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Kathedra Petri von Bernini (Sankt Peter). Foto: Ricardo André Frantz Wikimedia Commons Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en |
Aufruf
zum Gebet:
damit Papst
Franziskus die unveränderliche Praxis der Kirche
von der Wahrheit
der Unauflöslichkeit der Ehe bekräftige
Aufruf Seiner Exzellenzen
+ Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+ Jan Pawel Lenga, Emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda
+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
Nach der Veröffentlichung
des Apostolischen Schreibens Amoris
laetitia wurden in einigen Teilkirchen Durchführungsbestimmungen und
Interpretationen veröffentlicht, laut denen die Geschiedenen, trotz des
sakramentalen Bandes, das sie an ihren rechtmäßigen Ehegatten bindet, dennoch
die Ehe zivil mit einem neuen Partner geschlossen haben , zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie
zugelassen werden, ohne der von Gott vorgeschriebenen Pflicht nachzukommen, die
Verletzung ihres sakramentalen Ehebandes zu beenden.
Das Zusammenleben more uxorio mit einer Person, die nicht
der rechtmäßige Ehegatte ist, stellt eine Beleidigung des Heilsbundes dar,
dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr.
2384), und ebenfalls eine Beleidigung des bräutlichen Charakters des
eucharistischen Geheimnisses. Papst Benedikt XVI. hat auf diesen Zusammenhang
mit Nachdruck hingewiesen: "Die Eucharistie stärkt in unerschöpflicher
Weise die unauflösliche Einheit und Liebe jeder christlichen Ehe. In ihr ist
die eheliche Bindung kraft des Sakraments innerlich verknüpft mit der
eucharistischen Einheit zwischen dem Bräutigam Christus und seiner Braut, der
Kirche (vgl. Eph. 5,31-32)" (Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 27).
Hirten der Kirche, die es
dulden oder es sogenannten "wiederverheirateten" Geschiedenen sogar
erlauben - wenn auch in Einzelfällen oder ausnahmsweise - das Sakrament der
Eucharistie zu empfangen, ohne dass sie das "Hochzeitsgewand" tragen,
obwohl Gott selbst in der Heiligen Schrift (vgl. Mt. 22,11 und 1 Kor 11,28-29)
es mit Blick auf eine würdige Teilnahme am eucharistischen Hochzeitsmahl
vorgeschrieben hat, wirken auf diese Weise mit an einer ständigen Beleidigung
des Bandes des Ehesakraments, der bräutlichen Verbindung zwischen Christus und
der Kirche und der bräutlichen Verbindung zwischen Christus und der Seele, die
Seinen eucharistischen Leib empfängt.
Mehrere Teilkirchen haben
pastorale Richtlinien erlassen oder empfohlen mit dieser oder einer ähnlichen
Formulierung: "Sollte dann diese Entscheidung [in Enthaltsamkeit zu leben]
wegen der Stabilität des Paares schwierig zu praktizieren sein, schließt Amoris laetitia die Möglichkeit, zur
Beichte und zur Eucharistie zu gehen, nicht aus. Das bedeutet eine gewisse
Öffnung wie im Fall, wo die moralische Gewissheit vorhanden ist, dass die erste
Ehe nichtig war, aber die Beweise fehlen, um dies vor Gericht beweisen zu können.
Es kann also niemand anderes als der Beichtvater sein, der an einem bestimmten
Punkt, nach reiflicher Überlegung und Gebet vor seinem Gewissen die
Verantwortung vor Gott und dem Pönitenten zu übernehmen hat und der bittet,
dass die Zulassung zu den Sakramente auf diskrete Weise geschehe."
Die erwähnten pastoralen
Richtlinien widersprechen der universalen Tradition der katholischen Kirche,
die, was die Wahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, durch den
ununterbrochenen Petrusdienst der Päpste immer treu und ohne den Schatten eines
Zweifels oder der Zweideutigkeit sowohl in der Lehre als auch in der Praxis
bewahrt wurde.
Die obenerwähnten
Bestimmungen und pastoralen Richtlinien widersprechen zudem in der Praxis den
folgenden Wahrheiten und Lehren, die die katholische Kirche ununterbrochen und
als sicher gelehrt hat.
