Donnerstag, 24. Mai 2018

Abtreibungsaktivisten zweifeln an Tauglichkeit des Kampfbegriffes „Selbstbestimmung“

Der Autor auf einer Pro-Life-Demo
Um die liberale Abtreibungspraxis zu verteidigen, verwenden Abtreibungsaktivisten in der Regel ein einziges Argument: Die Schwangeren hätte ein „Recht auf Selbstbestimmung“.

Was sie damit sagen wollen ist, dass die Frau völlig autonom in der Entscheidung sein soll, ob sie das Kind in ihrem Leib austrägt oder nicht. Um diese Position zu rechtfertigen, abstrahieren sie völlig die Existenz des Kindes. Das gezeugte Kind führt in den apologetischen Texten der Abtreibungsaktivisten fast immer eine Nicht-Existenz.

Diese Strategie führt offensichtlich dazu, dass sie die Realität des Problems nicht nur reduzieren, sondern auch verzerren, wodurch ihre Glaubwürdigkeit erheblich geschwächt wird: Jede Frau, die nicht völlig ideologisch verblendet ist, versteht, dass es sehr wohl (auch) um das Leben eines Menschen geht. Ansonsten wäre gar nicht zu verstehen, wieso seit Jahrzehnten in dramatischer Art und Weise über Abtreibung diskutiert wird, selbst in Ländern, in denen die Abtreibung legal und staatlich subventioniert ist.

Aber inzwischen sind andere Bedenken hinzugekommen: Durch die Fixierung auf das Selbstbestimmungsargument schließt sich der radikale Feminismus von neu hinzu gekommenen Debatten völlig aus, die durchaus ideologische Positionen betreffen, die ihn eigentlich was angeht.

Wer dies verstanden hat, ist Kirsten Achtelik, die in ultra-linken Verlagen wie „Verbrecher“ publiziert. Sie befürwortet rabiat Abtreibung, scheint aber die Einfalt der Argumentation ihres Milieus zu erkennen, die zu fanatischen und nicht mehr zu rechtfertigenden Positionen führen.

So schreibt Achtelik im „Für Föten und Werte. Die ‚Lebensschutz‘-Bewegung in Deutschland“ (erschienen in „Juliane Lang, Ulrich Peters (Hrsg.): Antifeminismus in Bewegung. Aktuelle Debatten um Geschlecht und sexuelle Vielfalt“): Aufgrund des Erstarkens der Pro-Life-Bewegung, ist „die Versuchung groß, alle linken, feministischen und emanzipatorischen Kräfte unter dem Label der Selbstbestimmung sammeln zu wollen. Dadurch besteht aber die Gefahr, die ambivalenten, problematischen und antiemanzipatorischen Konnotationen dieses Konzeptes für die gemeinsamen Sache und das größtmögliche Bündnis auszublenden. »Selbstbestimmung« jedoch ist kein eindeutig emanzipatorischer, positiver Begriff, sondern ein ambivalenter, der in Richtung optimierter Selbstverwertung und konsumistischer Wunscherfüllung offen ist. Diese individualistischen und neoliberalen Implikationen des Begriffs beeinträchtigen sein Potential, zur radikalen Veränderung gesellschaftlicher, sozialer und ökonomischer Machtverhältnisse beizutragen.

In den Debatten um das Thema Abtreibung seit den späten 1960ern wird dies deutlich in der seltsamen Allianz zwischen dem feministischen Flügel in der SPD (und später bei den Grünen und bei den Linken) und der FDP. Obwohl sie eigentlich völlig unterschiedliche Weltanschauungen vertreten, scheinen sie sich beim Thema Abtreibung einig zu sein, so auch in der gerade laufenden Debatte um den Werbeverbot (§ 219a StGB). Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, schlug der SPD vor: „Wenn die SPD die Streichung von § 219a StGB auf die Tagesordnung setzt, wird eine Mehrheit dafür nicht an der FDP scheitern.“

Kirsten Achtelik erkennt die Gefahr, dass der Begriff „Selbstbestimmung“ eine Normativität zulässt, die ganz von Individualismus und Selbstverwirklichung durch Perfektion und Leistung mitgeprägt ist.

Diese Sicht des Themas würde problemlos erlauben, Kinder, die bestimmte Gesundheitsnormen nicht erfüllen, zu töten (vor oder nach der Geburt).

In den letzten Jahren war eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder der linken Bewegungen der Kampf gegen (angeblich) willkürliche Normativitäten. Dieser Kampf bekommt erheblichen Gegenwind durch das Streben nach „Selbstbestimmung“.

Nirgends ist dies deutlicher zu sehen, als in den neu hinzugekommenen Themen des Lebensschutzes, etwa der Pränataldiagnostik. Diese führt bekanntlich zu einer fast vollständigen Tötung aller Kinder mit Behinderungen, wie etwa das Down-Syndrom.

Wenn perfekte Gesundheit zur absoluten Norm erhoben wird, so kann das nur bedeuten, dass Kinder mit Behinderungen keinen Anspruch auf Leben haben dürfen.

Zwar drücken das wenige so aus, doch das ist die Praxis. Diese utilitaristische Sicht des menschlichen Lebens hat der australische Philosoph und Tierrechtler Peter Singer philosophisch formuliert. Er plädiert sogar dafür, Kinder nach der Geburt zu töten, sollten sie behindert sein.

Dass es aufgrund technologischer Fortschritte in der Pränataldiagnostik zu Konflikten zwischen dem Ziel „Selbstverwirklichung“ und anderen Zielen linker Bewegungen kommen muss, ist offensichtlich. Achtelik schreibt dazu in ihrem Buch „Selbstbestimmte Norm“ (2015): „Die Forderung nach Selbstbestimmung will dann nur noch individuelle Bedürfnisbefriedigung innerhalb der gesellschaftlichen Normen. Und diese sind – allem Reden von Inklusion und einigen Erfolgen der Behindertenbewegung zum Trotz – allzu oft weiterhin behindertenfeindlich."

Achtelik erkennt die Gefahr, dass ihre Feinde, die „Lebensrechtler“, den Diskurs in diesen bioethischen Themen dominieren und appelliert an ihr eigenes Milieu, den Feminismus: „>Lebensschützer< werden wieder lauter und sichtbarer, ihre Gegner*innen halten ihnen die alte feministische Parole des Rechts auf Selbstbestimmung entgegen. In diesem Bild fehlt die feministische Fraktion, die seit den 1980er-Jahren kritisch über die Bedeutung von Selbstbestimmung diskutiert, die Pränataldiagnostik und selektive Schwangerschaftsabbrüche nicht als Erweiterung der Entscheidungsmöglichkeiten für Frauen begreift, sondern als Ausweitung des Normalitätsgebotes.“