zunehmende Radikalisierung der Abtreibungsaktivisten |
Auch die neue Bundesjustizministerin, Katarina Barley, bekräftigte ihr Ansinnen und deutete einen Trick an: „Information sei keine Werbung“.
Das Verhalten der SPD ist aus zwei Gründen skandalös.
1. Prinzipiell, denn die SPD-Politiker ignorieren komplett das Grundrecht des ungeborenen Kindes auf Leben. Der Schutz dieses Grundrechts ist das Hauptanliegen der § 218 und 219 im Strafgesetzbuch. Ein „Recht auf Selbstbestimmung“ gibt es so nicht, jedenfalls nicht als Rechtsgut. Außerdem kann es kein „Recht auf Selbstbestimmung“ auf Kosten des Lebens eines Dritten, in diesem Fall des ungeborenen Kindes, geben.
2. Hinzu kommt, dass die laufende Debatte um den § 219a von linksradikalen und radikalfeministischen Personen und Gruppen angeführt wird. Die SPD lässt sich vor den Karren dieser Elemente spannen.
Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel, die die Debatte ins Rollen gebracht hat, geht es darum, den verbliebenen mickrigen Rest an Schutz des ungeborenen Lebens zu beseitigen. Die Anwältin, die Hänel vertritt, ist seit Jahrzehnten für die vollständige Legalisierung der Abtreibung tätig. Diese beiden Frauen sind Aktivistinnen gegen das Grundrecht auf Leben der ungeborenen Kinder, obwohl dieses Recht in Deutschland Verfassungsrecht besitzt.
Die Mobilisierung zur Abschaffung des § 219a unternahm vor allem das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, das seit Längerem gegen die Märsche für das Leben wettert, Gegendemonstrationen und Blockaden organsiert. Auch dieses Bündnis interessiert sich nicht für das Grundrecht auf Leben und seinen Schutz.
Am Anfang der Debatte war die Berichterstattung der „taz“ zentral. Dieses Blatt war so etwas wie das offiziöse Organ der Werbeverbotsgegner. Doch auch der taz geht es vor allem um die Verankerung eines (nicht existierenden) „Rechts auf Abtreibung“ und im Grunde nicht um „bessere Information für die Frauen.
Alle hier erwähnten Personen und Gruppen haben gemein, dass sie den § 218 StGB ablehnen und ihn abschaffen wollen. Laut diesem Paragraphen ist Abtreibung in Deutschland eine „rechtswidrige Handlung“ (die unter gewissen Voraussetzungen straffrei bleibt). Der Kampf gegen den § 219a ist lediglich ein Nebenschauplatz, in Wahrheit wollen sie komplett den Schutz des ungeborenen Lebens beenden.
Mit Gruppierungen, die derart radikale Ansichten vertreten, dürften sich Politiker, die Regierungsverantwortung übernommen haben, auf keinen Fall einlassen.