Dienstag, 21. Juli 2015

Betreuungsgeld: Falsches Signal aus Karlsruhe




Mathias von Gersdorff

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 21. Juli 2015 das vor etwa zwei Jahren eingeführte Betreuungsgeld gekippt.

Diese Leistung erhielten Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte schicken wollten. Weil dadurch der Staat im Grunde Geld spart, sollten diese Familien eine finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie ihre Kinder selber betreuten.

Vor allem die CSU hat sich ins Zeug geworfen, um das Betreuungsgeld einzuführen. Das Hauptargument war „Entscheidungsfreiheit“: Die Eltern sollten frei entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen. Der Staat sollte nicht über den Weg finanzieller Anreize die Kinder in die Kitas locken.

Doch genau das wollten die linken Politiker von SPD bis Linke. Sie verleumdeten das Betreuungsgeld wo sie nur konnten und sprachen von einer „Herdprämie“ und dass man die Kinder von der Erziehung fernhalten würde.

In der Debatte vor der Einführung verheimlichten die Gegner des Betreuungsgeldes, dass für sie nur der Staat Kinder angemessen erziehen kann.

Nun jubeln diese Politiker, Manuela Schwesig, eigentlich Bundesfamilienministerin, am meisten.

Die Debatte wird aber weiter gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich lediglich gesagt, dass nicht der Bundestag über das Betreuungsgeld entscheiden könne, sondern die Bundesländer. 


Bayern hat schon angekündigt, weiterhin das Betreuungsgeld auszuzahlen. Es könnte nun zu einem Wettbewerb zwischen den Bundesländern kommen, wer die Familien am besten „behandelt“. So könnte selbst in SPD-regierten Bundesländern ein Druck auf die Landesregierungen entstehen, das Betreuungsgeld einzuführen, denn das Gegenteil könnte als asozial empfunden werden.