Stein des Anstoßes: Beter vor "pro familia" in Frankfurt am Main |
Anlass ist die Gebetsaktion von „40 Tage für das Leben“. Beter treffen sich von 9:00 bis 15:00 Uhr vor den Geschäftsräumen von „pro familia“ seit Aschermittwoch und beten für das Ende der Abtreibungen in Deutschland. Die Aktion dauert 40 Tage und endet am kommenden 25. März.
Das Format stammt von der us-amerikanischen Organisation „40 Days for Life“, das in vielen Ländern erfolgreich übernommen wurde. Nachgewiesenermaßen werden bei jeder Aktion Kinder vor dem Tod durch Abtreibung gerettet. In Deutschland gab es in der diesjährigen Fastenzeit Gebetswachen auch in Wiesbaden, München und Pforzheim.
Der Antrag der Liberalen im Frankfurter Stadtparlament wurde auf hysterische Weise vorgebracht: Die Gebete und die Gesänge wären so laut, dass sie die Beratungen stören würden.
In Wahrheit treffen sich in der Regel nur zwischen sechs und zwölf Beter, die leise vor sich hin summen. Nur am Wochenende, wenn die Geschäftsstelle geschlossen ist, kommt eine größere Gruppe zustande.
Krawall kommt vielmehr von den seit dem 8. März 2018 täglich stattfindenden Gegendemonstrationen. Diese werden vom Bündnis „Frankfurt für Frauen*rechte“ organisiert. Sie kleiden sich schrill, werfen Konfetti, verteilen Flugblätter, halten Reden und bemalen mit feministischen Motiven den Platz, auf welchem die Beter stehen.
Begleitend dazu entfalteten die lokalen Medien eine wahre Hass- und Hetze-Welle gegen die Mahnwache. Keine Zeitung, nicht einmal die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, versuchte auch nur ansatzweise, differenziert zu berichten. Während „pro familia“ und die (teils linksradikalen) Gegendemonstranten stets positiv dargestellt werden, sind die Beter „Fundamentalisten“, „Frauenhasser“ oder „Radikale“. Auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aktion der christlichen Beter wurde offenbar von vornherein verzichtet.
Dabei verteidigen die Abtreibungsgegner den rechtlichen Status Quo in Deutschland: Abtreibungen sind juristisch gesehen „rechtswidrige“ Handlungen (die unter gewissen Bedingungen straffrei bleiben). Das Leben der ungeborenen Kinder ist vom Grundgesetz geschützt. Die Lebensrechtler setzen sich also für ein Grundrecht auf Leben ein, das selbst der deutsche Staat nicht mehr bereit ist, zu verteidigen. Die Gegendemonstranten ignorieren systematisch diesen rechtlichen (und ethischen) Sachverhalt. In ihren Reden und Texten existiert das ungeborene Kind nicht.
In Anbetracht dieser Tatsachen, sollten FDP und Medien darüber nachdenken, wessen Ansichten und Interessen sie vertreten sollten.
Im Stadtparlament erhielt die FDP Unterstützung von SPD und Grünen. Für die CDU ist die Mahnwache von der Demonstrationsfreiheit gedeckt und stimmte dagegen. Mathias Mund von den „Bürger für Frankfurt“ ging in der Debatte auf grundsätzliche Aspekte des Sachverhalts ein: „Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem zweiten Abtreibungsurteil vom 28. Mai 1993 dezidiert aus, „dass der Embryo im Mutterleib ein von der Mutter unabhängiges Recht auf Leben hat“ und folgerte: „In diesem Sinne möchte ich schließen, indem ich noch einmal zusammenfassend ausführe, dass sich die Initiatoren und Teilnehmer der Mahnwachen „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt im Rahmen der Rechtstaatlichkeit bewegen.“
Die Vorlage der FDP wurde jedoch durch die Mehrheit im Stadtparlament angenommen. Der Magistrat soll nun prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die Mahnwachen an einen anderen Ort zu verlegen.