Die Teilnehmer der Deutschen Bischofskonferenz an der Familiensynode haben erklärt, dass sie den Schlussbericht der Synode ernst nehmen wollen: „Wir werden das, was in der Synode bedacht wurde, zu Hause vertiefen und nach Konkretionen suchen.“
Obwohl der Schlussbericht an und für sich eine Empfehlung der Synode an den Papst ist, gibt es durchaus Punkte, die schon jetzt konkrete Maßnahmen erforderlich machen.
So hat die Synode festgestellt, dass der Empfang der Kommunion nicht möglich ist, falls sich ein Katholik wissentlich im Zustand der schweren Sünde befindet.
Der Schlussbericht empfiehlt allerdings zu prüfen, ob es – rein theoretisch - Einzelfälle gibt, in denen zwar objektiv ein Zustand der schweren Sünde vorliegt, doch dieser subjektiv nicht wahrgenommen wird. (Die Unterscheidung zwischen einem "objektiv" schwer schuldhaften Sachverhalt einerseits und der "subjektiv" schweren Sünde andererseits ist ohnehin seit jeher Bestandteil der katholischen Moraltheologie.)
Der Schlussbericht erwägt, ob für diese Betroffenen eine "Fall-zu-Fall"-Prüfung theoretisch möglich ist. In diesem hypothetischen Fall müssten die sogenannten „Personen in schwierigen Fällen“ mit ihren Beichtvätern oder evtl. mit dem Ortsbischof ihre Situation besprechen.
Eines ist aber sicher: Eine generelle Zulassung von Personen im Zustand der schweren Sünde zur Kommunion ist nicht zulässig.
Doch dies ist gerade in Deutschland der Fall. Darauf hat die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA) am 21. Oktober 2015 hingewiesen:
„Im deutschsprachigen Raum beichten nur wenige Katholiken, aber fast alle Kirchgänger empfangen die Kommunion. Sie übertreten damit, oft geduldet von den Seelsorgern, die kirchlichen Regeln oder haben eine andere Auffassung von dem, was Sünde ist. Menschen in zweiter Zivilehe werden nicht selten von Priestern zur Kommunion zugelassen, da ihr Zustand nicht als sündhaft empfunden wird.“
Einen solch massenhaft unwürdigen Empfang der Kommunion wird von der Synode eindeutig abgelehnt.
Auf der Synode hat die deutsche Sprachgruppe selbst im dritten Bericht erklärt: „Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. (…) Gingen wir mit uns selbst ins Gericht, dann würden wir nicht gerichtet.“ (1 Kor, 11, 28–31)
Die Deutsche Bischofskonferenz müsste deshalb nun schnell gegen den weit verbreiteten unwürdigen Empfang der Kommunion in Deutschland vorgehen, falls sie die Synode ernst nimmt.
Obwohl der Schlussbericht an und für sich eine Empfehlung der Synode an den Papst ist, gibt es durchaus Punkte, die schon jetzt konkrete Maßnahmen erforderlich machen.
So hat die Synode festgestellt, dass der Empfang der Kommunion nicht möglich ist, falls sich ein Katholik wissentlich im Zustand der schweren Sünde befindet.
Der Schlussbericht empfiehlt allerdings zu prüfen, ob es – rein theoretisch - Einzelfälle gibt, in denen zwar objektiv ein Zustand der schweren Sünde vorliegt, doch dieser subjektiv nicht wahrgenommen wird. (Die Unterscheidung zwischen einem "objektiv" schwer schuldhaften Sachverhalt einerseits und der "subjektiv" schweren Sünde andererseits ist ohnehin seit jeher Bestandteil der katholischen Moraltheologie.)
Der Schlussbericht erwägt, ob für diese Betroffenen eine "Fall-zu-Fall"-Prüfung theoretisch möglich ist. In diesem hypothetischen Fall müssten die sogenannten „Personen in schwierigen Fällen“ mit ihren Beichtvätern oder evtl. mit dem Ortsbischof ihre Situation besprechen.
Eines ist aber sicher: Eine generelle Zulassung von Personen im Zustand der schweren Sünde zur Kommunion ist nicht zulässig.
Doch dies ist gerade in Deutschland der Fall. Darauf hat die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA) am 21. Oktober 2015 hingewiesen:
„Im deutschsprachigen Raum beichten nur wenige Katholiken, aber fast alle Kirchgänger empfangen die Kommunion. Sie übertreten damit, oft geduldet von den Seelsorgern, die kirchlichen Regeln oder haben eine andere Auffassung von dem, was Sünde ist. Menschen in zweiter Zivilehe werden nicht selten von Priestern zur Kommunion zugelassen, da ihr Zustand nicht als sündhaft empfunden wird.“
Einen solch massenhaft unwürdigen Empfang der Kommunion wird von der Synode eindeutig abgelehnt.
Auf der Synode hat die deutsche Sprachgruppe selbst im dritten Bericht erklärt: „Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. (…) Gingen wir mit uns selbst ins Gericht, dann würden wir nicht gerichtet.“ (1 Kor, 11, 28–31)
Die Deutsche Bischofskonferenz müsste deshalb nun schnell gegen den weit verbreiteten unwürdigen Empfang der Kommunion in Deutschland vorgehen, falls sie die Synode ernst nimmt.