Wie zu erwarten war, gab es in der vergangenen Woche viele Stellungnahmen und Kommentare zur Familiensynode, die am 25. Oktober 2015 endete. Die meisten beschäftigten sich mit dem Schlussbericht, der Relatio finalis, die am 24. Oktober der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Die größte Aufmerksamkeit erhielten die Paragraphen 84, 85 und 86. In diesen geht es um die „wiederverheirateten Geschiedenen“, wohl das wichtigste Reizthema vor und während der Synode.
In der Diskussion um diese Paragraphen geht es vor allem um die Frage, ob laut Schlussbericht die wiederverheirateten Geschiedenen in gewissen Fällen die Kommunion empfangen dürfen. Die „Relatio finalis“ ist wohlgemerkt kein lehramtliches Dokument mit irgendeiner Verbindlichkeit. Der Bericht ist ein Schreiben mit Empfehlungen an den Papst. Dieser kann den Text in der Art und Weise verwenden, wie er es für richtig hält. Der Papst ist in keiner Weise an das Dokument gebunden.
Die Stellungnahmen zu den umstrittenen Paragraphen 84, 85 und 86 fielen recht unterschiedlich aus.
Kardinal George Pell meinte in einem Interview mit dem Vatikanisten Edward Pentin, aus dem Schlussbericht ließe sich keine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ableiten. Das Dokument müsse im Rahmen der katholischen Ehe- und Sexuallehre gelesen werden, weshalb die Kommunion für diese Fälle ausgeschlossen ist.
Kardinal Raymond Leo Burke dagegen meinte, der Text sei undeutlich und sogar missverständlich. Insbesondere was die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, also ein wesentliches Element der katholischen Lehre, sei das Dokument defizitär. Der Ausschluss der wiederverheirateten Geschiedenen von der Kommunion ist eng mit der Unauflöslichkeit der Ehe verbunden.
Die Delegierten der Deutschen Bischofskonferenzen, Kardinal Marx, Erzbischof Koch und Bischof Bode, äußerten sich in recht vorsichtiger Form. Sie sagten, die Tür für die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen wäre durch die Synode nicht völlig geschlossen worden.
Die Stellungnahmen bewegen sich im Allgemeinen zwischen diesen drei Positionen.
Wenn man zu den Theologen kommt, wird es deutlicher.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die umfangreiche Stellungnahme der kanadischen Kirchenrechtlerin Aline Lizotte des „Instituts Karol Wojtyla“ in Paris.
Stark zusammengefasst ihre beiden wichtigsten Kritikpunkte: 1. Die §§ 84 bis 86 verwenden zwar nicht das Wort „Kommunion“, doch sie beschreiben die Situation und die Rechte der wiederverheirateten Geschiedenen in einer Weise, die einen Zugang zur Kommunion nicht mehr ausschließt und auch nicht mehr ausschließen darf. 2. Eigentlich noch schlimmer ist laut Lizotte die Tatsache, dass das Dokument, zumindest in den Paragraphen 84 bis 86, der subjektiven Situation den Vorrang vor der objektiven Situation der Betroffenen gibt (aufgrund der entscheidenden Rolle, die man dem forum internum gibt). Sollte sich die Kirche für eine solche Herangehensweise entscheiden, so hätte man es mit einer historischen theologischen Wende zu tun, meint Frau Lizotte.
Inmitten dieser Debatte, die durchaus Sprengstoff besitzt, gibt der deutsche Kardinal Walter Kasper - seit bald zwei Jahren die Ikone des Progressismus in dieser theologischen Auseinandersetzung - eine Stellungnahme ab, die aufhorchen lässt:
„(Die Synode) öffnete sozusagen die Tür für die Zulassung in Einzelfällen der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten; sie durchschreitet diese Tür jedoch nicht“. (Rede zum 75. Geburtstag von Bischoff Mussinghoff)
Unwillkürlich stellt man sich die Frage, wieso diese Tür offen ist und wieso man sie nicht durchschreiten darf?
Falls der deutsche Kardinal es ernst meinte, ist die einzig mögliche Antwort auf diese Frage, dass er in etwa die Sicht der Kanadierin Aline Lizotte teilt: Der Schlussbericht verlegt die Entscheidung über die Zulassung zur Kommunion zum forum internum, also dem Gesprächen des Betroffenen mit dem Beichtvater. Der objektive Zustand (also die Tatsache, dass man nach der Scheidung wieder geheiratet hat), erscheint nebensächlich. Der einzige Grund, wieso diese Tür noch nicht durchschritten werden darf, wäre die mangelnde Verbindlichkeit des Schlussberichtes.
Was Kaspers Intention betrifft, so kann seine Stellungnahme als Einladung an die progressistischen Theologen gedeutet werden, aktiv zu werden. Sie sollen nun in die Debatte einsteigen und diese Interpretation der Relation finalis argumentativ verteidigen.
Die Stimme der Theologen wird vor allem im Falle einer „Dezentralisierung“ dieser Frage wichtig werden, also falls dieses Thema auf diözesaner Ebene diskutiert wird und dort entschieden werden soll.
Papst Franziskus hat in jüngster Zeit mehrmals den Wunsch einer Dezentralisierung geäußert. Diese könnte von manchen Bischöfen als Vorwand missbraucht werden, auch in Fragen, die Lehre und Moral betreffen, „lokale Lösungen“ zu suchen.
