MdL Hans Jürgen Irmer. Foto: Sven Teschke. Wikimedia Commons Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en |
Irmer war bis Anfang 2015 schulpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Zum neuen Lehrplan äußert er sich in der Monatszeitung „Wetzlar-Kurier“ mit einer Auflage von 113.000 Exemplaren.
Eine der wichtigsten Kritikpunkte ist die deutliche Relativierung der Bedeutung der klassischen Ehe und Familie im Vergleich zum Lehrplan von 2007. In diesem war noch die Vermittlung der grundlegenden Bedeutung von Ehe und Familie als zentrale Institutionen ausdrücklich als wichtiges Ziel vorgesehen. Im neuen Lehrplan von CDU-Kultusminister Lorz geht es in erster Linie, so in der Einleitung um die Akzeptanz sexueller Vielfalt und die Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen.
Hans-Jürgen Irmer ist der Auffassung, die Ziele des Lehrplanes würden die Kinder überfordern: „Es stellt sich die Frage, ob man Sechs- oder Achtjährige beispielsweise, wie vorgesehen, mit dem Thema der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften befassen soll. Und es stellt sich auch die Frage, ob Zehn- oder Elfjährige sich mit dem Thema Bisexualität, Homosexualität und Transsexualität befassen müssen.“
Inakzeptabel ist für Irmer die Tatsache, dass der neue Lehrplan die Möglichkeit zulässt, externe Gruppen in die Schulen zu holen. So könnten klassische Lobbyistengruppen wie SchLAu (Schwul Lesbisch Bi Trans* Aufklärung) eingeladen werden, „die natürlich als Betroffene nur das Ziel haben können, ihre Position zu vertreten“, so Irmer.
MdL Irmer fragt sich, ob der neue Lehrplan nicht das Indoktrinierungsverbot verletzt und weist auf ein Gutachten von Professor Dr. Christian Winterhoff zu einem dem hessischen ähnlichen Schulgesetz aus Schleswig-Holstein hin: „Die Schule muss [entsprechend eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, Anm. des. Verf.] den Versuch einer Beeinflussung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Er [Anm.: Prof. Winterhoff] hat ferner darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt hat, dass das verfassungsrechtliche Zurückhaltungs- und Toleranzgebot missachtet und in sein Gegenteil verkehrt wird, wenn schulische Sexualerziehung mit dem Lernziel erfolgt, jegliches Sexualverhalten ohne Unterschied zu befürworten. . . . Deshalb kommt Winterhoff zu dem Schluss, dass es verfassungswidrig ist, wenn in öffentlichen Schulen mit dem Ziel auf Kinder eingewirkt wird, diese zur Akzeptanz sexueller Verhaltensweisen in jedweder Art und zur Anerkennung derselben als gleichwertig zu erziehen.“
Es ist erfreulich, dass langsam auch CDU-Politiker erkennen, wie schädlich der neue „Lehrplan zur Sexualerziehung“ ist. Hoffentlich bleibt es nicht bei dieser Stellungnahme des Landtagsabgeordneten Irmer und viele folgen seinem Beispiel und manifestieren öffentlich ihre Ablehnung.