• Die Befolgung der Zehn
Gebote Gottes, besonders des Sechsten Gebotes, ist ausnahmslos für jede Person
immer und in jeder Situation verbindlich. In diesem Bereich können keine
Ausnahmefälle oder -situationen zugelassen werden, ebenso wenig kann hier von
einem vollkommeneren Ideal gesprochen werden. Der heilige Thomas von Aquin
sagt: "Die Vorschriften des Dekalogs beinhalten die Absicht des
Gesetzgebers selbst, nämlich Gottes. Daher lassen die Vorschriften des Dekalogs
keine Dispens zu" (Summa theol.,
1-2, q. 100, a. 8c).
• Die moralischen und
praktischen Anforderungen, die aus der Befolgung der Zehn Gebote Gottes folgen,
und besonders aus der Unauflöslichkeit der Ehe, sind nicht einfache Normen oder
positive Gesetze der Kirche, sondern Ausdruck von Gottes heiligem Willen.
Dementsprechend ist es nicht möglich, in diesem Zusammenhang vom Vorrang der
Person gegenüber der Norm oder dem Gesetz zu sprechen. Es ist vielmehr vom
Vorrang von Gottes Willen gegenüber dem Willen der sündigen menschlichen Person
zu sprechen, damit diese gerettet werde, indem sie mit der Hilfe der Gnade
Gottes Willen erfüllt.
• An die Unauflöslichkeit
der Ehe zu glauben, ihr aber durch die eigenen Handlungen zu widersprechen, und
sich dabei sogar frei von schwerer Sünde zu betrachten, indem man das eigene
Gewissen allein durch den Glauben an die Göttliche Barmherzigkeit beruhigt,
stellt eine Selbsttäuschung dar, vor der bereits Tertullian, ein Zeuge des
Glaubens und der Praxis der frühchristlichen Kirche, warnte: "Gewisse
Leute behaupten jedoch, es genüge Gott, wenn man Seinen Willen im Herzen und im
Geiste annimmt, auch wenn die Handlungen dem nicht entsprechen: und so glauben
sie, dass die Gottesfurcht und der Glaube durch die Sünde nicht verletzt
würden. Das wäre genau so, als würde einer behaupten, ohne Verletzung der
Keuschheit Ehebruch begehen zu können" (Tertullian, De paenitentia 5,10).
• Die Befolgung der
Gebote Gottes, und besonders der Unauflöslichkeit der Ehe, können nicht als ein
vollkommeneres Ideal dargestellt werden, das nach dem Kriterium des Möglichen
oder Machbaren zu erreichen ist. Es handelt sich hingegen um eine Pflicht, die
Gott selbst unmissverständlich geboten hat, und deren Nichtbefolgung gemäß Seinem
Wort zur ewigen Verdammnis führt. Den Gläubigen das Gegenteil zu sagen, hieße,
sie zu täuschen und zu bewegen, den Willen Gottes zu missachten, wodurch ihr
ewiges Seelenheil in Gefahr gebracht wird.
• Gott gibt jedem
Menschen die nötige Hilfe zur Befolgung Seiner Gebote, wenn dieser Ihn
aufrichtig darum bittet, wie die Kirche es unfehlbar gelehrt hat: "Denn
Gott gebietet nicht Unmögliches; sondern ermahnt durch das Gebieten, zu tun,
was du kannst, und zu bitten um das, was du nicht kannst; und er hilft dir,
dass du es kannst" (Konzil von Trient, 6. Session, 11. Kapitel), und:
"Wenn jemand sagt, die Gebote Gottes seien auch für den gerechtfertigten
und im Stand der Gnade befindlichen Menschen unmöglich zu halten, der sei im
Bann" (Konzil von Trient, 6. Session, 18. Kanon). Dieser unfehlbaren Lehre
folgend lehrte der heilige Johannes Paul II.: "Die Befolgung des Gesetzes
Gottes kann in bestimmten Situationen schwer, sehr schwer sein: niemals jedoch
ist sie unmöglich" (Enzyklika Veritatis
splendor, 102), und: "Alle Eheleute sind nach dem göttlichen Plan in
der Ehe zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in
dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen
Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu
antworten" (Apostolisches Schreiben Familiaris
Consortio, 34).