Aufgrund der besseren Organisationsstruktur der Linkskatholizismus auf diözesaner Ebene wäre eine so verlaufende Diskussion verheerend und könnte schnell zur Bildung von Nationalkirchen führen.
Die größte Aufmerksamkeit erhielten die Paragraphen 84, 85 und 86. In diesen geht es um die „wiederverheirateten Geschiedenen“, wohl das wichtigste Reizthema vor und während der Synode.
In der Diskussion um diese Paragraphen geht es vor allem um die Frage, ob laut Schlussbericht die wiederverheirateten Geschiedenen in gewissen Fällen die Kommunion empfangen dürfen. Die „Relatio finalis“ ist wohlgemerkt kein lehramtliches Dokument mit irgendeiner Verbindlichkeit. Der Bericht ist ein Schreiben mit Empfehlungen an den Papst. Dieser kann den Text in der Art und Weise verwenden, wie er es für richtig hält. Der Papst ist in keiner Weise an das Dokument gebunden.
Die Stellungnahmen zu den umstrittenen Paragraphen 84, 85 und 86 fielen recht unterschiedlich aus.
Kardinal George Pell meinte in einem Interview mit dem Vatikanisten Edward Pentin, aus dem Schlussbericht ließe sich keine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ableiten. Das Dokument müsse im Rahmen der katholischen Ehe- und Sexuallehre gelesen werden, weshalb die Kommunion für diese Fälle ausgeschlossen ist.
Kardinal Raymond Leo Burke dagegen meinte, der Text sei undeutlich und sogar missverständlich. Insbesondere was die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, also ein wesentliches Element der katholischen Lehre, sei das Dokument defizitär. Der Ausschluss der wiederverheirateten Geschiedenen von der Kommunion ist eng mit der Unauflöslichkeit der Ehe verbunden.
Die Delegierten der Deutschen Bischofskonferenzen, Kardinal Marx, Erzbischof Koch und Bischof Bode, äußerten sich in recht vorsichtiger Form. Sie sagten, die Tür für die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen wäre durch die Synode nicht völlig geschlossen worden.
Die Stellungnahmen bewegen sich im Allgemeinen zwischen diesen drei Positionen.
Wenn man zu den Theologen kommt, wird es deutlicher.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die umfangreiche Stellungnahme der kanadischen Kirchenrechtlerin Aline Lizotte des „Instituts Karol Wojtyla“ in Paris.
Stark zusammengefasst ihre beiden wichtigsten Kritikpunkte: 1. Die §§ 84 bis 86 verwenden zwar nicht das Wort „Kommunion“, doch sie beschreiben die Situation und die Rechte der wiederverheirateten Geschiedenen in einer Weise, die einen Zugang zur Kommunion nicht mehr ausschließt und auch nicht mehr ausschließen darf. 2. Eigentlich noch schlimmer ist laut Lizotte die Tatsache, dass das Dokument, zumindest in den Paragraphen 84 bis 86, der subjektiven Situation den Vorrang vor der objektiven Situation der Betroffenen gibt (aufgrund der entscheidenden Rolle, die man dem forum internum gibt). Sollte sich die Kirche für eine solche Herangehensweise entscheiden, so hätte man es mit einer historischen theologischen Wende zu tun, meint Frau Lizotte.
Inmitten dieser Debatte, die durchaus Sprengstoff besitzt, gibt der deutsche Kardinal Walter Kasper - seit bald zwei Jahren die Ikone des Progressismus in dieser theologischen Auseinandersetzung - eine Stellungnahme ab, die aufhorchen lässt:
„(Die Synode) öffnete sozusagen die Tür für die Zulassung in Einzelfällen der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten; sie durchschreitet diese Tür jedoch nicht“. (Rede zum 75. Geburtstag von Bischoff Mussinghoff)
Unwillkürlich stellt man sich die Frage, wieso diese Tür offen ist und wieso man sie nicht durchschreiten darf?
Falls der deutsche Kardinal es ernst meinte, ist die einzig mögliche Antwort auf diese Frage, dass er in etwa die Sicht der Kanadierin Aline Lizotte teilt: Der Schlussbericht verlegt die Entscheidung über die Zulassung zur Kommunion zum forum internum, also dem Gesprächen des Betroffenen mit dem Beichtvater. Der objektive Zustand (also die Tatsache, dass man nach der Scheidung wieder geheiratet hat), erscheint nebensächlich. Der einzige Grund, wieso diese Tür noch nicht durchschritten werden darf, wäre die mangelnde Verbindlichkeit des Schlussberichtes.
Was Kaspers Intention betrifft, so kann seine Stellungnahme als Einladung an die progressistischen Theologen gedeutet werden, aktiv zu werden. Sie sollen nun in die Debatte einsteigen und diese Interpretation der Relation finalis argumentativ verteidigen.
Die Stimme der Theologen wird vor allem im Falle einer „Dezentralisierung“ dieser Frage wichtig werden, also falls dieses Thema auf diözesaner Ebene diskutiert wird und dort entschieden werden soll.
Papst Franziskus hat in jüngster Zeit mehrmals den Wunsch einer Dezentralisierung geäußert. Diese könnte von manchen Bischöfen als Vorwand missbraucht werden, auch in Fragen, die Lehre und Moral betreffen, „lokale Lösungen“ zu suchen.
Aufgrund der besseren Organisationsstruktur der Linkskatholizismus auf diözesaner Ebene wäre eine so verlaufende Diskussion verheerend und könnte schnell zur Bildung von Nationalkirchen führen.