtswidrig aber straffrei“ sind. In der Praxis und für viele Menschen ist die Abtreibung legalisiert.

Dass selbst die Justiz nicht mehr den Mut hat, ein essentielles Grundrecht zu schützen, ist ein Zeichen zivilisatorische Barbarei.