• Die sexuelle Handlung
außerhalb einer gültigen Ehe, besonders der Ehebruch, ist objektiv immer eine
schwere Sünde, und kein Umstand und kein Zweck kann sie zulässig und in den
Augen Gottes wohlgefällig machen. Der heilige Thomas von Aquin sagt, dass das
Sechste Gebot selbst dann verbindlich ist, wenn durch einen Ehebruch ein Land
vor der Tyrannei gerettet werden könnte (De
Malo, q. 15, a. 1, ad 5). Der heilige Johannes Paul II. lehrte diese immer
gültige Wahrheit der Kirche: "Die negativ formulierten sittlichen Gebote
hingegen, das heißt diejenigen, die einige konkrete Handlungen oder
Verhaltensweisen als in sich schlecht verbieten, lassen keine legitime Ausnahme
zu; sie lassen keinerlei moralisch annehmbaren Freiraum für die 'Kreativität'
irgendeiner gegensätzlichen Bestimmung. Ist einmal die sittliche Artbestimmung
einer von einer allgemeingültigen Regel verbotenen konkret definierten Handlung
erkannt, so besteht das sittlich gute Handeln allein darin, dem Sittengesetz zu
gehorchen und die Handlung, die es verbietet, zu unterlassen" (Enzyklika Veritatis splendor, 67).
• Eine ehebrecherische
Verbindung von zivilrechtlich "wiederverheirateten" Geschiedenen, die
"gefestigt" ist, wie man so sagt, und die in ihrer ehebrecherischen
Sünde durch sogenannte "erwiesene Treue" gekennzeichnet ist, kann
nicht die moralische Qualität ihrer Verletzung des sakramentalen Ehebandes,
also ihres Ehebruches, ändern, der immer eine in sich böse Handlung bleibt.
Eine Person, die den wahren Glauben und die kindliche Gottesfurcht hat, kann
nie "Verständnis" für in sich böse Handlungen haben, wie sie bei
sexuellen Handlungen außerhalb einer gültigen Ehe der Fall ist, da diese
Handlungen Gott beleidigen.
• Die Zulassung der
"wiederverheirateten" Geschiedenen zur Heiligen Kommunion stellt in
der Praxis eine implizite Entbindung von der Befolgung des Sechsten Gebots dar.
Keine kirchliche Autorität hat die Macht, eine solche implizite Dispens zu gewähren,
nicht einmal in einem einzigen Fall oder in einer außergewöhnlichen und
komplexen Situation oder zur Erreichung eines guten Zweckes (wie zum Beispiel
die Erziehung der gemeinsamen Kinder, die aus einer ehebrecherischen Verbindung
geboren wurden), indem man sich für die Gewährung einer solchen Dispens auf das
Prinzip der Barmherzigkeit beruft, auf die "via caritatis", die
mütterliche Fürsorge der Kirche oder indem man in diesem Fall behauptet, der
Barmherzigkeit nicht viele Bedingungen stellen zu wollen. Der heilige Thomas
von Aquin sagte: "Für keine Nützlichkeit sollte jemand Ehebruch
begehen" (pro nulla enim utilitate
debet aliquis adulterium committere, De
Malo, q. 15, a. 1, ad 5).
• Eine Bestimmung, die
die Verletzung des Sechsten Gebotes Gottes und des sakramentalen Ehebandes auch
nur in einem einzigen Fall oder in außergewöhnlichen Fällen erlaubt, um
vielleicht eine allgemeine Änderung der kanonischen Normen zu vermeiden,
bedeutet nichtsdestotrotz immer einen Widerspruch gegen die Wahrheit und den
Willen Gottes. Dementsprechend ist es psychologisch irreführend und theologisch
falsch, in diesem Fall von einer restriktiven Regelung oder von einem kleineren
Übel im Gegensatz zu einer Regelung allgemeinen Charakters zu sprechen.
• Da eine gültige Ehe der
Getauften ein Sakrament der Kirche und durch ihre Natur eine Realität
öffentlichen Charakters ist, kann ein subjektives Urteil des Gewissens über die
Ungültigkeit der eigenen Ehe im Widerspruch zum entsprechenden rechtskräftigen
Urteil des kirchlichen Gerichts keine Konsequenzen für die sakramentale Ordnung
haben, die immer öffentlichen Charakter hat.
