Sonntag, 28. Juni 2015

LSBTIQ-Deutschland - leben wir noch in einem Rechtsstaat?

Anlässlich des sog. Christopher-Street-Days haben etliche Bundesministerien die Regenbogenfahne gehisst. Diese Fahne symbolisiert die Ziele der Lobby der Lesben, Schwulen, Transgender und sonstiger sexueller Orientierungen.

Diese Lobby pflegt, jeden als "homophob" zu bezeichnen, der sich gegen ihre politischen Forderungen ausspricht. 

Ist jemand beispielsweise gegen die Öffnung des Ehegesetzes für homosexuelle Paare, so gilt er als "homophob". Ist jemand gegen die Einführung der Lerneinheit "sexuelle Vielfalt" in den Schulen, so gilt er als "homophob".

Diese Ausdrucksweise verwenden inzwischen auch manche Bundes- und Landesminister, wie etwa Manuela Schwesig (Bundesfamilienministerium) oder Andreas Stoch (Kultusministerium Baden-Württemberg).

Aber es beschränkt sich nicht hierauf. 

In  einem Interview für "Deutschland Kultur" (also Staatsradio) wurden die Teilnehmer der Demo für Alle als "homophob" bezeichnet.

In der ARD-Sendung X.3 (bzw. "Extra 3" im NDR) (also Staatsfernsehen) wurden die Teilnehmer der "Demo für Alle" am 21. April 2015 sogar als "homophobe A...löcher" bezeichnet.

Man könnte leicht weitere Beispiele dieser Art wiedergeben.

Doch eines wird hiermit klar: Der deutsche Staat und seine Medien übernehmen die Weltanschauung und die Verleumdungsmethoden einer ganz bestimmten Lobbygruppe.

Deshalb stellen sich für den einfachen Bürger folgende Fragen:

Kann derjenige, der sich gegen die politischen Ziele der LSBTIQ-Lobby ausspricht, noch mit dem umfassenden Schutz des Staates rechnen, wenn sich dieser durch eine Reihe seiner führenden Vertreter dermaßen mit der Ideologie der LSBTIQ-Bewegung identifiziert?

Kann derjenige, der gegen die politischen Ziele der LSBTIQ-Lobby ist, seine Meinungen noch frei und ohne Angst artikulieren, ohne negative Folgen befürchten zu müssen?

Müssen Beamte, die sich gegen die politischen Ziele der LSBTIQ-Bewegung aussprechen, fürchten, berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen?

Wann ist es so weit, dass man von einer staatlich verordneten Diskriminierung für alle, deren geäußerte Meinung nicht mit den LSBTIQ-Forderungen konform ist, sprechen muss? 

Eines ist jedenfalls sicher: Die Freiheit in Deutschland ist keineswegs gesichert und muss möglicherweise bald selbst gegen staatliche Willkür verteidigt werden.