Zur Erinnerung: Donum Vitae wurde von katholischen Laien gegründet, nachdem die deutschen Bischöfe beschlossen hatten, aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszutreten. Laut § 218 StGB wird eine Abtreibung nicht bestraft, wenn man zuvor eine Beratungsstelle aufgesucht und dort einen sogenannten „Beratungsschein“ erhalten hat. Weist man diesen vor, kann man bis zum dritten Monat der Schwangerschaft straffrei abtreiben.
Der einzige Sinn und Zweck dieses Beratungsscheines ist die straffreie Abtreibung. Aus diesem Grund nannte Erzbischof Johannes Dyba diese Scheine „Tötungsscheine“.
Papst Johannes Paul II. forderte von den deutschen Bischöfen deshalb einen Ausstieg aus dem staatlichen Beratungssystem. Die katholischen Einrichtungen sollten schwangere Frauen beraten, doch nicht den Beratungsschein erteilen. Zunächst wehrten sich die Deutschen, doch schließlich beendeten sie die Ausstellung der „Beratungsscheine“.
Einige katholische Laien (etliche von ihnen aus dem ZdK-Dunstkreis) revoltierten allerdings gegen diesen Schritt und gründeten ihren eigenen Verein: Donum Vitae. Erzbischof Johannes Dyba meinte, der richtige Name sollte „Donum Mortis“ heißen, denn der einzige Sinn und Zweck der dort erteilten Beratungsscheine ist die Ermöglichung einer straffreien Abtreibung.
Das ZdK hat niemals die Entscheidung des Papstes und der deutschen Bischöfe akzeptiert. Die Weisung aus Rom wurde als ein Akt der Willkür und Ausdruck einer kurialen Präpotenz empfunden. Nun, in Zeiten, in denen sich immer weniger Bischöfe in Deutschland für die Lehre der katholischen Kirche interessieren, erhöht Alois Glück wieder den Druck und stellt sich damit auf die Seite der Kultur des Todes, vor der Johannes Paul II. so sehr warnte.
Die Anerkennung von Donum Vitae wäre im Grunde dann ein Ausstieg aus dem Ausstieg.