• Die Kirche und konkret
der Beichtvater haben nicht die Zuständigkeit, über den Gewissenszustand des
Gläubigen oder die Rechtschaffenheit der Absicht des Gewissens zu urteilen, da der
Grundsatz gilt: "ecclesia de
occultis non iudicat" (Konzil von Trient, 24. Session, Kapitel 1). Der
Beichtvater ist weder der Stellvertreter noch ein Vertreter des Heiligen
Geistes, um mit Dessen Licht in die Falten des Gewissens eindringen zu können,
da Gott allein sich den Zutritt zum Gewissen vorbehalten hat: "sacrarium in quo homo solus est cum Deo"
(Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et
spes, 16). Der Beichtvater kann sich vor Gott und dem Pönitenten nicht die
Verantwortung anmaßen, ihn implizit von der Befolgung des Sechsten Gebotes und
der Unauflöslichkeit des Ehebandes durch die Zulassung zur Heiligen Kommunion
zu entbinden. Die Kirche hat nicht die Vollmacht, auf der Grundlage einer
angeblichen Gewissensüberzeugung über die Ungültigkeit der eigenen Ehe im Forum internum, Konsequenzen für die
sakramentale Ordnung im Forum externum
abzuleiten.
• Eine Praxis, die es den
sogenannten zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Personen
erlaubt, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen, trotz deren
Absicht auch in Zukunft weiterhin das Sechste Gebot und ihren sakramentalen
Ehebund zu verletzen, wäre im Widerspruch zur Göttlichen Wahrheit und würde
gegen das stets gleichbleibende Verständnis der katholischen Kirche und gegen
die bewährte, aus der Zeit der Apostel empfangene und stets treu bewahrte
Praxis verstoßen, die zuletzt auf sichere Weise vom heiligen Johannes Paul II.
(vgl. Apostolisches Schreiben Familiaris
Consortio, 84) und von Papst Benedikt XVI. (vgl. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 29) bekräftigt
wurde.
• Die erwähnte Praxis
wäre für jeden vernünftigen Menschen ein offensichtlicher Bruch und würde daher
nicht eine Entwicklung in Kontinuität mit der apostolischen und immerwährenden
Praxis der Kirche darstellen, da gegen eine so offensichtliche Tatsache
Argumente keine Gültigkeit haben: contra
factum non valet argumentum. Eine solche pastorale Praxis wäre ein
Gegen-Zeugnis zur Unauflöslichkeit der Ehe und eine Art von Mitwirkung von Seiten
der Kirche an der Ausbreitung der "Geißel der Scheidung", vor dem das
Zweite Vatikanische Konzil gewarnt hatte (vgl. Gaudium et spes, 47).
• Die Kirche lehrt durch
das, was sie tut, und muss tun, was sie lehrt. Über das pastorale Handeln in
Bezug auf Personen in irregulären Verbindungen sagte der heilige Johannes Paul
II.: "Die Pastoral wird die Notwendigkeit einer Übereinstimmung zwischen
der Lebenswahl und dem Glauben, den man bekennt, verständlich zu machen suchen
und möglichst bemüht sein, diese Menschen dahin zu bringen, ihre eigene
Situation im Licht christlicher Grundsätze in Ordnung zu bringen. Obwohl man
ihnen mit viel Liebe begegnen und sie zur Teilnahme am Leben ihrer Gemeinden
einladen wird, können sie von den Hirten der Kirche leider nicht zu den
Sakramenten zugelassen werden" (Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 82).
• Eine authentische
Begleitung der Personen, die sich in einem objektiven Zustand der schweren
Sünde befinden, und ein entsprechender Weg der pastoralen Unterscheidung können
sich nicht der Pflicht entziehen, diesen Personen mit Liebe die ganze Wahrheit über
den Willen Gottes zu verkündigen, damit sie von ganzem Herzen die sündhaften
Handlungen des Zusammenlebens more uxorio
mit einer Person, die nicht der rechtmäßige eigene Ehegatte ist, bereuen.
