Mittwoch, 21. Oktober 2015

Synode: Deutsche suchen Fluchtweg im „forum internum“ – Königstein 2.0?

Am Mittwoch, den 21. Oktober, wurden die dritten und letzten Berichte der Sprachgruppen (Circoli minori) veröffentlicht. Damit geht nun die Arbeit der meisten Teilnehmer der Synode zu Ende. Nun muss der Endbericht von einer Kommission redigiert werden. Über diesen wird das Plenum am Samstag abstimmen.

Der recht lange Bericht der deutschen Sprachgruppe geht auch auf die Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ein. Die große Mehrheit der 13 Gruppen hat sich zu diesem Thema in den Berichten schließlich allerdings nicht geäußert, was als eine Niederlage für die liberale Fraktion angesehen werden kann. Nun hoffen wohl die Progressisten, dass die Kommission, die den Endbericht redigiert, offener ist für ihre Vorschläge. Dazu besteht Anlass, denn die Redaktionskommission ist mehrheitlich von Progressisten besetzt, die zudem ihre Positionen mit Verve in der Öffentlichkeit vertreten haben.

Konkret zur Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen stellt sich die deutsche Sprachgruppe die Frage, ob dieses Problem nicht im „forum internum“ gelöst werden könnte. Damit wird das Problem in der Regel zu einer Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und seinem Beichtvater, also der Person, mit der man Gewissensfragen klärt (eine höhere Instanz wäre die Apostolische Pönitentiarie).

Es lohnt sich, den diesbezüglichen Text genau durchzulesen:

„Ein solcher Weg der Besinnung und der Buße kann im forum internum, im Blick auf die objektive Situation im Gespräch mit dem Beichtvater, zur persönlichen Gewissensbildung und zur Klärung beitragen, wie weit ein Zugang zu den Sakramenten möglich ist. Jeder muss sich selber prüfen, gemäß dem Wort des Apostels Paulus, das für alle gilt, die sich dem Tisch des Herrn nähern: „ Jeder soll sich selber prüfen: erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wenn ihr davon ißt und trinkt ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, in dem er ißt und trinkt…Gingen wir mit uns selbst ins Gericht dann werden wir nicht gerichtet“ (1 Kor 11, 28-31).“

Der Text ist sehr geschickt redigiert. Er schließt nämlich keine mögliche Alternative aus. Der Text lässt durchaus den Fall zu, dass ein „wiederverheirateter Geschiedener“ zu seinem Beichtvater geht und dieser ihm erklärt, dass er NICHT die Kommunion empfangen kann, weil er sich in einem fortlaufenden Zustand des Ehebruches befindet.

Der Text lässt aber auch den von Kardinal Marx und Kardinal Kasper anvisierten Fall zu, dass ein wiederverheirateter Geschiedener seine Tat bereut, gebüßt hat usw., doch weder in der Lage ist, seine zivile Zweitehe aufzulösen noch dazu, darin enthaltsam zu leben. [Anmerkung: Eine wirkliche Zweitehe besteht nach katholischer Auffassung nicht].

Das „forum internum“ in die Diskussion zu bringen, ist raffiniert, denn die Doktrin wird (zunächst) nicht frontal angegriffen. Allerdings hat nur eine der drei italienischen Sprachgruppen ebenfalls dieses Konzept behandelt.

Solange der Endbericht nicht bekannt ist und man nicht weiß, wie der Papst nach der Synode weiter vorgehen wird, kann man schwer sagen, welchen Weg die liberalen deutschen Bischöfe wählen werden.

Sollten sie die Idee des „forum internums“ in die Praxis umsetzen wollen, könnten sie versucht sein, eine Art „Königsteiner Erklärung 2.0“ zu veröffentlichen. In diesem Dokument aus dem Jahr 1968 bestimmten die deutschen Bischöfe, dass die Gläubigen nach ihrem Gewissen entscheiden dürfen, ob sie künstliche Verhütungsmittel nehmen oder nicht.