Dienstag, 2. Oktober 2018

Mahnwachen vor Pro Familia in Frankfurt: Ordnungsamt lehnt Bannmeile ab

Der Frankfurter Ordnungsdezernent, Markus Frank (CDU), lehnt aus rechtlichen Gründen die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern um die Beratungsstelle von Pro Familia ab.

Seit dem 26. September 2018 organisiert die international tätige Organisation „40 Days for Life“ (in Zusammenarbeit mit dem Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder“) eine Gebetsaktion vor der Beratungsstelle von Pro Familia im Frankfurter Westend. Die Aktion strebt einen Gesinnungswandel hinsichtlich der Wertschätzung des Lebens ungeborener Kinder und ein Ende der Abtreibung an.

Dagegen hat sich ein feministisches Bündnis gebildet, das eine Bannmeile von 150 Metern Abstand zur Beratungsstelle fordert. Das Ansinnen wurde im Stadtparlament von SPD, Grünen, LINKE und einigen Splitterparteien unterstützt.

So fand sich am vergangenen Freitag (28. September) eine Mehrheit, die die Schaffung einer solchen Bannmeile fordert. CDU, AfD und „Bürger für Frankfurt“ votierten gegen die Bannmeile.

Es war den Stadtverordneten allerdings von vornherein klar, dass die rechtlichen Bedingungen kaum vorhanden sind. Etliche Urteile höchster Gerichte verbieten ausdrücklich die Bildung von Bannmeilen in solchen Situationen. (Siehe: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.com/2018/09/trotz-klarer-rechtslage-frankfurter.html)

Dieser Argumentation schloss sich der Frankfurter Ordnungsdezernent, Markus Frank (CDU), an: Es gibt in diesem Fall keine Handhabe, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einzuschränken.

Inzwischen liegt sogar ein nagelneuer Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das über einen identischen Fall in Pforzheim geurteilt hat. Die Richter erklärten: „Die Versammlung hat vielmehr das Recht unter den geltenden Auflagen vor der Beratungsstelle abgehalten zu werden.“  Aufgrund der Aussichtslosigkeit zog die dortige Niederlassung von Pro Familia ihren Antrag zur Schaffung einer Bannmeile zurück.

Ein älteres Urteil aus Freiburg i. Br., in welchem eine Bannmeile beschlossen wurde, findet im Falle Frankfurts keine Anwendung: Die Beter von „40 Tage für das Leben“ haben laut Frank erklärt, auf ein Ansprechen der Besucher der Beratungsstelle und auf das Austeilen von Informationsmaterial zu verzichten. Sie wollen lediglich beten. Zudem hat sich „40 Tage für das Leben“ freiwillig bereit erklärt, in einem Abstand von 40 Metern zum Eingang der Beratungsstelle zu stehen.

Die Frankfurter Polizei bestätigte, dass die Beter von „40 Tage für das Leben“ die Besucher der Beratungsstelle nicht ansprechen.

Die Entscheidung des Ordnungsdezernenten wurde scharf von der FDP kritisiert. Die FDP hatte im Stadtverordnetenhaus den Antrag gestellt, eine Bannmeile zu errichten. Uwe Schulz, rechtspolitischer Sprecher der FDP, nannte die Entscheidung Franks ein Zeugnis einer „beispiellosen politischen Ignoranz“.

Die FDP steht allerdings für ihr Vorgehen gegen die Gebetsaktion in der Kritik. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt in der heutigen Ausgabe: „Handeln nach dem Motto, gesellschaftspolitischen Zielen dürften kleinliche rechtsstaatliche Bedenken nicht im Wege stehen, denn >Not kennt kein Gebot<, hat schon genug Unheil angerichtet. Gerade Liberale sollten das wissen, bei anderen kritisieren sie es auch.“

Auch die „Bürger für Frankfurt“ kritisierten die FDP scharf: „Aus Sicht der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer ist es  mehr als erstaunlich, dass ausgerechnet die FDP-Fraktion im Römer, deren Partei in ihrem Bundesprogramm Respekt vor den Grundrechten, dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen einfordert, mit ihrer Initiative einen offenkundig rechtswidrigen Beschluss des Stadtparlaments erwirkt.“

Nun könnte Frankfurts Oberbürgermeister, Peter Feldmann (SPD), seine „Richtlinienkompetenz“ anwenden und die Errichtung einer Bannmeile anbefehlen. Bislang hat er sich zum Fall nicht geäußert. Ob er sich aber angesichts der eindeutigen Rechtslage dazu bewegen lässt, ist zweifelhaft.

Die Abtreibungsaktivisten haben jedenfalls schon angekündigt, bis zum Ende der Mahnwachen am 4. November an den Werktagen in der Mittagszeit Gegendemonstrationen durchführen zu wollen.