Zugleich muss eine authentische Begleitung und pastorale Unterscheidung sie
ermutigen, damit sie mit der Hilfe der Gnade Gottes aufhören, in Zukunft solche
Handlungen zu begehen. Die Apostel und die ganze Kirche haben zweitausend Jahre
lang den Menschen immer die ganze Wahrheit Gottes über das Sechste Gebot und die
Unauflöslichkeit der Ehe verkündet, folgend der Ermahnung des heiligen Apostels
Paulus: "Denn ich habe mich der Pflicht nicht entzogen, euch den ganzen
Willen Gottes zu verkünden" (Apg. 20, 27).
• Die Pastoral der Kirche
bezüglich der Ehe und des Sakramentes der Eucharistie hat solche Bedeutung und
so entscheidende Konsequenzen für den Glauben und für das Leben der Gläubigen,
dass die Kirche, um dem geoffenbarten Wort Gottes treu zu bleiben, in diesem
Bereich jeden Schatten des Zweifels und der Verwirrung vermeiden muss. Der
heilige Johannes Paul II. hat diese immerwährende Wahrheit der Kirche
formuliert: "Mit diesem nachdrücklichen Hinweis auf die Lehre und das
Gesetz der Kirche möchte ich bei allen das lebendige Gespür für die
Verantwortung wachrütteln, die uns im Umgang mit den heiligen Dingen leiten
muss, die - wie die Sakramente - nicht unser Eigentum sind oder - wie das
Gewissen der Menschen - ein Anrecht darauf haben, nicht in Ungewissheit und
Verwirrung belassen zu werden. Ich wiederhole: Beides sind heilige Dinge, die
Sakramente und das Gewissen der Menschen, und sie fordern von uns, dass wir
ihnen in Wahrheit dienen. Das ist der Grund für das Gesetz der Kirche"
(Apostolisches Schreiben Reconciliatio et
Paenitentia, 33).
Trotz der wiederholten Erklärungen
über die Unveränderlichkeit der Lehre der Kirche bezüglich der Scheidung wird
sie inzwischen von zahlreichen Teilkirchen durch die sakramentale Praxis
akzeptiert, und dieses Phänomen breitet sich aus. Nur die Stimme des Obersten
Hirten der Kirche kann definitiv verhindern, dass in Zukunft die Situation der
Kirche unserer Tage durch die folgende Aussage gekennzeichnet wird: "Es
stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden
war" (ingemuit totus orbis et
arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19), um ein Wort des heiligen
Hieronymus aufzugreifen, mit dem er die arianische Krise beschrieben hat.
Angesichts dieser realen
Gefahr und der weiten Verbreitung der Geißel der Scheidung im Leben der Kirche,
die implizit durch die erwähnten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien zum
Apostolischen Schreiben Amoris laetitia
legitimiert wird;
angesichts der Tatsache,
dass die genannten Bestimmungen und Richtlinien in einigen Teilkirchen in
unserer globalisierten Welt öffentlich bekannt geworden sind;
angesichts der
Wirkungslosigkeit zahlreicher Bittgesuche, die auf privater und vertraulicher
Ebene seitens vieler Gläubigen und einiger Hirten der Kirche an Papst
Franziskus gerichtet wurden, sind wir
gezwungen diesen Aufruf zum Gebet zu machen. Als Nachfolger der Apostel
bewegt uns dazu auch die Pflicht, unsere Stimme zu erheben, wenn die heiligsten
Dinge der Kirche und das ewige Heil der Seelen in Gefahr sind.
Die folgenden Worte des
heiligen Johannes Paul II., mit denen er die ungerechten Angriffe gegen die
Treue des kirchlichen Lehramtes beschrieb, mögen allen Hirten der Kirche in
diesen schweren Zeiten ein Licht und ein Ansporn zu einem immer einträchtigeren
Handeln sein: "Nicht selten wirft man dem kirchlichen Lehramt in der Tat
vor, es sei bereits überholt und verschließe sich den Forderungen des modernen
'Zeitgeistes'; es entfalte ein Vorgehen, das für die Menschheit, ja für die
Kirche selbst schädlich sei. Durch das hartnäckige Verharren auf ihren
Positionen würde die Kirche – so heißt es – an Popularität verlieren, und die
Gläubigen würden sich immer mehr von ihr abwenden" (Brief an die Familien,
Gratissimam sane, 12).
Unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass die Zulassung der sogenannten
"wiederverheirateten" Geschiedenen zu den Sakramenten der Buße und
der Eucharistie, ohne von ihnen die Erfüllung der Pflicht einzufordern,
enthaltsam zu leben, eine Gefahr für den Glauben und für das Heil der Seelen
und zudem eine Beleidigung des Heiligen Willens Gottes darstellt,
unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass eine solche pastorale Praxis folglich nie Ausdruck der
Barmherzigkeit, der "via caritatis" oder des mütterlichen Mitgefühls
der Kirche für die sündigen Seelen sein kann,
machen
wir in tiefer pastoraler Sorge diesen dringenden Gebetsaufruf, damit Papst
Franziskus die oben erwähnten pastoralen Orientierungen, welche bereits in
einigen Teilkirchen eingeführt wurden, auf unmissverständliche Weise widerruft.
Eine solche Handlung des
sichtbaren Hauptes der Kirche würde die Hirten und die Gläubigen stärken, gemäß
dem Auftrag, den Christus, der höchste Seelenhirte, dem Apostel Petrus und -
durch ihn - allen seinen Nachfolgern erteilt hat: "Stärke deine
Brüder!" (Lk. 22,32).
Die folgenden Worte eines
heiligen Papstes und der heiligen Kirchenlehrerin Katharina mögen allen in der
Kirche unserer Tage Licht und Stärkung sein:
"Der Irrtum, dem man
nicht widersteht, wird gebilligt. Die Wahrheit, die man nicht verteidigt, wird
unterdrückt" (Hl. Papst Felix III, + 492).
"Heiliger Vater,
Gott hat euch zur Säule der Kirche erwählt, auf dass Sie ein Werkzeug seien die
Häresie auszurotten, die Lügen zu zerstreuen, die Wahrheit zu rühmen, die
Finsternis zu vertreiben und das Licht kundzutun" (Hl. Katharina von
Siena, +1380).
Als Papst Honorius I. (625
- 638) eine zweideutige Haltung gegenüber der Verbreitung der neuen Häresie des
Monotheletismus einnahm, sandte der hl. Sophronius, Patriarch von Jerusalem,
einen Bischof aus Palästina nach Rom mit diesen Worten: „Geh zum Apostolischen
Stuhl, wo sich das Fundament der heiligen Lehre befindet, und höre nicht auf zu
beten, bis der Apostolische Stuhl die neue Häresie verurteilt.“ Die
Verurteilung erfolgte dann im Jahre 649 durch den heiligen Papst und Märyrer
Martin I.
Wir
machen diesen Gebetsaufruf
im Bewusstsein, uns einer Unterlassung schuldig zu machen, wenn wir es nicht
tun würden. Es ist Christus, die Wahrheit und der oberster Hirte, der uns
richten wird, wenn Er erscheint. Ihn bitten wir in Demut und Vertrauen, dass Er
alle Hirten und alle Schafe mit dem "nie verwelkenden Kranz der
Herrlichkeit“ belohne (vgl. 1 Petr. 5,4).
Im Geist des Glaubens und
in kindlicher und ergebener Liebe erheben wir unser Gebet für Papst Franziskus:
"Oremus pro Pontifice nostro Francisco: Dominus conservet eum, et
vivificet eum, et beatum faciat eum in terra, et non tradat eum in animam
inimicorum eius. Tu es Petrus, et super hanc petram aedificabo Ecclesiam Meam,
et portae inferi non praevalebunt adversus eam".
Als
konkretes Mittel empfehlen wir dieses altehrwürdige Gebet der Kirche oder einen
Teil des heiligen Rosenkranzgebetes in der Meinung zu verrichten, dass Papst
Franziskus auf eine unzweideutige Weise jene pastoralen Richtlinien verbieten
möge, welche den sogenannten wiederverheirateten Geschiedenen den Empfang der
Sakramente der Buße und der Eucharistie erlauben ohne die Erfüllung der Pflicht
eines Lebens in Enthaltsamkeit.
18.
Januar 2017, früheres Fest der Kathedra des heiligen Petrus in Rom
+
Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+
Jan Pawel Lenga, Emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda
+ Athanasius
Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana